Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Erfassung der gesamten Arbeitszeit ist Pflicht! Das entschied das BAG in einem spektakulären Grundsatzurteil. Es leitet die Verpflichtung aus dem Arbeitsschutz ab. Auch für das nicht-medizinische Personal in einem Krankenhaus gilt die Impfnachweispflicht. Eine nicht gegen Corona geimpfte Sekretärin musste daher draußen bleiben, das Gesundheitsamt durfte ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen.
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Viel Freude beim Informieren wünscht Franziska Kowalski REDAKTION
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Arbeitszeit BAG: Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten zu erfassen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber keinen Handlungsspielraum hat bei der Frage der Zeiterfassung, damit besteht auch keine Notwendigkeit für ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung – so das BAG in einer spektakulären Grundsatzentscheidung.
| »Der Personalrat«-Podcast Erforderliche Schulungen Damit Personalräte ihren Aufgaben gerecht werden können, haben sie Anspruch auf Schulungen. Die Personalvertretungsgesetze geben für die Erforderlichkeit von Spezialschulungen aber einen engen Rahmen vor – zu eng, um auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung zu verhandeln. Auch eine aktuelle Entscheidung des OVG Bremen verkennt den Bildungsbedarf und lehnt die Erforderlichkeit für einen übergreifenden Studiengang ab. Die aktuelle Podcast-Folge stellt die Entscheidung vor.
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Beamtenrecht Kein früher Ruhestand für Lehrerin nach Versetzung Wird eine Lehrerin aus dem Schuldienst in den Verwaltungsdienst versetzt, gilt für sie nicht mehr der für Lehrerkräfte geregelte vorgezogene Ruhestandseintritt. Selbst wenn sie noch den Status als Lehrerin hat, kommt es nur darauf an, ob sie auch tatsächlich unterrichtet.
| Corona-Pandemie Krankenhaus: Kein Zutritt für ungeimpftes Personal Das Gesundheitsamt kann einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Sekretärin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Die Nachweispflicht gilt auch für nicht-medizinisches Personal – so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
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»Der Personalrat« Freistellung für die Personalratsarbeit Das Personalratsamt ist unentgeltlich als Ehrenamt zu führen. Die Personalratsmitglieder dürfen aber auch keine Nachteile durch die Amtsausübung erleiden. Was heißt das genau in Bezug auf ihre Arbeitspflicht, Bezahlung und Freizeitausgleich?
| »Gute Arbeit« Corona: Besonders gefährdete Beschäftigte schützen Untersuchungen haben gezeigt: Ausgerechnet Risikogruppen, die bei einer Infektion eher mit einem schweren Verlauf rechnen müssen, waren am Arbeitsplatz schlechter geschützt. Daraus sind für den Herbst Konsequenzen zu ziehen, die Pandemie ist nicht vorbei.
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Herbert Deppisch, Robert Jung, Erhard Schleitzer
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Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Saskia M. Schmid
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| | Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz
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| Basiskommentar mit Wahlordnung
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Herbert Deppisch, Robert Jung, Erhard Schleitzer
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Tipps für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder
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Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz
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Horst Welkoborsky, Birger Baumgarten, Peter Berg, Saskia M. Schmid
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Landes- personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Basiskommentar mit Wahlordnung
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