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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1008 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 12. Mrz 2020 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 1008. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 19. Mrz 2020.

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INHALT Ausgabe #1008
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01)...News: Risiko IDNs - homographische Attacke ist zurck
02)...News: Domain-Management - wer kmmert sich drum?
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03)...Registrierung: Neues von .esurance, .kred und .tampa
04)...Recht: UDRP - falsches Rechtsmittel bei pinoneer.bank
05)...Handel: Ohne Broker - Wie Basecamp zu hey.com kam
06)...Handel: january.com - einen Monat fr US$ 107.000,-
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07)...Event: April - Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Risiko IDNs - homographische Attacke ist zurck
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Die "homographische Attacke" ist zurck: wie das Branchen-Blog
Soluble berichtet, war es mglich, Zeichen aus den Unicode In-
ternational Phonetic Alphabet Extensions in Domains zu verwen-
den. Die .com- und .net-Registry VeriSign Inc. hat diese Lcke
bereits geschlossen.

Die Einfhrung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) und
die damit verbundene Mglichkeit, Domains auch in nicht-latei-
nischen Zeichen registrieren zu knnen, zhlt zu den wesentli-
chen Evolutionsstufen des Domain Name Systems, da so der Kreis
der Nutzer wesentlich erweitert wird. Schon vor 15 Jahren warn-
te das US-Unternehmen AT&T jedoch auch vor neuen Gefahren; be-
kannt geworden ist das Risiko unter der Bezeichnung "homogra-
phische Attacke". Dabei werden Zeichen wie beispielsweise die
Zahl "0" und der Buchstabe "O", die bei einer Verwendung in Do-
mains wie bloomberg.com auf den ersten Blick identisch erschei-
nen, technisch jedoch zu unterschiedlichen Webangeboten verwei-
sen knnen, missbraucht. Bereits im Mrz 2005 zeigte sich die
Internet-Verwaltung ICANN besorgt ber die Schwachstelle. ber
die Jahre gab es verschiedenste Manahmen, um einen Missbrauch
auszuschlieen; so ist es zum Beispiel untersagt, im Rahmen
der Domain-Registrierung Zeichen aus verschiedenen Zeichenst-
zen zu verwenden. Allerdings sind nach den Recherchen von So-
luble Lcken geblieben.

Wie Matt Hamilton im Soluble-Blog mitteilt, gelang es ihm ohne
greren Aufwand, im November 2019 Domains wie am?zon.com,
?m?il.com, y?hoo.com und insta?ram.com zu registrieren. Ihnen
allen war gemein, dass sie mit den Buchstaben a, g und l drei
Zeichen aus dem "Unicode International Phonetic Alphabet Exten-
sions"-Zeichensatz verwendeten, die sich zumindest bei einem
flchtigen Blick nicht von den gleichen Buchstaben des lateini-
schen Alphabets unterscheiden lieen. Dabei nutzte er eine L-
cke, die zwar die Verwendung unterschiedlicher Zeichenstze in
einer Domain verhindert, nicht aber einen Mix aus Unicode- und
lateinischen Zeichen, solange die Unicode-Zeichen selbst latei-
nisch waren. Erschwerend kam hinzu, dass VeriSign fr diese Do-
mains gltige TLS-Zertifikate ausgestellt hat. Dies beinhaltet
die Besttigung ber die Authentizitt eines Webservers, mit
dem kommuniziert wird, und unterstreicht so den Anschein, sich
auf der richtigen Domain zu bewegen. Hamilton hat weiter he-
rausgefunden, dass seit 2017 ber ein Dutzend homographischer
Domains mit aktiven HTTPS-Zertifikaten signiert waren, darun-
ter prominente Webseiten aus dem Finzanz- und Shoppingbereich.

Entdeckt hat Hamilton die Lcke am 22. November 2019 und umge-
hend Unternehmen wie Amazon und Google informiert. Auch Veri-
Sign wurde benachrichtigt. Dort wurde sodann ein Werkzeug ent-
wickelt, das eine Registrierung von Domains mit den Zeichen
aus dem Unicode IPA ausschliesst. Das Risiko fr Internetnut-
zer, Opfer solcher Domain-Namen geworden zu sein, hlt Hamil-
ton fr gering; er hlt es aber fr wahrscheinlich, dass sie
sie in "social-engineering campaigns" verwendet wurden. ICANN
scheint jedenfalls auch nach ber einem Jahrzehnt noch keine
TLD-bergreifende Lsung gefunden zu haben.

Den Blog-Eintrag von Soluble finden Sie unter
> https://www.domain-recht.de/verweis/2252

Quelle: soluble.ai, theregister.co.uk

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02) Domain-Management - wer kmmert sich drum?
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Welche Abteilung eines Unternehmens ist fr Domains zustndig?
Das US-Beratungsunternehmen Brandsight ist dieser jahrzehnteal-
ten Streitfrage in der 3. Ausgabe seiner "Annual Domain Manage-
ment Survey" nachgegangen - und schlgt neue Wege vor.

Brandsight, ansssig in Saratoga Springs (US-Bundesstaat New
York) und nach eigenen Angaben eine "corporate domain name ma-
nagement and consulting firm", befragt jedes Jahr Unternehmen
nach ihren drngendsten Anliegen in Sachen Domain-Namen. Ver-
ffentlicht werden die Ergebnisse in der "Annual Domain Manage-
ment Survey", die bereits zum dritten Mal erschienen ist. Die-
ses Mal ging man der Frage nach, in welchem Teil eines Unter-
nehmens die Domain-Verwaltung angesiedelt ist. Nach traditio-
neller Betrachtung kommen dafr die Rechts-, die IT-Abteilung
oder das Marketing in Betracht, abhngig davon, welchen Wert
ein Unternehmen den Domains beimisst: als "verlngerte" Mar-
ken, als technisches Mittel oder zum Zweck der Bildung der ei-
genen Marke. Oder aber mit der Bemerkung "It just ended up on
my desk" unter ferner Liefen. Dem wollte Brandsight nher
nachgehen und fragte mehr als 300 Unternehmen, wie sie Domain-
Namen-Verwaltung handhaben.

Von denen, die geantwortet haben (ber ihre Zahl schweigt sich
Brandsight leider aus), verfgten 18 Prozent ber ein Portfo-
lio mit weniger als 500 Domains, 34 Prozent eines mit 501 bis
zu 3.000 Domains, 32 Prozent mit 3.001 bis 10.000 Domains und
immerhin 16 Prozent mit mehr als 10.000 Domains. Auffllig war,
dass bei diesen besonders groen Portfolien in 44 Prozent der
Flle die Marketing-Abteilung fr Domains zustndig war. Nach
Einschtzung von Brandsight liegt das daran, dass man im Marke-
ting den Wert von Domains und der Fhigkeit, Traffic gezielt
zu leiten und auszunutzen, erkannt hat. Je kleiner die Portfo-
lien werden, desto hher wird der Anteil von Rechts- und IT-Ab-
teilungen. Zudem fiel auf, dass etwa zwei Drittel der Befrag-
ten angaben, die Kosten ihres Domain-Portfolios senken zu wol-
len, zumal ber die Hlfte die Verwaltung als echte Herausfor-
derung bezeichneten. Gleichwohl steht fr 91 Prozent aller Be-
fragten auer Zweifel, dass die Sicherheit ihres Domain-Portfo-
lios ein extrem wichtiges Ziel sei.

Die traditionelle Dreiteilung scheint bei alldem langsam aufzu-
brechen. "More and more, Im seeing C-level, Digital Marketing,
Innovation and Special Projects all taking an intense inte-
rest in domains, and multi-stakeholder groups coming together
to understand and redefine domain strategy for the future", so
Haydn Simpson von Brandsight. Die Grnde sieht er darin, dass
die zunehmende Digitalisierung, Wachstum im Verkauf und globa-
le Wiedererkennung von Marken mageblich von Domain-Namen be-
einflusst werden. Letztlich drfte es also darauf nicht ankom-
men, wer zustndig ist; viel wichtiger ist, dass Unternehmen
den Wert von Domains erkennen und ihr eigenes Portfolio aktiv
verwalten.

Die 3. "Annual Domain Management Survey" von Brandsight finden
Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2251

Quelle: brandsight.com

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .esurance, .kred und .tampa
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Noch eine .brand geht: Das US-Versicherungsunternehmen Esuran-
ce Insurance Company hat keinen Bedarf mehr an .esurance. Der-
weil mchte .tampa ab 2022 das Domain Name System erobern, wh-
rend .kred den Spagat mit der Blockchain-Technik wagt - hier
unsere Kurznews.

Die im kalifornischen San Francisco ansssige Esurance Insuran-
ce Company trennt sich von ihrer .brand: mit Schreiben vom 09.
Januar 2020 kndigte die im Jahr 1999 gegrndete Versicherungs-
gesellschaft das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Ver-
waltung ICANN. Wie zahlreiche andere .brands zuvor beruft sich
Esurance auf Sektion 4. 4 b) des Registry Agreements, das eine
jederzeitige ordentliche Kndigung unter Einhaltung einer Kn-
digungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Nach den Berech-
nungen des Unternehmens endet der Registry-Vertrag damit am 16.
Juli 2020. Eine Begrndung der Kndigung erfolgte nicht. Zudem
bat das Unternehmen, die Rechte an .esurance nicht auf eine an-
dere Registry zu bertragen; dem hat ICANN am 27. Februar 2020
vorlufig entsprochen. Der Schritt verwundert, denn eigentlich
wurde .esurance vergleichsweise intensiv genutzt; Ende 2019 wa-
ren knapp 150 Domains registriert.

Einen neuen Versuch, das Domain Name System mit der Blockchain-
Technologie zu kombinieren, unternimmt die australische Kred-
TLD Pty Ltd. mit der Endung .kred. Die am 27. Februar 2014 de-
legierte Top Level Domain, die sich als .brand versteht, macht
es mglich, mit jeder registrierten .kred-Domain den Ethereum
Name Service (ENS) zu nutzen, so dass die Domain fr Zahlungs-
vorgnge verwendet werden kann. Besondere Sicherheit will man
dadurch ermglichen, dass .kred nur ber die Registry, jedoch
nicht ber Registrare erworben werden kann, also besonders un-
ter Kontrolle steht. Auch die Nameserver-Eintrge knnen vom
Domain-Inhaber nicht gendert werden. "When a Kred Domain is
registered, an ENS Kred Domain Token is generated and deposi-
ted into the users wallet, granting its holder access to con-
trol the name on both ENS and DNS.", heit es auf der Website
der Registry. Die ffentliche Registrierung unter .kred star-
tet am 20. April 2020, fr Markeninhaber beginnt die Sunrise-
Phase bereits am 20. Mrz 2020.

Neues von .tampa? Nun, so ungefhr: noch gibt es diese Top Le-
vel Domain nicht. Geht es nach dem Willen von Alexander Schu-
bert, soll sich das aber ndern, wenn ICANN die nchste Einfh-
rungsrunde fr nTLDs durchfhrt (der Zeitpunkt ist allerdings
offen). Er hat bereits eine gemeinntzige Organisation gegrn-
det und rhrt nun die Werbetrommel fr .tampa; dafr hat er un-
ter anderem Jane Castor, Brgermeisterin von Tampa, gewinnen
knnen. Praktisch alles, vom Tourismus bis hin zu Dienstleis-
tungen fr Brger, soll unter .tampa abgewickelt werden; so
soll die komplizierte www.tampagov.net/police zur ungleich ein-
prgsameren www.police.tampa werden. Dass Schubert in der Lage
ist, eine TLD zu entwickeln, zeigt .berlin: dort war er zusam-
men mit Dirk Krischenowski ttig. Unter dottampa.org hat Schu-
bert bereits eine Website online gestellt, verbunden mit der
Ankndigung: "Coming to you by 2022: .tampa". Ob es bis dahin
klappt, bleibt abzuwarten.

Das Kndigungsschreiben fr .esurance finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2250

Weitere Informationen zu .kred finden Sie unter:
> https://www.home.kred/

Weitere Informationen zu .tampa finden Sie unter:
> http://www.dottampa.org/

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, dnjournal.com

DOMAIN-RECHT
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04) UDRP - falsches Rechtsmittel bei pinoneer.bank
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Die Pioneer Bank aus New Mexico (USA) ging gegen die Pioneer
Bank im Nachbarstaat Texas (USA) vor, weil letztere die Domain
pioneer.bank bereits in der Sunrise-Phase registriert hatte.
Das hochkartige NAF-Panel klrte die Beschwerdefhrerin dar-
ber auf, dass sie vor Jahren ein anderes Verfahren htte an-
strengen mssen.

Die in New Mexico (USA) situierte Pioneer Bank ist Inhaberin
zweier US-Marken, die die Begriffe "Pioneer Bank" enthalten
und die beide im April 2015 eingetragen wurden. Sie strt
sich an der Domain pioneer.bank der im Nachbarstaat Texas nie-
dergelassenen Pioneer Bank, SSB, die ihrerseits Inhaberin ei-
ner Benelux-Marke "PIONEER BANK" ist, die sie im Juni 2015 be-
antragt hatte, zehn Tage, bevor sie die Domain pioneer.bank im
Rahmen der Sunrise-Phase fr .bank-Domains registriert hatte.
Im UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF)
hielt die Beschwerdefhrerin der Gegnerin vor, sie sei gar
nicht berechtigt gewesen, die Domain pioneer.bank in der Sun-
rise-Phase fr Markeninhaber zu registrieren, da sich die von
ihr angemeldete Benelux-Marke zu dem Zeitpunkt noch in der Wi-
derspruchsphase befunden habe. Fr den Eintrag im "Trademark
Clearing House", der zu einer Domain-Registrierung in der Sun-
rise-Phase berechtige, sei aber eine endgltig eingetragene
Marke und nicht eine in der Widerspruchsphase Befindliche not-
wendig. Davon abgesehen betreibe die Gegnerin keine Geschfte
in den Benelux-Lndern. Die Gegnerin besttigte, dass die Do-
main und die Marke identisch sind, doch seien die Markenrechte
der Beschwerdefhrerin geographisch auf New Mexico (USA) be-
grenzt. Man selber sei in Texas bestens bekannt, seit man sei-
ne Geschfte im Mai 2007 aufgenommen habe. Man verwalte fr
seine Kunden US$ 1,7 Milliarden und nutze die Domain pioneer
.bank unter anderem auf Werbematerial und als Online-Zugang
der Kunden auf ihre Konten. Das Entscheidungspanel war mit
drei renommierten Fachleuten besetzt: Vorsitzender war Rechts-
anwalt David H. Bernstein, Beisitzer der kanadische Rechtsan-
walt Douglas (Doug) M. Isenberg und der australische Rechtsan-
walt Hon. Neil Brown QC.

Nach kurzer Prfung kam das NAF-Panel zu einer Abweisung der
Beschwerde, da die Beschwerdefhrerin keinen Nachweis dafr
erbrachte, dass die Gegnerin kein Recht oder berechtigtes In-
teresse an der Domain hat (NAF Claim Number: FA2001001879093).
Doch zunchst klrte das Panel die Beschwerdefhrerin darber
auf, dass sie fr ihr Anliegen offensichtlich den falschen Ver-
fahrensweg gewhlt habe. Sie beschwere sich darber, dass die
Gegnerin mangels ordentlich eingetragener Marke unzulssiger-
weise an der Sunrise-Phase teilgenommen und so unberechtigter-
weise die Domain registriert habe. Das htte sie aber in einem
speziellen Verfahren nach der Sunrise Dispute Resolution Poli-
cy (SDRP) geltend machen mssen. Eine entsprechende Beschwerde
htte allerdings bis 14. September 2015 eingereicht werden ms-
sen. Das habe die Beschwerdefhrerin versumt. Sie habe jedoch
nicht erklrt, warum sie diesen Weg nicht gewhlt hat. Statt-
dessen komme sie nach mehr als vier Jahren mit einem UDRP-Ver-
fahren. Das UDRP-Verfahren sei aber nicht der richtige Weg fr
die Beschwerde gegen eine Sunrise-Registrierung.

Im Weiteren ging das Panel auf die Voraussetzungen der UDRP
ein, stellte die Identitt von Domain und Marke fest, nachdem
sich die Parteien sowieso darber einig waren, und machte deut-
lich, dass die Bemerkung der Gegnerin hinsichtlich der geogra-
phischen Limitierung der Marken der Beschwerdefhrerin nicht
relevant sei. Das UDRP-Verfahren scheiterte aber an der Frage
eines Rechts oder der Berechtigung des Gegners an der Domain
pioneer.bank: Die Beschwerdefhrerin behauptete eine Marken-
rechtsverletzung, belegte diese aber nicht. Tatschlich best-
tigte sie aber, dass die Gegnerin eine ordentliche Bank in Te-
xas betreibe, womit sie auch deren berechtigtes Handeln und
das Recht am Domain-Namen besttigte. Die Gegnerin hingegen be-
legte mit ihren Einlassungen hinsichtlich ihres Bankbetriebes,
dass sie die seit ber einem Jahrzehnt im Nachbarstaat zur Be-
schwerdefhrerin unter dem gleichen Namen betreibe, ohne dass
letztere je etwas dagegen unternommen htte. Zudem sei die Geg-
nerin Markeninhaberin, bei der es nichts ausmache, wenn es
sich bei dieser um eine Benelux-Marke handele. Das Fenster fr
eine Nichtnutzungsbeschwerde gegen die Marke sei noch nicht ge-
ffnet, da die fnf Jahre seit Anmeldung der Marke im Juni
2015 noch nicht herum seien. Das Panel ging auch noch auf die
Bsglubigkeit der Gegnerin bei Registrierung und Nutzung der
Domain pioneer.bank ein, konnte aber weder eine solche bei der
Registrierung feststellen, der mit einem SDRP-Verfahren htte
begegnet werden mssen, noch bei der Nutzung der Domain, die
vielmehr eindeutig eine berechtigte sei. Da die Beschwerdefh-
rerin die drei Elemente der UDRP nicht erfllt hatte, wies das
Panel die Beschwerde zurck.

Die UDRP-Entscheidung ber die Domain pioneer.bank finden Sie
unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1879093.htm

Spezialisierte Anwlte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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05) Ohne Broker - Wie Basecamp zu hey.com kam
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Jason Fried, Grnder von Basecamp (frher 37Signals), kaufte
im vergangenen Jahr die Domain hey.com zu einem nicht genann-
ten Betrag. Wie er das Geschft einfdelte und durchfhrte, oh-
ne dass es eines weiteren Mitwirkenden bedurfte, beschrieb er
krzlich in einem Blog-Beitrag.

Jason nutzt in eMails blicherweise die Anrede "Hey [Name]",
seit er vor 25 Jahren begann, eMails zu nutzen. In der seit
knapp 20 Jahren entwickelten Projektsoftware "Basecamp", die
vor einigen Jahren auch zum Unternehmensnamen wurde, gibt es
nicht von ungefhr ein Benachrichtigungsmodul, das auf "Hey"
lautet. Und fr Jason zeichnete sich ab, dass hey.com eine be-
eindruckende eMail-Adresse wre. Das bewegte ihn dazu, den In-
haber von hey.com im Juni 2018 per eMail zu kontaktieren und
anzufragen, ob er ein ordentliches Angebot zum Kauf von hey
.com in Betracht ziehen wrde. Der antwortete prompt und teil-
te mit, dass man sich ja von Veranstaltungen her kenne und
schon mehrfach miteinander gesprochen habe. Fr die Domain
hey.com erhalte er zahlreiche Angebote und Anfragen, die er
blicherweise ignoriere. Jason gab er seine Telefonnummer, und
beide kamen ins Gesprch. Nach einem Telefonat und mehreren
stetig steigenden Preisangeboten, die zu keinem positiven Er-
gebnis fhrten, beendeten sie die Verhandlungen, blieben aber
in Kontakt.

Ein gutes Jahr spter meldete sich der Inhaber von hey.com bei
Jason und teilte mit, dass er in Verkaufsverhandlungen hin-
sichtlich der Domain hey.com stehe. Die Zahlen seien weit h-
her als die, die man ein Jahr zuvor besprochen habe. Jason
hielt das jedoch nicht ab, und beide kamen wieder ins Gesprch.
Nach mehreren nervenaufreibend hohen Angeboten von Jason, wur-
de man sich am 18. September 2019 handelseinig. Jason hat ein
gutes eMail-Projekt, welches er verwirklichen will, und Dan,
der Inhaber von hey.com, betrieb unter der Domain, an dem sei-
ne Identitt haftete, seine Unternehmung. Hey.com stellte ins-
gesamt einen hohen Vermgenswert dar. Nach dem verbalen Hand-
schlag begann die juristische Detailarbeit, die der Anwalt von
Dan bernahm. Schlielich schloss man den schriftlichen Ver-
trag, Jason transferierte den vereinbarten Barbetrag zu einem
Treuhandservice (Escrow), und nachdem die Domain am 20. Novem-
ber 2019 ihren Inhaberwechsel vollzogen hatte, wurde das Geld
ausgezahlt. 18 Monate nach der ersten von rund 60 eMails und
mehreren Online-Gesprchen war das Geschft abgewickelt. Fr
beide war es der erste Domain-Deal dieser Grenordnung. Bei
jedem Schritt habe es Unsicherheiten gegeben, so Jason. Man ha-
be sich gegenseitig eine Menge Vertrauen entgegen gebracht.
Fr Dan war die Domain selbst und an wen er sie verkauft, wich-
tiger als das Geld.

Es zeigt sich: Domains kaufen kann recht aufwndig und nerven-
aufreibend sein, wenn man jenseits der Marktpltze kauft, oder
ohne einen Broker einzusetzen. Aber offensichtlich lohnt es
sich, wenn man die ntige Ruhe und Geduld und das notwendige
Kapital fr solche Domains, die nicht bei Afternic oder Sedo
gelistet sind, hat. Fr Jason war der gesamte Deal letztlich
ein Vergngen. Basecamp will die Domain hey.com nun fr einen
eMail-Dienst nutzen, der sich als Alternative zu Gmail positi-
oniert, allerdings ohne Werbung und Data-Mining. Man wolle so-
gar - soweit mglich - Tracking-Pixel ausschlieen.

Den vollstndigen Blogbeitrag von Jason Fried finden Sie unter:
> https://m.signalvnoise.com/how-we-acquired-hey-com/

Quelle: signalvnoise.com, eigene Recherche

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06) january.com - einen Monat fr US$ 107.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche kam etwas versptet, mit ja
nuary.com zu sehr guten US$ 107.000,- (ca. EUR 96.396,-). Aber
nicht nur damit konnte sie zufriedenstellen, wenn auch allge-
mein auf niedrigerem Niveau.

Wieder gab es einen sechsstelligen Verkauf in der vergangenen
Domain-Handelswoche, wenn january.com auch gerade so mit US$
107.000,- (ca. EUR 96.396,-) ber die ntige US-Dollarschwelle
kam. Das Ergebnis von satisfying.com, die US$ 50.000,- (ca.
EUR 45.045,-) verbuchte, ist nicht nur einfach zufriedenstel-
lend, sondern schon hochzufriedenstellend, nachdem sie im Juli
2014 lediglich US$ 2.139,- (damals ca. EUR 1.584,-) einbrachte
und kaum ein Jahr spter, im Mrz 2015, sich auf immerhin US$
3.500,- (damals ca. EUR 3.318,-) steigern konnte. Drittstrks-
te Kraft war codi.com zu klaren US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-),
die im Grunde schon wieder zum Verkauf steht.

Unter den Lnderendungen lag einmal mehr die kolumbianische En-
dung .co vorne, mit izi.co zum Preis von EUR 13.000,-, gefolgt
von layer.co fr US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-) sowie zwei wei-
teren Domains zu niedrigeren Preisen. Gleichauf mit layer.co
war die montenegrinische Domain citizenship.me mit ihren EUR
10.000,-. Die deutsche Endung .de stieg zu EUR 5.000,- mit ver
sicherungsheld.de ein, bot auch noch vier weitere Domains mit
nicht so hohen Preisen. Mengenmig stark vertreten war mit so-
gar fnf Domains die Endung des Vereinigten Knigreichs: sie
startete mit coffeepods.co.uk zum Preis von eher halbvollen
GBP 3.990,- (ca. EUR 4.607,-), gefolgt von der relativ schwa-
chen mobilephones.uk zu GBP 3.500,- (ca. EUR 4.041,-).

Die neuen generischen Endungen standen diesmal auch nicht so
gut da, sharing.group brachte es auf nur US$ 5.200,- (ca. EUR
4.685,-) und die das trkische Weinbaugebiet bezeichnende kay
ra.wine auf US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-). Die Preise bei den
klassischen generischen Endungen sahen dagegen respektabel aus:
waverley.org kostete US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-), und da kei-
ne Inhalte hinterlegt sind, bleibt vorerst unklar, ob diese Do-
main sich auf den Roman von Walter Scott bezieht. Ihr folgte
die Drei-Zeichen-Domain tpa.org zum Preis von US$ 6.800,- (ca.
EUR 6.126,-), der sehr viel hher liegt als im April 2004, als
tpa.org lediglich US$ 1.550,- (damals ca. EUR 1.165,-) ein-
brachte. Schlielich erzielte dull.net gar nicht so matte US$
2.682,- (ca. EUR 2.416,-), nachdem ihr Preis im April 2005 bei
lediglich US$ 1.955,- (damals ca. EUR 1.256) lag. Die vergange-
ne Domain-Handelswoche fiel nicht so stark wie ihre Vorgnge-
rinnen aus, war aber gut genug fr eine Domain im sechsstelli-
gen Dollarbereich.


Lnderendungen
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izi.co EUR 13.000,-
layer.co US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
reader.co US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
angles.co US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

citizenship.me EUR 10.000,-

versicherungsheld.de EUR 5.000,-
cbd-plus.de EUR 2.990,-
kfz-flottenversicherung.de EUR 2.700,-
daslabor.de EUR 2.500,-
orgateam.de EUR 2.500,-

coffeepods.co.uk GBP 3.990,- (ca. EUR 4.607,-)
mobilephones.uk GBP 3.500,- (ca. EUR 4.041,-)
makeupstore.uk GBP 2.500,- (ca. EUR 2.887,-)
superb.co.uk GBP 1.250,- (ca. EUR 1.443,-)
freebies.uk GBP 849,- (ca. EUR 980,-)

roost.ai US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
formulate.eu EUR 3.800,-
kgn.eu EUR 3.500,-
xtz.ca US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)


Neue Endungen
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sharing.group US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-)
kayra.wine US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-)
inca.global US$ 2.400,- (ca. EUR 2.162,-)
sms.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
abudhabi.global US$ 1.200,- (ca. EUR 1.081,-)


Generische Endungen
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waverley.org US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-)
tpa.org US$ 6.800,- (ca. EUR 6.126,-)
yjzg.org US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
dull.net US$ 2.682,- (ca. EUR 2.416,-)
findhelp.org US$ 2.500,- (ca. EUR 2.252,-)


.com
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january.com US$ 107.000,- (ca. EUR 96.396,-)
satisfying.com US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
codi.com US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
digid.com EUR 30.000,-
homelab.com US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
atomichealth.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
wesellusedcars.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
d24.com US$ 9.500,- (ca. EUR 8.559,-)
myquartz.com US$ 9.199,- (ca. EUR 8.287,-)
waterfox.com US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-)
stokoe.com US$ 7.700,- (ca. EUR 6.937,-)
gluteo.com US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
ccdental.com US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
profg.com EUR 5.500,-
trailz.com GBP 4.500,- (ca. EUR 5.196,-)
luvn.com US$ 5.600,- (ca. EUR 5.045,-)
monacoproperty.com US$ 4.995,- (ca. EUR 4.500,-)
petsi.com US$ 4.900,- (ca. EUR 4.414,-)
canture.com US$ 4.729,- (ca. EUR 4.260,-)
frda.com US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
sicoma.com US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
vetpass.com US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

EVENT
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07) April - Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale
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Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg ldt Ende April 2020
zur Jahreskonferenz ins KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg.
Unter anderem werden datenschutzrechtliche Probleme sowie die
P2B-Verordnung fr Plattformbetreiber besprochen.

Die Zentrale zur Bekmpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbe-
werbszentrale), die ihren Sitz in Bad Homburg bei Frankfurt am
Main hat, veranstaltet wieder eine zweitgige Jahreskonferenz,
diesmal am 28. und 29. April 2020. Der Fokus der Veranstaltung
richtet sich auf mehrere Themen, darunter "Neue Regeln fr In-
ternet-Plattformen - die P2B-Verordnung" und "Ein Jahr Ge-
schftsgeheimnisgesetz Was fr Unternehmen in der Praxis
wichtig ist". Von besonderem Interesse drfte der am Mittwoch,
29. April 2020 um 10:00 Uhr stattfindende Vortrag "Datenschutz:
Die fnf wichtigsten Probleme aus Sicht des Bundesdatenschutz-
beauftragten" des Bundesbeauftragten fr den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber sein. Ebenfalls
interessant drfte "Digitalisierung und Vernderungen im Be-
reich Compliance Management Prozesse" von Rechtsanwltin Heike
J. Bhme werden.

Die Jahreskonferenz 2020 der Wettbewerbszentrale Bad Homburg
startet am Dienstag, 28. April 2020 um 13:30 Uhr und endet am
Nachmittag des 29. April 2020 um 15:00 Uhr. Veranstaltungsort
ist das KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg v.d.H., Louisen-
strae 58, 61348 Bad Homburg. Am Dienstagvormittag wird ab
09:30 Uhr ein "Grundlagenseminar Gesundheitswerbung" angeboten,
das um 13:15 Uhr endet. Am Dienstagabend gibt es ab 19:00 Uhr
eine Abendveranstaltung in Frankfurt. Die Teilnahmekosten lie-
gen je nachdem bei EUR 784,- fr Mitglieder und EUR 980,- fr
Nichtmitglieder. Die Teilnahme am Grundlagenseminar kostet EUR
375,- bzw. EUR 425,-. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbe-
scheinigung zur Vorlage nach 15 FAO je nachdem ber 6,5 fr
die Teilnahme an der Konferenz und ber 3,5 Stunden fr die
Teilnahme am Seminar.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche

IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. fr den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)


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