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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1021 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 11. Juni 2020 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 1021. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 18. Juni 2020.
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INHALT Ausgabe #1021
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01)...News: ICANN - .amazon in die Root Zone eingetragen
02)...News: rankingCoach - Tool zur Suchmaschinenoptimierung
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .cpa, .tez und .za
04)...Recht: UDRP - simpler Streit um siemplify.com
05)...Recht: WIPO - trotz COVID-19-Pandemie kein Stillstand
06)...Handel: and.cn - China-Domain rumt US$ 60.873,- ab
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07)...Event: eco - Webinar zu 20 Jahren E-Commerce-Richtlinie
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) ICANN - .amazon in die Root Zone eingetragen
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Eine (fast) unendliche Geschichte ist abgeschlossen: nach jah-
relangen Auseinandersetzungen hat sich die Amazon EU S..r.l.
durchgesetzt und die Delegierung von .amazon erreicht. Jedoch
musste sie bis zum Schluss zittern.
Das Schicksal von .amazon schien eigentlich schon entschieden:
"Should not proceed" - mit diesen knappen Worten beschloss das
"New gTLD Program Committee" (NGPC) von ICANN am 14. Mai 2014,
das Prfungsverfahren zu beenden. Doch am 11. Juli 2017 hauch-
te das Independent Review Panel der Bewerbung neues Leben ein;
es kam zu dem Ergebnis, dass sich ICANN bei der Prfung nicht
allein auf eine - die Bewerbung ablehnende - Konsensempfehlung
des Regierungsbeirates Government Advisory Committee (GAC) ht-
te verlassen drfen; das Schiedsgericht verpflichtete ICANN
deshalb dazu, die Bewerbung nochmals zu prfen. Es folgte eine
jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Amazon Cooperation
Treaty Organization (ACTO) und dem Online-Hndler um die Frage,
ob "Amazon" zu den geographischen Begriffen gehrt, die nach
den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genieen.
Doch selbst intensive Bemhungen ICANNs, zwischen den Parteien
zu vermitteln und eine gtliche Lsung zu suchen, blieben wohl
in erster Linie wegen des Widerstands der ACTO-Staaten erfolg-
los. Am 15. Mai 2019 sprach ICANN deshalb ein Machtwort und be-
schloss, das Bewerbungsprfungsverfahren fortzusetzen.
Dieses Prfungsverfahren ist nun abgeschlossen und fhrte dazu,
dass .amazon zusammen mit zwei internationalisierten Varianten
in japanischer und chinesischer Sprache am 28. Mai 2020 in die
Root Zone eingetragen wurde. Auch die erste aktive Domain gibt
es bereits: die obligatorische Domain nic.amazon fhrt zur Web-
site der Verwalterin Amazon Registry Services Inc., auf der es
stolz heit: "Amazon is excited to present .amazon". Man werde
geleitet von vier Prinzipien: "customer obsession rather than
competitor focus, passion for invention, commitment to operati-
onal excellence, and long-term thinking." Die Allgemeinheit
hat unmittelbar von .amazon nichts; als reine .brand bleibt die
Registrierung der Registry vorbehalten, eine freie Vergabe fr
jedermann findet also nicht statt. Welche konkreten Plne der
Online-Hndler mit .amazon hat, ist unklar; der ffentlich ein-
sehbare Teil der Bewerbungsunterlagen spricht von zustzlicher
Kontrolle ber die technische Architektur, einer weiteren
Plattform fr Innovation und dem Schutz eigener geistiger Rech-
te.
Ob sich die ACTO-Staaten mit der Delegierung von .amazon abfin-
den, bleibt abzuwarten. Bis zuletzt hatten sie versucht, sich
in die Rolle einer "joint governance" zusammen mit der Amazon
EU S..r.l. zu bringen. Mit leeren Hnden stehen sie aber ohne-
hin nicht da: freiwillige Selbstverpflichtungen ("Public Inte-
rest Commitments") verpflichten Amazon unter anderem, keine Do-
mains zu registrieren, die von "primary and well-recognized
significance to the Culture and Heritage specific to the Ama-
zonia region" sind; bis zu 1.500 solcher Domains werden allge-
mein geblockt. Zudem erhlt ACTO selbst als auch jeder der
acht ACTO-Staaten seine eigene Domain unterhalb von .amazon.
Quelle: icann.org
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02) rankingCoach - Tool zur Suchmaschinenoptimierung
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Sie haben eine tolle Webseite, sind aber mit ihrer Platzierung
in Suchmaschinen unzufrieden? Der Starnberger Domain-Registrar
united-domains.de bietet ab sofort mit rankingCoach einen neu-
en Service an, der Sie Schritt fr Schritt durch eine Optimie-
rung fhrt - ohne Vorkenntnisse.
ber 200 Faktoren, die in On- (Faktoren auf der eigenen Websei-
te) und Off-Page (Faktoren, die nicht auf der eigenen Webseite
zu finden sind) unterteilt werden, beeinflussen, wie Ihre Web-
site von Google gelistet wird. Kein Wunder, dass Mittel und We-
ge zur Suchmaschinenoptimierung oder "Search Engine Optimizati-
on" (SEO) fr viele ein Buch mit sieben Siegeln ist. Doch das
muss nicht sein. Mit rankingCoach bietet united-domains.de ei-
nen neuen SEO-Service an. Der kostengnstige Dienst verspricht
mehr Sichtbarkeit in Suchergebnissen und damit mehr Besucher
auf der eigenen Website. Nach einer Analyse der Webseite fhrt
rankingCoach Schritt fr Schritt durch die Optimierungsaufga-
ben mit mehr als 1.200 Video-Anleitungen. Nutzer knnen aus-
serdem Keywords optimieren und deren Performance anhand von Be-
richten verfolgen.
Im ersten Schritt berprft der rankingCoach, wie Ihre Website
positioniert ist. Dazu analysiert er, wie Suchmaschinen Ihre
Website sehen, wie sie mit anderen Seiten verlinkt ist und ob
sie in Online-Verzeichnissen und sozialen Medien genannt wird.
Im zweiten Schritt empfiehlt er relevante Stichworte und hilft
mit Anleitungen und Videos, die Platzierung der eigenen Web-
site Schritt fr Schritt zu verbessern. Im dritten Schritt un-
tersttzt Sie eine intelligenten Keyword-Analyse mit neuen Em-
pfehlungen, wie Sie Ihre Platzierung verbessern knnen. Zu-
stzlich knnen Nutzer ihre Wettbewerber berwachen. Dazu ver-
gleicht der rankingCoach die Platzierungen der eigenen Website
mit der Position von Wettbewerbern in Suchmaschinen. Die fort-
laufende nutzerseitige Optimierung und berwachung hilft da-
bei, sich Vorteile gegenber Konkurrenten zu verschaffen und
besser in den Suchergebnissen abzuschneiden.
Wer zunchst nur die Sichtbarkeit der eigenen Website in Such-
maschinen testen will, kann das auch ohne rankingCoach kosten-
los tun. Wer jedoch deren Potential voll ausschpfen will, ist
mit EUR 10,- monatlich (inkl. 19 % MwSt.) fr den rankingcoach
dabei. "Jeder, der eine Webseite erstellt, mchte gefunden wer-
den. Mit rankingcoach geben wir unseren Kunden ein leicht zu
bedienendes und kostengnstiges Werkzeug zur Suchmaschinenopti-
mierung an die Hand", sagt Thomas Reimer, Produktmanager bei
united-domains.de.
Wir weisen darauf hin, dass domain-recht.de und der Domain-
Newsletter Projekte der united-domains AG sind.
Weitere Informationen zum rankingCoach finden Sie unter:
> https://www.united-domains.de/seo-rankingcoach
Quelle: eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .cpa, .tez und .za
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Die Einfhrung der Domain-Endung .cpa rckt nher: die Sunrise-
Period fr die Wirtschaftsprfer-Endung startet bereits im Ju-
li 2020. Dagegen mchte Sdafrikas .za an der Gebhrenschraube
drehen, whrend mit .tez an einer inoffiziellen Blockchain-Do-
main gearbeitet wird - hier unsere Kurznews.
Das American Institute of Certified Public Accountants, Doppel-
bewerber um die neue generische Top Level Domain .cpa, hat den
Startplan fr die Einfhrung bekanntgegeben. Den Auftakt macht
eine klassische Sunrise-Period, die am 01. Juli 2020 beginnt
und am 31. August 2020 endet. Teilnahmeberechtigt sind nur Mar-
keninhaber, deren Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen
ist. Parallel beginnt eine dreiteilige Limited Registration Pe-
riod, deren ersten beiden Teile ebenfalls vom 01. Juli 2020
bis 31. August 2020 laufen; der letzte Teil startet am 01. Sep-
tember 2020 und endet am 31. Oktober 2020. Das Krzel .cpa
steht fr Certified Public Accountants (CPA), also US-amerika-
nische Wirtschaftsprfer. Eine offene, freie Registrierung un-
ter .cpa ist ausgeschlossen. Fr europische Wirtschaftsprfer
steht .cpa grundstzlich offen; die hohen Hrden fr eine Regi-
strierung drften jedoch dazu fhren, dass das Interesse ber-
schaubar bleiben wird.
Die in der Schweiz ansssige Tezos-Stiftung, die an der Weiter-
entwicklung der Tezos-Blockchain arbeitet, hat angekndigt, an
dem Projekt "Tezos Domains" zu forschen. Miroslav Bode?ek, der
fr das Projekt verantwortlich ist, verffentlichte dazu unter
docs.tezos.domains einen ersten Entwurf des Modells, das ange-
lehnt ist an das klassische Registry-Registrar-Modell und eine
Vergabe von .tez-Domains vorsieht. Dadurch sollen die oft lan-
gen, aus einer zuflligen Kombination von Zeichen und Ziffern
bestehenden Blockchain-Ketten alltagstauglicher werden. Aller-
dings sollte man im Hinterkopf behalten, dass es eine in der
IANA-Datenbank eingetragene, offizielle Top Level Domain .tez
nicht gibt, und daran wird sich kurzfristig auch nichts ndern,
denn bei ICANN gibt es noch nicht einmal eine Bewerbung um die-
se Endung, geschweige denn wird sie derzeit bearbeitet. Eine
Nutzung von .tez-Domains ist daher allenfalls auf technischem
Umweg mglich. Die Tezos-Blockchain ist vom Konzept her mit
der Software Linux vergleichbar. Beides sind Open-Source-Syste-
me; unabhngige Software-Ingenieure knnen die Blockchain un-
entgeltlich nutzen und Anwendungen entwickeln. Tezos strebt ei-
ne bedeutende Rolle im Finanzdienstleistungssektor an.
ZA Domain Name Authority (ZADNA), Verwalterin der sdafrikani-
schen Lnderendung .za, plant eine umfassende Reform ihres Ge-
bhrenmodells. Zu diesem Zweck veranstaltet ZADNA noch bis zum
30. Juni 2020 eine "Wholesale Fee Review" fr Domain-Namen un-
ter den Endungen .co.za, .net.za, .org.za und .web.za, an der
alle Mitglieder der .za-Community teilnehmen knnen. Seit 2014
liegt der Preis pro .za-Domain in der Spanne zwischen ZAR 45,-
netto (umgerechnet ca. EUR 2,40) und ZAR 130,- netto (umgerech-
net ca. EUR 6,80), je nachdem, ber welches System die Domains
registriert wurden. ZADNA mchte damit erreichen, dass die Re-
gistrare auf das Extensible Provisioning Protocol (EPP) umstei-
gen, ber das derzeit nur 2,5 Prozent der Registrierungen abge-
wickelt werden. Offen lsst ZADNA, ob die Gebhren fallen oder
steigen, auch wenn die "ever-rising costs of living" nahelegen,
dass die Untergrenze angehoben wird. Eine Entscheidung soll
bis Ende Juli 2020 fallen, und etwaige nderungen im Oktober
2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen zu .cpa finden Sie unter:
> https://www.cpa.com/dotcpa
Weitere Informationen zur "Wholesale Fee Review" bei .za fin-
den Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2306
Quelle: cpa.com, nzz.ch, zadna.org.za
DOMAIN-RECHT
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04) UDRP - simpler Streit um siemplify.com
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Ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich SIEM ("Security
information and event management") sah seine Rechte durch die
Domain siemplify.com verletzt. Das von einer Law Firm fr die
Beschwerdefhrerin gefhrte Verfahren schien sicher, scheiter-
te aber.
Die israelische Cyarx Technologies Ltd., eine Dienstleisterin
auf dem Internetsicherheitssektor und Inhaberin der US-Marke
"SIEMPLIFY", sieht ihre Rechte durch die Domain siemplify.com
verletzt. Das Unternehmen wandte sich im Rahmen eines UDRP-Ver-
fahrens, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, an die World In-
tellectual Property Organization (WIPO). Sie trgt vor, seit
August 2017 Inhaberin der Marke "SIEMPLIFY" zu sein, mit der
die Domain siemplify.com des Gegners identisch sei. Der Gegner
sei unter der Domain nicht bekannt, und habe kein Recht an der
Nutzung der Domain, die er auch nicht fr ein ordentliches An-
gebot von Waren und Dienstleistungen nutzt. Die Domain sei ge-
parkt und weise Pay-per-Click Werbung auf. Er habe die Domain
vorwiegend mit der Absicht registriert, sie teuer an die Cyarx
Technologies Ltd. zu verkaufen. Der Gegner, vertreten durch
den US-amerikanischen Domain-Anwalt Doug Isenberg, hlt entge-
gen, es sei unklar, ob die Beschwerdefhrerin berhaupt Marken-
inhaberin sei, da die Adresse im Markenverzeichnis mit der ih-
ren nicht bereinstimme. Man habe die Domain bereits im August
2011 registriert, sechs Jahre vor Eintragung der Marke der Be-
schwerdefhrerin. Dabei habe man eine Geschftsidee auf dem
Feld des SIEM im Sinn gehabt, die aber noch nicht umgesetzt
werden konnte. Bei Registrierung der Domain konnte man nicht
bsglubig gewesen sein, weil die Beschwerdefhrerin damals
noch nicht existierte und ihre Marke noch nicht eingetragen
war. Man nutze die Domain auch nicht bsglubig, da sie ber-
haupt nicht genutzt werde. Der Gegner beantragte die Feststel-
lung von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Entscheider war
der Brsseler Rechtsanwalt Flip Jan Claude Petillion, der auch
Herausgeber des "Getting the Deal Through"-Kompendiums fr
"Domains & Domain Names" ist.
Petillion wies die Beschwerde der Cyarx Technologies Ltd. zu-
rck und stellte Reverse Domain Name Hijacking von ihrer Seite
fest (WIPO Case No. D2020-0595). Hinsichtlich der Identitt
oder hnlichkeit von Marke und Domain setzte sich Petillion zu-
nchst mit der Frage der Markeninhaberschaft auseinander, die
die Beschwerdefhrerin anzweifelte. Es gbe da eine Adressab-
weichung, doch unter den Gesamtumstnden der Entscheidung stu-
fe er diese Frage als nicht essenziell fr den Ausgang des Ver-
fahrens ein, weshalb er annehme, die Beschwerdefhrerin sei In-
haberin der Marke - sie sollte den Markeneintrag hinsichtlich
der Adresse aber alsbald korrigieren lassen. Er stellte fest,
dass die Domain siemplify.com frher als die Marke registriert
worden sei; doch gleichwohl sei das erste Element der UDRP er-
fllt, da Domain und Marke identisch seien. Mit Fragen eines
Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain
wollte sich Petillion nicht beschftigen, er widmete sich so-
gleich der Bsglubigkeit des Gegners. Eine solche vermochte
er nicht festzustellen. Die Beschwerdefhrerin werfe dem Geg-
ner vor, die Domain mit der Absicht registriert zu haben, sie
teuer an sie zu verkaufen. Der Gegner habe die Domain jedoch
2011 registriert, rund sechs Jahre vor Registrierung der Marke
der Beschwerdefhrerin und etwa drei Jahre, bevor sie die Mar-
ke erstmals genutzt haben will. Laut Angaben auf der Website
der Beschwerdefhrerin sei sie 2015 gegrndet worden, also
vier Jahre nach Registrierung der Domain durch den Gegner. Nor-
malerweise werde in solchen Fllen keine Bsglubigkeit ange-
nommen. Die Beschwerdefhrerin sttze sich bei ihrer Argumenta-
tion hinsichtlich der Bsglubigkeit auf die Korrespondenz mit
dem Gegner vor Einreichung der UDRP-Beschwerde. Diese Korres-
pondenz zeige das Interesse des Gegners am Verkauf der Domain,
soweit ein "inspirierendes Angebot" vorliege. Doch die Ver-
kaufsgesprche gingen von der Beschwerdefhrerin aus. Die Be-
schwerdefhrerin habe zudem nicht nachweisen knnen, dass der
Gegner die Domain zielgerichtet soviele Jahre vor Eintragung
der Marke hat registrieren knnen. Es lge damit kein Nachweis
fr die Bsglubigkeit des Gegners bei Registrierung der Do-
main siemplify.com vor, folglich brauche auch die Frage einer
bsglubigen Nutzung nicht geprft werden. Der Beschwerdefhre-
rin sei es unbenommen, auf anderem Wege ihre Rechte zu scht-
zen.
Schlielich prfte Petillion noch das Reverse Domain Name Hi-
jacking und stellte fest: die Beschwerdefhrerin htte das Ver-
fahren nicht gewinnen knnen, da der Gegner die Domain, lange
bevor sie existierte, registriert hatte. Die Beschwerdefhre-
rin habe das Beschwerdeverfahren erffnet, nachdem sie ohne Er-
folg und ordentliche Rechtsgrundlage versucht hatte, die Do-
main zu kaufen. Als Beleg habe die Beschwerdefhrerin ledig-
ich die Korrespondenz zu ihrem letzten Versuch, die Domain zu
erwerben, vorgelegt; die aber lasse darauf schlieen, dass sie
bereits frhere Versuche unternommen hat. Da die Beschwerdefh-
rerin zudem von einer Anwaltskanzlei beraten wurde, handele es
sich um eine Beschwerde, die zu diesem Zeitpunkt so nicht ht-
te eingereicht werden sollen. Aufgrund dessen entschied Petil-
lion auf Reverse Domain Name Hijacking seitens der Beschwerde-
fhrerin. Die UDRP-Beschwerde wies er zurck.
Die UDRP-Entscheidung ber die Domain siemplify.com finden Sie
unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2307
Spezialisierte Anwlte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
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05) WIPO - trotz COVID-19-Pandemie kein Stillstand
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Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist eine
der Stellen, an die man sich in Domain-Streitigen nach der Uni-
form Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) wendet. Dass
sie auch in Zeiten von COVID-19 weiter aktiv ist, besttigte
sie krzlich auf ihrer Website - und ergibt sich aus der nicht
endenden Flut an Entscheidungen.
Bereits am 09. April 2020 hatte WIPO mitgeteilt, dass das Arbi-
tration and Mediation Center (AMC) seine wichtige Arbeit bei
der Bearbeitung von Domain-Streitigkeiten unter Anwendung der
UDRP fortsetze. Weiter machte sie schon seinerzeit deutlich,
dass man auf eine beinahe vollstndig virtuelle Arbeitsweise
umgestiegen sei. In einer aktuellen Mitteilung unterstreicht
WIPO nun nochmals ihre Arbeitsfhigkeit: "As part of its over-
all response to this global crisis, WIPO remains committed to
providing its full domain name dispute resolution services"
und verweist auf einige aktuelle Flle, die unmittelbar auf
die Pandemie verweisen. So ging das Unternehmen Gilead Scien-
ces, das das Antivirusmittel "Remdesivir" herstellt, erfolg-
reich gegen die Registrierung der Domain coronagileadsciences
.com (WIPO Case D2020-0776) vor. Facebook ist erfolgreich ge-
gen die Domain facebookcovid19.com (WIPO Case D2020-0885) vor-
gegangen. Auch der Pharmakonzern Sanofi ist vor der WIPO ge-
gen mehrere Domains vorgegangen, die den Namen "Sanofi", aber
auch den des 30 Jahre alten Sanofi-Produkts "Plaquenil" ent-
hielten, dessen Wirkstoff "Hydroxychloroquine" als mgliches
COVID-19-Mittel streitig diskutiert wird. Schlielich konnte
das Pharmaunternehmen Eli Lilly and Company erfolgreich gleich
gegen mehrere Covid-Domains wie lillycovad19testing.com via UD-
RP-Verfahren vorgehen (WIPO Case No. D2020-0886). Doug Isen-
berg, Domain-Anwalt aus Atlanta (USA), besttigt, dass er kon-
tinuierlich weiter in UDRP-Verfahren ttig ist, sei es als Be-
schwerdefhrervertreter, Gegnervertreter oder Panelist. Er be-
sttigt zudem, dass auch das National Arbitration Forum (NAF)
per eMail mitgeteilt habe, problemlos weiterzuarbeiten. Wir
knnen beides besttigen, da tglich eMails dieser Streitbeile-
gungsstellen mit neuen Entscheidung bei uns eingehen.
Die sowieso in weiten Bereichen virtuell aufgestellten Streit-
beilegungsinstitutionen WIPO, NAF und CIIDRC (Kanada) arbeiten
weiter. Wir gehen davon aus, dass lediglich in den Standorten
von WIPO, NAF und anderen Streitbeilegungsstellen arbeitende
"Verwaltungsmitarbeiter" auf Homeoffice umstellen mussten - Ju-
risten, die als Parteienvertreter oder Panel ttig sind, arbei-
ten sowieso "remote" an UDRP-Fllen. Von Streitbeilegungsstel-
len wie CAC (Tschechische Republik), Arab Center for Dispute
Resolution und anderen liegen keine Mitteilungen ber die aktu-
elle Arbeitsfhigkeit vor. Die auf den 04. Juni 2020 datieren-
de Mitteilung des CAC, wonach die derzeitige Vergnstigung der
Streitbeilegungsgebhr fr ADR-Verfahren um .eu-Domains fortbe-
steht, lsst darauf schlieen, dass die Streitbeilegungsverfah-
ren weiter bearbeitet werden. Isenberg stellt fest: auch in
Krisenzeiten finden Cybersquatter weiterhin Wege, Marken und
Konsumenten auszubeuten. Glcklicherweise ist die UDRP ein ef-
fektives Mittel, mit solchen Fllen umzugehen, auch in Zeiten
einer weltweiten Pandemie.
Quelle: wipo.int, giga.law, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) and.cn - China-Domain rumt US$ 60.873,- ab
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Die vergangene Domain-Handelswoche konnte mit der chinesischen
and.cn zum Preis von US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-) die .com-
Werte toppen. Insgesamt gab es zahlreiche erfreuliche Preise,
die aber weiter als nur in die vergangene Woche zurckreichen.
Zahlreiche Domain-Verkufe entnahmen wir dieses Mal einer Lis-
te der eName-Verkufe aus April und Mai 2020, die ihren Schwer-
punkt auf Domains unter der chinesischen Endung .cn und chine-
sische Domain-Investoren legt, sowie einer Liste mit NameBio-
Verkufen von nTLD-Domains aus dem Mai 2020, die Raymond Hack-
ney beide in seinem Blog tldinvestors.com zur Verfgung stell-
te. Auch einige .com-Verkufe liefen ber eName. Nicht darun-
ter fiel helpware.com mit US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-), die
auf das Konto von Domain-Investor Mike Mann geht. Doch mit den
4-Ziffern-Domains 3835.com fr US$ 34.277,- (ca. EUR 30.334,-)
und 8782.com fr US$ 34.135,- (ca. EUR 30.208,-) greifen wir
auf die eName-Liste zurck. Was auch fr 3171.com mit ihrem
Preis von US$ 22.899,- (ca. EUR 20.265,-) gilt, die damit aber
schwach da steht, hatte die Vier-Ziffern-Domain im Juli 2017
doch noch US$ 42.022,- (ca. EUR 35.313,-) eingefahren. Ganz an-
ders justbeenpaid.com mit nun US$ 27.751,- (ca. EUR 24.558,-),
die 2017 laut Raymond Hackney fr lediglich US$ 392,- gekauft
worden war.
Dank der eName-Liste ist, wenn auch nicht vergangene Woche ge-
handelt, and.cn mit US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-) die teuers-
te Domain der vergangenen Domain-Handelswoche, und steht damit
zur Zeit auf Platz acht der Jahresbestenliste der verkauften
Domains unter den Lnderendungen. Mit rose.cn fr US$ 35.658,-
(ca. EUR 31.556,-) und pingguo.cn fr US$ 17.349,- (ca. EUR
15.353,-) belegten weitere chinesische Domains die folgenden
Pltze. Die Domain sit.ai aus Anguilla brachte es auf erstaun-
liche US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-), nachdem sie laut Hack-
ney 2019 fr US$ 582,- zu haben war. Die deutsche Endung star-
tete bei EUR 10.000,- mit smartbuilding.de. Von Interesse ist
die belgische huisdieren.be mit EUR 5.000,-, die sich im Juni
2009 mit lediglich US$ 2.186,- (damals ca. EUR 1.546,-) be-
gngt hatte. Verluste verzeichnete hingegen site.me mit US$
4.999,- (ca. EUR 4.424,-) gegenber jenen US$ 7.500,- (ca. EUR
6.696,-) im September 2016.
Die neuen generischen Endungen standen recht gut da, mit c
.live fr hervorragende US$ 28.500,- (ca. EUR 25.221,-), lian
.top fr US$ 11.449,- (ca. EUR 10.132,-), der Zwei-Zeichen-Do-
main ux.dev fr EUR 7.300,- und zahlreichen weiteren erfreuli-
chen Verkufen. Ebenfalls dabei waren die Domains amerika.info
mit EUR 5.000,- und jako.biz zu US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-).
Die klassischen generischen Endungen standen nicht so gut da,
aber zumindest vermochte sich die Drei-Zeichen-Domain yhg.net
mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) gegenber dem Preis von US$
2.000,- (damals ca. EUR 1.802,-) im Juli 2016 zu verbessern.
Dank der umfassenden Listen und damit chinesischen Verkufen
sowohl von .com als auch von .cn-Domains war die vergangene Do-
main-Handelswoche sehr erfreulich.
Lnderendungen
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and.cn US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-)
rose.cn US$ 35.658,- (ca. EUR 31.556,-)
pingguo.cn US$ 17.349,- (ca. EUR 15.353,-)
588.cn US$ 9.600,- (ca. EUR 8.496,-)
bot.cn US$ 7.365,- (ca. EUR 6.518,-)
fans.cn US$ 7.254,- (ca. EUR 6.419,-)
f2.cn US$ 7.111,- (ca. EUR 6.293,-)
xiaohou.cn US$ 6.855,- (ca. EUR 6.066,-)
huashi.cn US$ 6.002,- (ca. EUR 5.312,-)
ying.cn US$ 5.774,- (ca. EUR 5.110,-)
055.cn US$ 5.661,- (ca. EUR 5.010,-)
58888.cn US$ 4.807,- (ca. EUR 4.254,-)
lusun.cn US$ 4.779,- (ca. EUR 4.229,-)
sit.ai US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
steve.ai US$ 4.009,- (ca. EUR 3.548,-)
chatbots.ai US$ 2.999,- (ca. EUR 2.654,-)
oc.ai US$ 2.009,- (ca. EUR 1.778,-)
rep.ai US$ 1.239,- (ca. EUR 1.096,-)
voucher.ai US$ 1.010,- (ca. EUR 894,-)
onion.ai US$ 1.000,- (ca. EUR 885,-)
smartbuilding.de EUR 10.000,-
meindate.de EUR 5.000,-
immobiliendarlehn.de EUR 3.000,-
gymletics.de EUR 2.500,-
buysafe.de EUR 2.500,-
erotik-sexshop.de EUR 2.400,-
hakim.de EUR 2.399,-
onlinemarketingmagazin.de EUR 2.300,-
docteur.fr EUR 8.750,-
yf.cc US$ 5.405,- (ca. EUR 4.783,-)
huisdieren.be EUR 5.000,-
tq.cc US$ 5.035,- (ca. EUR 4.456,-)
shop.gg US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
site.me US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
superhuman.me US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
zw.cc US$ 4.783,- (ca. EUR 4.233,-)
3345.cc US$ 4.295,- (ca. EUR 3.801,-)
veroamore.it US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
lens4you.ch EUR 2.693,-
waxx.co.uk GBP 2.250,- (ca. EUR 2.523,-)
ride.in EUR 2.150,-
zr.ms EUR 2.000,-
legends.co US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
Neue Endungen
-------------
c.live US$ 28.500,- (ca. EUR 25.221,-)
lian.top US$ 11.449,- (ca. EUR 10.132,-)
ux.dev EUR 7.300,-
shop.global US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
one.gmbh US$ 3.780,- (ca. EUR 3.345,-)
well.global US$ 3.120,- (ca. EUR 2.761,-)
fun88.vip US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
casinos.gratis US$ 2.188,- (ca. EUR 1.936,-)
metro.digital US$ 2.162,- (ca. EUR 1.913,-)
property.mba US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
phantom.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
dragon.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
army.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
galaxy.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
custom.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
eta.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
battle.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
record.club US$ 1.830,- (ca. EUR 1.619,-)
speaker.club US$ 1.691,- (ca. EUR 1.496,-)
ban.club US$ 1.690,- (ca. EUR 1.496,-)
sally.kim US$ 1.300,- (ca. EUR 1.150,-)
Generische Endungen
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amerika.info EUR 5.000,-
jako.biz US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)
yhg.net US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
mirecovery.org US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
medilog.net EUR 2.500,-
skcorp.net US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
liveforum.net US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)
calabria.net US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
.com
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helpware.com US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
3835.com US$ 34.277,- (ca. EUR 30.334,-)
8782.com US$ 34.135,- (ca. EUR 30.208,-)
guoming.com US$ 28.378,- (ca. EUR 25.113,-)
justbeenpaid.com US$ 27.751,- (ca. EUR 24.558,-)
makeid.com US$ 24.888,- (ca. EUR 22.025,-)
3171.com US$ 22.899,- (ca. EUR 20.265,-)
xmy.com US$ 22.472,- (ca. EUR 19.887,-)
leev.com US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
xyj.com US$ 17.067,- (ca. EUR 15.104,-)
6476.com US$ 16.925,- (ca. EUR 14.978,-)
4kids.com US$ 14.995,- (ca. EUR 13.270,-)
yb.net US$ 14.792,- (ca. EUR 13.090,-)
youbing.com US$ 13.867,- (ca. EUR 12.272,-)
nnjr.com US$ 12.587,- (ca. EUR 11.139,-)
99903.com US$ 12.089,- (ca. EUR 10.698,-)
lagenio.com US$ 11.920,- (ca. EUR 10.549,-)
11411.com US$ 11.876,- (ca. EUR 10.510,-)
58585.com US$ 11.745,- (ca. EUR 10.394,-)
guogou.com US$ 11.520,- (ca. EUR 10.195,-)
wuhui.com US$ 11.448,- (ca. EUR 10.131,-)
ketomix.com EUR 10.000,-
paoba.com US$ 9.645,- (ca. EUR 8.535,-)
hwjy.com US$ 9.458,- (ca. EUR 8.370,-)
huanlegu.com US$ 9.249,- (ca. EUR 8.185,-)
0641.com US$ 9.103,- (ca. EUR 8.056,-)
28886.com US$ 8.676,- (ca. EUR 7.678,-)
toolpay.com US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) eco - Webinar zu 20 Jahren E-Commerce-Richtlinie
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eco e.V., der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.,
ldt ein zum Webinar "The Digital Evolution - E-Commerce Di-
rective to Digital Services Act and a look at the German Coun-
cil Presidency", das am 16. Juni stattfindet. Thema ist unter
anderem das geplante Gesetz ber digitale Dienste.
Vor 20 Jahren verabschiedete die EU die E-Commerce-Richtlinie
(E-Commerce Directive, ECD). Damit schuf sie die Basis fr die
Internetwirtschaft in Europa, im Spannungsfeld zwischen notwen-
digen Regelungen und unternehmerischen Freiheiten. Nach nun 20
Jahren soll die alte EU-Gesetzgebung fr digitale Dienste und
Online-Plattformen modernisiert werden. Dazu hat die Europ-
ische Kommission am 02.06.2020 eine ffentliche Konsultation
gestartet. Sie bittet bis zum 08.09.2020 Brgerinnen und Br-
ger, Unternehmen, Online-Plattformen, Wissenschaft, Zivilge-
sellschaft und alle Interessentrger, ihre Beitrge zu dem ge-
planten Gesetz ber digitale Dienste (Digital Services Act)
einzureichen. Angesichts dessen stellt das anstehende Eco-Web-
inar die geeignete Mglichkeit dar, Aspekte der sich im Laufe
der Jahre fortentwickelten E-Commerce-Richtlinie zu ventilieren
und die Notwendigkeit neuer Regelung in Bereichen wie Social
Media, Cloud-Diensten, 5 G und allgemein in der Informations-
und Kommunikations-Infrastuktur und anderen zu diskutieren. Als
Referenten des Webinars mit von der Partie sind Armin Jungbluth
(Referatsleiter beim BMWi), Werner Stengg (Europische Kommis-
sion, Kabinett M. Vestager), Jan Oetjen (CEO 1&1 Mail und Media
Applications SE) und Oliver Sme (Eco).
Das Eco-Webinar "The Digital Evolution - E-Commerce Directive
to Digital Services Act and a look at the German Council Presi-
dency" findet online am 16. Juni 2020 von 17:00 bis 18:30 Uhr
statt. Das Webinar wird auf Englisch gehalten. Die Teilnahme ist
kostenfrei, eine Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Anmeldung zum Webinar unter:
> Link
Mehr zum neuen EU-Gesetz fr digitale Dienste und Online-Platt-
formen und die Brgerbefragung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2308
Quelle: eco.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
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Cosimaplatz 2
12159 Berlin
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mailto:dingeldey@domain-recht.de
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RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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