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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #1027 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 23. Juli 2020 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 1027. Ausgabe des Domain-Newsletters!

Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 30. Juli 2020.

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INHALT Ausgabe #1027
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01)...News: Corona-Krise - Mehrwertsteuer fr Domains gesenkt
02)...News: Konsolidierung - Web.com kauft Webcentral Group
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .br, .io und .uk
04)...Recht: EuGH - Privacy Shield ist unwirksam und obsolet
05)...Handel: Premium-Domains - Liquid Market Report Q2/2020
06)...Handel: memento.com - Erinnerungsstck fr US$ 148.000,-
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07)...Event: Juli - INTA-Webcast ber WHOIS-Zugriff
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Corona-Krise - Mehrwertsteuer fr Domains gesenkt
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Aus Anlass der Corona-Krise gelten seit dem 01. Juli 2020 redu-
zierte Mehrwertsteuerstze. Auch Kunden der united-domains AG,
deren Projekt dieser Newsletter ist, profitieren von einer Sen-
kung der Mehrwertsteuer.

Als Teil eines Konjunkturpaketes mit einem Volumen von EUR 130
Milliarden hat sich die Regierungskoalition darauf verstndigt,
die Mehrwertsteuer befristet vom 01. Juli 2020 bis zum 31. De-
zember 2020 zu senken. Der regulre Steuersatz sinkt dabei von
19 Prozent auf 16 Prozent, der ermigte Steuersatz von 7 Pro-
zent auf 5 Prozent. Mit der vorbergehenden Senkung der Mehr-
wertsteuer will die Bundesregierung in erster Linie den Konsum
wieder ankurbeln und der durch die Corona-Pandemie in Mitlei-
denschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. Ne-
ben Brgerinnen und Brgern kommt die Senkung auch Unternehmen
aller Branchen zugute, die von zustzlichen Einkufen profitie-
ren. Viele Domain-Registrare geben diese Reduzierung der Mehr-
wertsteuer an ihre Kunden weiter, soweit Leistungen darunter
fallen.

Die Preisdarstellung auf der Website wird jedoch nicht ange-
passt, das heit, die Kunden sehen die Reduktion des (Brutto-)
Preises erst auf ihrer Rechnung. Sofern der fr den Kunden an-
wendbare Mehrwertsteuersatz bekannt ist, wird versucht, auf
der Website united-domains.de die jeweils anwendbaren Endprei-
se inklusive Mehrwertsteuer anzuzeigen. Das ist beispielsweise
dann der Fall, wenn der Kunde ein Kundenkonto hat und darin
eingeloggt ist. Sollte es nicht mglich sein, das Land indivi-
duell zu identifizieren, wird in der Regel der Preis inklusive
der deutschen Mehrwertsteuer als Orientierung angezeigt. Der
tatschliche Endpreis kann dann je nach Land noch abweichen.
Er wird allen Kunden jedoch auf jeden Fall vor Abschluss einer
verbindlichen Bestellung rechtzeitig angezeigt.

Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz richtet sich bei in der EU,
in der Schweiz, in Liechtenstein und in der Trkei ansssigen
Kunden grundstzlich nach dem Land, in dem sie ihren Wohn- bzw.
Geschftssitz haben. Fr Kunden mit Sitz ausserhalb Deutsch-
lands kann es also zu Abweichungen kommen. Aufgrund der kur-
zen Zeit zwischen der Ankndigung der Mehrwertsteuersenkung
und deren Inkrafttreten sind derzeit noch nicht alle betroffe-
nen Sachverhalte und deren Umsetzung vollstndig geklrt. Im
Einzelfall kann es daher zur Verzgerung bei der Rechnungsstel-
lung fr bestimmte Leistungen kommen.

Quelle: eigene Recherche

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02) Konsolidierung - Web.com kauft Webcentral Group
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Die US-amerikanische Web.com Group Inc. trotzt der Corona-Kri-
se und expandiert: fr umgerechnet knapp EUR 7,5 Mio. hat Web
.com die australische Webcentral Group bernommen und macht da-
mit den ersten Schritt in die Asia-Pazifik-Region.

Wie das an der NASDAQ notierte Unternehmen am 13. Juli 2020 be-
kanntgab, hat man sich mit Webcentral auf einen Erwerb verstn-
digt. Die Australier bezeichnen sich als fhrender Anbieter im
Bereich digitale Dienste fr kleine und mittlere australische
Unternehmen. Zu den bekanntesten Marken der Gruppe zhlen Net-
registry, Melbourne IT und WME, ber die insgesamt 330.000 Kun-
den mit Domain-Namen, Webhosting und weiteren digitalen Marke-
ting-Dienstleistungen versorgt werden. Die Zahl der ber Mel-
bourne IT verwalteten Domains mit generischer Endung liegt bei
etwa 130.000, dazu kommt eine nicht nher bekannte Anzahl an
Domains mit Lnderendung, vorrangig unter .au; bei Netregistry
sind es rund 113.000 Domains mit generischer Endung. Der Kauf-
preis liegt bei AUD 12,2 Millionen, umgerechnet also EUR 7,469
Millionen, und soll in voller Hhe in bar bezahlt werden. Fr
Nostalgiker hat die bernahme eine besondere Note, da mit Net-
work Solutions, Register.com und nun Melbourne IT drei der l-
testen Registrare unter dem Dach von Web.com sind, jedenfalls
gemessen an der IANA-ID der von ICANN-akkreditierten Registra-
re.

Melbourne IT wurde 1996 gegrndet und hat als Teil der Webcen-
tral Group eine bewegte Vergangenheit hinter sich. Der Aktien-
kurs der Gruppe bewegte sich in den Jahren 2010 und 2015 zwi-
schen AUD 1,- und AUD 1,50, stieg sodann bis Dezember 2017 auf
AUD 3,57 an und strzte bis auf AUD 0,099 ab. 2019 entschied
sich Webcentral zu einem Verkauf und erhielt seither Anfragen
diverser Interessenten, die mit Ausnahme der Web.com Group je-
doch namentlich nicht genannt wurden. Fr die Domain Name In-
dustry setzt sich einmal mehr der seit Jahren andauernde Kurs
der Konsolidierung fort, wobei Web.com mit diesem Schritt nach
eigenen Angaben die Expansion nach Australien, Neuseeland und
den sdstlichen Teil Asiens anstrebt.

Fr Web.com ist es die nchste bernahme binnen 48 Monaten. Zu
einem ffentlich nicht genannten Kaufpreis hat man im Dezember
2018 von Tucows Inc. smtliche Anteile an der Domain-Handels-
plattform NameJet LLC bernommen. NameJet ist Spezialist im so-
genannten Back-Ordering von gelschten Domain-Namen; dabei wer-
den Domains unmittelbar nach ihrer Lschung von den Kunden des
Back-Ordering-Dienstes neu registriert. Der Markt des "Back-Or-
dering" wurde lange Zeit von SnapNames dominiert, das diese Ni-
sche als einer der ersten Anbieter fr sich (und vor allem fr
Domainer) entdeckt hatte.

Die Pressemitteilung von Web.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2333

Quelle: web.com, domainincite.com, goldsteinreport.com

DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .br, .io und .uk
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Der Handel mit ausgelaufenen .uk-Domains steht in Grobritanni-
en vor einer Revolution: die Verwalterin Nominet berlegt, die
frei werdenden Domains selbst zu versteigern. Brasilien dehnt
derweil die Zahl der offiziellen Sub-Domains nochmals aus, wh-
rend um .io weiter gestritten wird - hier unsere Kurznews.

Weltweit geht der Trend zu kurzen und einprgsamen Domains, je-
doch nicht in Brasilien. Die .br-Registry Comite Gestor da In-
ternet no Brasil, besser bekannt als Registro.br, hat angekn-
digt, gleich mehrere neue offizielle Sub-Domains unter .br ein-
zufhren. Ausdrcklich erwhnt werden .app.br ("App"), .dev.br
("Developer") .log.br ("Logistics"), .seg.br ("Security") und
.tec.br ("Technology"). Dazu kommen .bib.br ("Bibliothekar"),
.des.br ("Designers"), .det.br ("Detectives"), .enf.br ("Kran-
kenschwestern"), .coz.br ("Kche"), .geo.br ("Geologen") sowie
.rep.br ("Verkufer"). Ihre Freigabe erfolgte bereits zum 20.
Juli 2020. Damit stehen der .br-Community inzwischen deutlich
ber 100 offizielle Sub-Domains zur Auswahl. Grundstzlich be-
darf die Registrierung zahlreicher Sub-Domains eines Sitzes
vor Ort; fr Interessenten mit Sitz auerhalb Brasiliens ste-
hen jedoch bei spezialisierten Registraren Treuhand-Services
zur Verfgung.

Der Streit um die Top Level Domain .io, offizielles Lnderkr-
zel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, schwelt
weiter. Am 22. Mai 2019 hatte die UN-Generalversammlung eine
Resolution verabschiedet, mit der die Besetzung des Chagos-Ar-
chipels durch Grobritannien verurteilt wurde. Am 06. Juli
2020 reichten nun zwei frhere Bewohner des Archipels eine Be-
schwerde gegen die Republik Mauritius bei der Afrikanischen
Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Vlker ein.
Teil der Beschwerde ist auch .io; nach Behauptung der beiden
Beschwerdefhrer werde das bei Tech-Unternehmen beliebte Kr-
zel, das seit Jahrzehnte vom britischen Internet Computer Bu-
reau (ICB) verwaltet wird, kolonial ausgebeutet. Die Registry-
Rechte an .io sollten daher auf die Bewohner des Archipels zu-
rckbertragen werden. Problematisch bleibt: Endet die briti-
sche Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit grundstz-
lich auch das Britische Territorium im Indischen Ozean; soll-
te "io" daraufhin aus der ISO 3166-1-Standardliste gestrichen
werden, msste auch .io gestrichen werden. Bis wann ber die-
se Beschwerde entschieden wird, ist nicht abzusehen.

Die .uk-Verwalterin Nominet mchte den Markt der ausgelaufenen
Domains grundlegend reformieren. Im Nachgang zu einer "Policy
Consultation" aus dem Jahr 2019 will Nominet den Prozess der
Neuregistrierung von .uk-Domains, deren Vertrag ausgelaufen
ist, transparenter machen. Dazu denkt man darber nach, ob die
Domains tglich zu einem fixen Termin oder laufend auf Grundla-
ge des vorherigen Registrierungszeitpunkts freigegeben werden
sollen. Im Fall von Mehrfachbewerbungen um die gleiche .uk-Do-
main knnte sich Nominet ein Auktionsmodell oder "economically
controlled access" vorstellen; letzteres wrde zu einem Auf-
preis fhren. Aktuell werden Domains zu einem unangekndigten
Zeitpunkt freigegeben, was dazu fhrt, dass eine Vielzahl von
Drop-Catch-Services die Verwalterin mit Verfgbarkeitsanfragen
flutet. Das mchte Nominet abstellen und den Freigabezeitpunkt
von .uk-Domains vorhersagbarer machen. Die ffentlichkeit hat
vorerst Gelegenheit bis 14. August 2020, die geplanten nderun-
gen zu kommentieren. Ob und bis wann sie dann von Nominet umge-
setzt werden, bleibt daher abzuwarten.

Die Beschwerdeschrift zu .io finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2334

Weitere Informationen zu den Plnen bei .uk finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2335

Quelle: registro.br, cointelegraph.com, nominet.uk

DOMAIN-RECHT
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04) EuGH - Privacy Shield ist unwirksam und obsolet
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Der EuGH hat vergangene Woche entschieden, dass das "Privacy
Shield"-Abkommen, welches das Datenschutzniveau zwischen Euro-
pa und den USA gleichstellt und eine bertragung personenbezo-
gener Daten ermglicht, ungltig ist: Die USA erfllen das Da-
tenschutzniveau der DSGVO nicht.

Der europische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 16.
Juli 2020 (Az.: C?311/18) entschieden, dass der so genannte EU-
US-Datenschutzschild (Privacy Shield - aufgrund Durchfhrungs-
beschluss (EU) 2016/1250 der Kommission) ungltig ist, da mit
diesem das von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geforder-
te Sicherheitsniveau fr personenbezogene Daten in den USA
nicht erreicht wird. Personenbezogene Daten knnen folglich
nicht mehr auf Grundlage des Privacy Shield in die USA transfe-
riert werden. Hintergrund dafr ist ein Verfahren von dem s-
terreicher Maximilian Schrems gegen die irische Datenschutzbe-
hrde. Im Juni 2013 hatte Schrems bei der irischen Datenschutz-
behrde eine Beschwerde eingelegt, mit der er diese im Wesent-
lichen aufforderte, Facebook Ireland die bermittlung seiner
personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten zu untersa-
gen. Da die Datenschutzbehrde jedoch kein Verfahren startete,
verklagte Schrems sie. In zweiter Instanz legte der irische
High Court die Sache dem EuGH vor. Der erklrte das Safe Har-
bour Abkommen fr den EU-US-Datentransfer mit Urteil vom 06.
Oktober 2015 fr ungltig (C?362/14, EU:C:2015:650) und ver-
wies die Sache an den irischen High Court zurck. Facebook be-
rief sich in der Folge darauf, das ja die Standarddatenschutz-
klauseln Bestand htten und der Transfer personenbezogener Da-
ten auf deren Grundlage rechtens wre. Schrems nderte nun sei-
nen Antrag entsprechend und ging gegen den Datentransfer auf
Grundlage der Standarddatenschutzklauseln (nach Kommissionsbe-
schluss 2010/87/EU) vor. Die Sache wurde letztendlich von den
irischen Gerichten wieder dem EuGH vorgelegt, nachdem mittler-
weile der Safe Harbour-Nachfolger Privacy Shield in Kraft ge-
treten war, zu dessen Gltigkeit ebenfalls eine Anfrage ge-
stellt wurde.

Der EuGH erklrte nun den Privacy Shield fr ungltig und die
Standarddatenschutzklauseln, deren Beurteilung den Kern der
Entscheidung bildeten, fr weiterhin gltig (Urteil vom 16. Ju-
li 2020, Az.: C?311/18). Der EuGH stellte beim Privacy Shield-
Abkommen fest, dass dieses nicht das von der Datenschutzgrund-
verordnung (DSGVO) geforderte gleiche Datenschutzniveau errei-
che, da es keine hinreichenden Rechtsbehelfe fr Betroffene g-
be, Ansprche gerichtlich gegenber den US-amerikanischen Be-
hrden durchzusetzen. Der vierte Zusatzartikel zur Verfassung
der Vereinigten Staaten, der im amerikanischen Recht den wich-
tigsten Schutz vor illegaler berwachung darstelle, gelte
nicht fr EU-Brger. Zwar sei fr diese im Rahmen des Privacy
Shield-Abkommens eine von den Nachrichtendiensten unabhngige
Ombudsstelle eingerichtet, die dem Auenministerium unter-
stellt ist. Doch da die Ombudsperson nicht ermchtigt sei, ge-
genber den US-Nachrichtendiensten verbindliche Entscheidungen
zu treffen, erffne dies keinen Rechtsweg zu einem Organ, das
Personen, deren Daten in die USA bermittelt werden, Garantien
bte, die den nach Art. 47 der Grundrechtecharta erforderli-
chen Garantien der Sache nach gleichwertig wren.

Was die Standarddatenschutzklauseln fr die bermittlung perso-
nenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittlndern (Kom-
missionsbeschluss 2010/87/EU) betrifft, stellte der EuGH fest,
dass deren Gltigkeit nicht berhrt sei. Die Weitergabe perso-
nenbezogener Daten an einen Dritten stelle einen Eingriff in
die in den Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta verankerten
Grundrechte dar, so der EuGH. Ein Eingriff in diese Rechte sei
mglich, wenn personenbezogene Daten lediglich fr festgelegte
Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf ei-
ner sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verar-
beitet werden. Es msse bei einer bermittlung personenbezoge-
ner Daten in ein Drittland ein Schutzniveau vorliegen, das mit
dem in der Union durch die DSGVO im Licht der EU-Grundrechte-
charta garantierten Niveau der Sache nach gleichwertig ist. Es
mssten ausreichende Garantien, durchsetzbare Rechte und wirk-
same Rechtsbehelfe gewhrleistet sein, die einen wirksamen
Schutz der personenbezogenen Daten vor Missbrauchsrisiken er-
mglicht. Die in der Union ansssigen Verantwortlichen und die
Empfnger der bermittlung personenbezogener Daten seien ver-
pflichtet, vorab zu prfen, ob im betreffenden Drittland das
vom Unionsrecht verlangte Schutzniveau eingehalten wird. Erlau-
be das Recht im Drittland nicht die Standarddatenschutzklau-
seln einzuhalten, seien bereits bertragene Daten zurckzu-
schicken oder zu zerstren. Da die Standarddatenschutzklauseln
nicht nur auf die USA bezogen seien, gelte die Prfungspflicht
fr jedes Drittland, in das personenbezogene Daten bertragen
werden.

Der EU-US-Datenschutzschild ist damit obsolet. Ein Transfer
von personenbezogenen Daten in die USA, die auf Grundlage des
Privacy Shield beruht, hat zu unterbleiben. Betroffene Daten-
verantwortliche mssen nun prfen, ob das notwendige Daten-
schutzniveau auf Grundlage einer Standarddatenschutzklausel ge-
sichert ist. Wie der Rheinland-Pflzische Landesdatenschutzbe-
auftragte Prof. Kugelmann unterstreicht, kommen Verantwortli-
che nicht umhin, "sich mit den nationalen Gesetzen des Dritt-
landes, in welche sie Daten bermitteln mchten, intensiv aus-
einanderzusetzen. Unterliegen die Datenempfnger gesetzlichen
Regeln ihres Heimatlandes, die gegen das europische Daten-
schutzrecht verstoen, knnen sie die vertraglichen Regelungen
der Standardvertragsklauseln ggf. nicht einhalten. In diesem
Fall muss der Verantwortliche in der EU die Datenbermittlung
dorthin aussetzen, da er sonst einen Datenschutzversto be-
geht". Rigoroser ist die Ansicht der Berliner Datenschutzbeauf-
tragten Maja Smoltczyk, die kurzerhand davon ausgeht, dass
"Verantwortliche, die insbesondere bei der Nutzung von Cloud-
Diensten personenbezogene Daten in die USA bermitteln, [...]
nun angehalten [sind], umgehend zu Dienstleistern in der Euro-
pischen Union oder in einem Land mit angemessenem Datenschutz-
niveau zu wechseln."

Die Entscheidung des EuGH finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2336

Quelle: europa.eu, diercks-digital-recht.de, eigene Recherche

DOMAIN-HANDEL
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05) Premium-Domains - Liquid Market Report Q2/2020
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Der Domain-Broker und -Berater Giuseppe Graziano legt wieder
einmal einen Domain-Report unter dem Titel "2Q-2020 Liquid Mar-
ket Report", diesmal fr das 2. Quartal 2020, vor, der sich
mit kurzen Ziffern- und Zeichen-Domains unter .com beschftigt.
Das Werk gibt Informationen ber die Marktentwicklung und -wir-
kung besonders gesuchter .com-Domains.

Das im September 2018 offiziell als "liquid domains market ex-
change" (lxme.com) gestartete Projekt, eine Domain-Brse spezi-
ell fr Drei-Zeichen-Domains, von Giuseppe Graziano und seiner
Domain-Broker- und Domain-Beratungsunternehmung GGRG mit Sitz
in Lissabon (Portugal), ist mittlerweile auch der Hort der re-
gelmig erscheinenden "Liquid Domains Market Overviews" und
"Liquid Market Reports". Graziano nimmt mit seinen Reports und
Overviews 614.928 .com-Domains in den Blick, die er "liquid"
nennt. Unter "liquid domains market" versteht GGRG die Domains,
die tatschlich gehandelt werden. Dabei differenziert Graziano
die Domains nach Zeichenanzahl und Zeichenart, ausgehend von
2L.coms (Zwei-Buchstaben-.com-Domains) bis zu 4L.coms, ber 2N
.coms bis zu 5N.coms (2- bis 5-Ziffern-.com-Domains), bis
schlielich zu 2C- und 3C.com-Domains (die gleichzeitig Buch-
staben und Ziffern aufweisen). Fr jede der neun differenzier-
ten Domain-Kategorien zeigt der Report auf je einer eigenen
Seite die Anzahl der Domains in der Kategorie, den geschtzten
Marktwert der Domains, wie hoch der Anteil entwickelter Seiten
unter den Domains ist und wie hoch das aktuelle Handelsvolumen
war. Die sonst immer angezeigte Tortengraphik, die die prozen-
tuale Verteilung der Inhaber nach Region darstellt, ist dies-
mal nicht vorhanden.

Die ffentlich gewordenen Verkufe der Liquid-Domains weisen
im 2. Quartal 2020 einen Wert von US$ 2.992.927,- auf. Demge-
genber gab Escrow.com ein Umsatzvolumen fr diese Art von Do-
mains von US$ 9.018,715,- an. Leider wird nicht deutlich, wel-
che berschneidungen es bei diesen Zahlen gibt, inwieweit also
Escrow.com an der Verkaufsabwicklung von Domains beteiligt war,
bei denen der Preis verffentlicht wurde. Von den 676 Domains
unter der Kategorie "L2" sind 31,51 Prozent entwickelt; ffent-
lich bekannt gewordene Verkufe gab es nicht, doch gibt der Do-
main-Broker Escrow.com an, ein Umsatzvolumen in der Kategorie
von US$ 1.324.000,- erzielt zu haben. Der Gesamtmarktwert die-
ser Kategorie wird zur Zeit mit US$ 1.458.890.000,- angegeben.
Fr die Domains der Kategorie "L3", von denen es 17.576 gibt,
sind zumindest elf Verkufe bekannt geworden, die zum Median-
Preis von rund US$ 21.850,- gehandelt wurden. Das Handelsvolu-
men bekannter Verkufe dieser Kategorie liegt bei US$ 241.927,-;
das Handelsvolumen bei Escrow.com fr diese Kategorie liegt al-
lerdings bereits bei US$ 1.275.120,-. Es wird deutlich, dass
erheblich weniger dieser Domains im 2. Quartal 2020 verkauft
wurden und somit das Handelsvolumen abgesackt ist, auch wenn
der Median-Preis gestiegen ist. In der Kategorie "4L" sieht es
dagegen erfreulicher aus: dort sind die Verkufe gestiegen und
mit ihnen das Handelsvolumen, wobei der Median-Preis gefallen
ist. Fr "2N"-Domains, von denen es 100 gibt und 16 Prozent
entwickelt sind, lagen keine ausreichenden Handelsdaten vor -
wie auch fr die Kategorie "3N". Und so geht es weiter fr je-
de einzelne Domain-Kategorie. Man findet jeweils auch Angaben,
inwieweit die einzelnen Werte im Vergleich zu frheren Reports
nach oben oder unten gingen. Schlielich gibt es noch die Sei-
te "Historical", auf der man sich einen berblick ber die Ent-
wicklung der vergangenen vier Quartale verschaffen kann.

Der aktuelle Report "Q2 2020 Liquid Market Report" gibt einige
Informationen ber Verkufe hochpreisiger Domains. Die Informa-
tionen sind berwiegend nachvollziehbar aufbereitet. Wie es im
Disclaimer auf beinahe jeder Seite des Online-Reports heit,
will er nicht als Investitions-, Rechts- oder Steuerrat ver-
standen werden. Die Kommentierung und Interpretation der Daten
ist Grazianos rein subjektive Einschtzung. Reflektierte Do-
main-Investoren knnen eine Menge wertvoller Informationen aus
dem Report gewinnen. Die Lektre des Reports knnen wir empfeh-
len.

Den aktuellen "Liquid Domains Market Report" finden Sie unter:
> https://lxdo.com

Quelle: lxdo.com, eigene Recherche

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06) memento.com - Erinnerungsstck fr US$ 148.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit memento.com fr
US$ 148.000,- (ca. EUR 129.526,-) wieder eine Domain im sechs-
stelligen Bereich, der sich mit deutlichem Abstand chinacars
.com zu immerhin US$ 59.849,- (ca. EUR 52.378,-) anschloss. Hin-
zu kamen noch weitere Domain-Kufe, die deutlich ber dem bli-
chen lagen.

Am 15. Juli 2020 gab der Sedo-Broker Dave Evanson via Twitter
bekannt, dass memento.com zu US$ 148.000,- (ca. EUR 129.526,-)
einen neuen Inhaber gefunden habe. Die Domain wurde die teuers-
te der vergangenen Domain-Handelswoche und positioniert sich
zur Zeit auf Platz 15 der Jahresbestenliste. Unter den verkauf-
ten .com-Domains folgte chinacars.com mit beweglichen und weg-
weisenden US$ 59.849,- (ca. EUR 52.378,-). Weiter folgten drei
Verkufe in den Zwanzigtausendern, angefhrt von medicannabis
.com zum Preis von US$ 25.770,- (ca. EUR 22.553,-). Kurios ist
der Verkauf von mond.com fr nicht ganz runde EUR 16.300,-,
die leider einen "Fehler 403" aufweist. Eine abnehmende Phase
verzeichnete luren.com mit jetzt US$ 7.372,- (ca. EUR 6.452,-)
gegenber US$ 9.280,- (damals ca. EUR 6.874,-) im Januar 2011.

Bei den Lnderendungen setzte sich die kolumbianische circa.co
mit US$ 28.000,- (ca. EUR 24.505,-) deutlich vom sonstigen
Feld ab. Der spanische bookshop.es zu EUR 10.000,- setzte sich
an die zweite Stelle. Und die nigerianische creati.ng brachte
es auf EUR 8.256,-. Wir verzeichnen 15 .de-Domains, angefangen
mit nutriscore.de fr EUR 5.300,- und endend mit goimmo.de fr
EUR 2.000,-. Fnf erwhnenswerte chinesische Domains schafften
es in unsere Liste, unter anderem die Zwei-Zeichen-Domain 3e
.cn fr US$ 4.836,- (ca. EUR 4.232,-), die auch gleich wieder
zum Verkauf steht.

Die neuen generischen Endungen waren diesmal mit lediglich hen
tai.xyz zum Preis von US$ 2.200,- (ca. EUR 1.925,-) vertreten.
Dafr gab es die .info-Domain yjjt.info fr anspruchsvolle US$
9.000,- (ca. EUR 7.877,-). Die klassischen generischen Endun-
gen waren mit zwei groen Zahlen vertreten: society.org kam
auf wundervolle US$ 75.000,- (ca. EUR 65.638,-) und movies.net
zeigte mit US$ 45.000,- (ca. EUR 39.383,-), dass sich die In-
vestition in Domains lohnt. Im Oktober 2004 brachte es movies
.net auf lediglich US$ 5.000,- (ca. EUR 4.060,-). Dass es auch
anders ausgehen kann, zeigte envelope.net mit US$ 2.350,- (ca.
EUR 2.057,-) gegenber US$ 2.500,- (damals ca. EUR 1.773,-) im
Dezember 2008. Gleichwohl war die vergangene Domain-Handelswo-
che ein Erfolg, dank guter Zahlen unter .com und den anderen
klassischen Endungen sowie natrlich der kolumbianischen .co.


Lnderendungen
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circa.co US$ 28.000,- (ca. EUR 24.505,-)

nutriscore.de EUR 5.300,-
poolbauer.de EUR 3.500,-
datenschutzerklaerung.de EUR 3.500,-
nutri-score.de EUR 3.500,-
four-e.de EUR 3.329,-
ooo.de EUR 3.000,-
dieheizung.de EUR 2.750,-
supersuper.de EUR 2.500,-
easyversichert.de EUR 2.500,-
hubone.de EUR 2.500,-
hostingpartner.de EUR 2.499,-
hosting-partner.de EUR 2.499,-
poolheizung.de EUR 2.250,-
wachmacher.de EUR 2.200,-
goimmo.de EUR 2.000,-

3e.cn US$ 4.836,- (ca. EUR 4.232,-)
luisacerano.cn US$ 3.500,- (ca. EUR 3.063,-)
7.net.cn US$ 1.747,- (ca. EUR 1.520,-)
084.cn US$ 1.433,- (ca. EUR 1.254,-)
hujiu.cn US$ 1.394,- (ca. EUR 1.220,-)

bookshop.es EUR 10.000,-
creati.ng EUR 8.256,-
bc4u.co.uk GBP 5.000,- (ca. EUR 5.495,-)
envogue.fr EUR 4.200,-
mhz.fr EUR 3.700,-
asap.us US$ 2.995,- (ca. EUR 2.621,-)
coger.mx US$ 2.500,- (ca. EUR 2.188,-)
tundra.io US$ 2.500,- (ca. EUR 2.188,-)
slotomania.ru US$ 2.000,- (ca. EUR 1.750,-)
coger.com.mx US$ 2.000,- (ca. EUR 1.750,-)
monitor.uk US$ 2.000,- (ca. EUR 1.750,-)
mia.me US$ 1.056,- (ca. EUR 924,-)


Neue Endungen
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hentai.xyz US$ 2.200,- (ca. EUR 1.925,-)


Generische Endungen
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yjjt.info US$ 9.000,- (ca. EUR 7.877,-)

society.org US$ 75.000,- (ca. EUR 65.638,-)
movies.net US$ 45.000,- (ca. EUR 39.383,-)
cif.org US$ 2.450,- (ca. EUR 2.144,-)
envelope.net US$ 2.350,- (ca. EUR 2.057,-)
odccp.org US$ 2.050,- (ca. EUR 1.794,-)
chinaqigong.net US$ 1.414,- (ca. EUR 1.237,-)
21cmo.net US$ 1.293,- (ca. EUR 1.132,-)


.com
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memento.com US$ 148.000,- (ca. EUR 129.526,-)
chinacars.com US$ 59.849,- (ca. EUR 52.378,-)
medicannabis.com US$ 25.770,- (ca. EUR 22.553,-)
coremarine.com US$ 24.888,- (ca. EUR 21.781,-)
aica.com US$ 23.550,- (ca. EUR 20.610,-)
medicalguidance.com US$ 19.888,- (ca. EUR 17.405,-)
mond.com EUR 16.300,-
anthologysolutions.com US$ 18.000,- (ca. EUR 15.753,-)
olema.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.128,-)
qualityrubber.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.128,-)
foundationcredit.com US$ 14.888,- (ca. EUR 13.030,-)
indistry.com US$ 14.888,- (ca. EUR 13.030,-)
gomanila.com US$ 14.888,- (ca. EUR 13.030,-)
0264.com US$ 14.057,- (ca. EUR 12.302,-)
morus.com US$ 12.000,- (ca. EUR 10.502,-)
kzj.com US$ 11.981,- (ca. EUR 10.485,-)
ilfa.com EUR 9.700,-
rakho.com US$ 10.000,- (ca. EUR 8.752,-)
gilroy.com US$ 8.750,- (ca. EUR 7.658,-)
oxis.com US$ 8.000,- (ca. EUR 7.001,-)
smartpages.com US$ 7.519,- (ca. EUR 6.580,-)
luren.com US$ 7.372,- (ca. EUR 6.452,-)
netpoint.com US$ 6.772,- (ca. EUR 5.927,-)
mplife.com US$ 6.625,- (ca. EUR 5.798,-)
fastb.com EUR 5.500,-
shopclean.com US$ 6.100,- (ca. EUR 5.339,-)
kimbel.com US$ 6.000,- (ca. EUR 5.251,-)
seecure.com US$ 5.850,- (ca. EUR 5.120,-)
talktherapy.com US$ 5.750,- (ca. EUR 5.032,-)
xuchangbbs.com US$ 5.729,- (ca. EUR 5.014,-)
coleaders.com US$ 5.650,- (ca. EUR 4.945,-)
halkpazar.com US$ 5.500,- (ca. EUR 4.813,-)
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ray-tech.com US$ 5.500,- (ca. EUR 4.813,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

EVENT
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07) Juli - INTA-Webcast ber WHOIS-Zugriff
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INTA veranstaltet am 29. Juli 2020 unter dem Titel "WHOIS Ac-
cess: Are We Any Closer?" einen Webcast, der ber die aktuel-
len Entwicklungen bei der Erneuerung des WHOIS-Systems infor-
miert.

INTA ist die "International Trademark Association", die durch
zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen welt-
weit fr den Markenschutz sensibilisiert. Der Webcast beschf-
tigt sich, wie der Titel vermuten lsst, mit der Erneuerung
des WHOIS-Systems, das mit Anwendung der DSGVO vor gut zwei
Jahren nicht mehr die Informationen vermittelt, fr die es ge-
dacht war. ICANN baut seit langem an einem Ersatz fr das WHO-
IS, bei dem der Schutz personenbezogener Daten mit dem Interes-
se von Rechtsverfolgungsbehrden, Sicherheitsforschern und
Rechteinhabern in Einklang gebracht werden soll. Ob man da dem
Ziel der Umsetzung der Interessen der Rechteinhaber irgendwie
nher gekommen ist, wird Moderator Brian King mit den Vortra-
genden Franck Journoud (Motion Picture Association), Margie Mi-
lam (Facebook) und Mark Svancarek (Microsoft) vielleicht kl-
ren.

Der auf 75 Minuten Dauer angesetzte Webcast "WHOIS Access: Are
We Any Closer?" findet am 29. Juli 2020 um 11:00 Uhr UTC-4 (al-
so 17:00 MESZ) statt. Die Teilnahme kostet zwischen US$ 25,-
fr Studenten und hnliche, bis zu US$ 100,- fr Teilnehmer,
die keine INTA-Mitglieder sind. Der Mitschnitt dieses Webcast
wird voraussichtlich einige Tage spter online gestellt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link

Quelle: inta.com


IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908

RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de

verantwortl. fr den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)

Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)


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