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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #992 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 07. November 2019 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 992. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 14. November 2019.
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INHALT Ausgabe #992
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01)...News: WHOIS - ICANN bittet EU-Ausschuss um Rechtsrat
02)...News: Statistik - .icu legt um 654.000 Domains zu
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .ae, .berlin und .eu
04)...Registrierung: geoTLDs - Bewerbungsregeln bleiben gleich
05)...Recht: NAF - blamable UDRP-Entscheidung fr Metamark
06)...Handel: Affenstark - gorilla.com erzielt US$ 496.320,-
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07)...Event: Blockchain - Konferenz des EDV-GT in Berlin
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) WHOIS - ICANN bittet EU-Ausschuss um Rechtsrat
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In ihren Bemhungen um ein mit der DSGVO (Datenschutzgrundver-
ordnung) kompatibles WHOIS-Modell hat die Internet-Verwaltung
ICANN dem Europischen Datenschutzausschuss ihr aktualisiertes
"Unified Access Model for gTLD Registration Data" (UAM) zur
Prfung vorgelegt.
Unmittelbar vor dem 66. Meeting in Montreal, das am 02. Novem-
ber 2019 begonnen hat, treibt ICANN die WHOIS-Reform voran. Am
25. Oktober 2019 wandte sich CEO Gran Marby per eMail an die
sterreicherin Andrea Jelinek, seit 01. Februar 2018 Vorsitzen-
de des Europischen Datenschutzausschusses. Im Anhang enthal-
ten war eine berarbeitete Fassung des UAM; es beschreibt auf
25 Seiten ein zentralisiertes System fr einen Zugriff auf den
nicht-ffentlichen Teil der WHOIS-Daten. ICANN operiert dabei
als zentrale Schnittstelle fr die Weitergabe autorisierter An-
fragen an Dritte, auch "Strawberry-Projekt" genannt. Innerhalb
ICANN ist man der Ansicht, damit ein sicheres, transparentes
und verlssliches System geschaffen zu haben. Ganz sicher ist
man sich aber nicht, denn sein Anliegen formuliert Marby sehr
direkt: "The purpose of this work is to seek clarity from the
EDPB about whether such a model would be compliant with the
framework of the European Union's General Data Protection Regu-
lation (GDPR)."
Inhaltlich knpft das UAM an die bisherige Arbeit der "Expedi-
ted Policy Development Process for Whois" (EPDP)-Arbeitsgruppe
an. Auf Grundlage der "Temporary Specification for gTLD Regis-
tration Data" ("temp spec") hat sie in Phase 1 zunchst 29 Em-
pfehlungen fr die Grundstze der Erhebung und Verarbeitung
von WHOIS-Daten ausgesprochen, von denen ICANN immerhin 27 Em-
pfehlungen in der "Consensus Policy on gTLD Registration Data"
umgesetzt hat. Aktuell befindet sie sich in Phase 2; dort wird
geklrt, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-ffentlichen
Teil der WHOIS-Daten erhalten. Zu den Schlsselkonzepten des
UAM zhlen "Accreditation, Authentication, Authorization, Regi-
stration Data and Registration Data Access Protocol (RDAP)",
wobei ICANN detailliert in Worten und Graphiken beschreibt, an
welchen Stellen wer welche Aufgabe bernimmt. Dabei basiert
das UAM auf der Annahme, dass es rechtskonform ist, ein System
zu schaffen, das die "decision-making responsibility for the
disclosure of nonpublic registration data" zentralisiert; in
diesem Punkt scheint sich ICANN unsicher zu sein. Darauf auf-
bauend, bittet ICANN den Datenschutzausschuss um Stellungnahme
zu fnf konkret formulierten Fragen, wobei Frage 1 ("Would a
centralized and unified model ensure a higher level of protec-
tion for natural persons personal data than a distributed
system in which multiple actors make decisions about this da-
ta?") sowohl von der Stellung als auch inhaltlich die wichtig-
ste sein drfte.
Ob und bis wann der Europische Datenschutzausschuss auf diese
Anfrage reagiert, ist bisher offen. Bereits im Sommer 2018 hat-
te ICANN einen hnlichen Anlauf unternommen, sich hilfesuchend
an den Ausschuss gewandt und um Aufklrung zu einer Reihe von
Fragen gebeten. Wie schon die Artikel-29-Datenschutzgruppe, be-
grsste der Datenschutzausschuss in einem achtseitigen Antwort-
schreiben vom 05. Juli 2018 zwar die Einfhrung eines WHOIS-Mo-
dells, das Dritten wie zum Beispiel den Strafverfolgungsbehr-
den einen Einblick in die WHOIS-Daten gewhrt, ohne zugleich
die Daten unbeschrnkt zugnglich zu machen. Auf wenige Fragen
gab es jedoch konkrete Antworten; vielmehr wurde darauf verwie-
sen, dass ICANN mit den bisher erteilten Anweisungen ein DSGVO-
kompatibles WHOIS-System erarbeiten knne. Sollte sich ICANN
also nun einen Persilschein erhoffen, drften diese Erwartun-
gen voraussichtlich enttuscht werden.
Das Schreiben von ICANN an den Europischen Datenschutzaus-
schuss finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2181
Das Schreiben des Europischen Datenschutzausschusses vom 05.
Juli 2018 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1868
Quelle: icann.org
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02) Statistik - .icu legt um 654.000 Domains zu
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Der Aufwrtstrend von .icu hlt an: den zweiten Monat in Folge
konnte die nTLD in einer Grenordnung zulegen, die sonst nur
.com vorbehalten ist. Aber auch sonst hat sich im Oktober 2019
statistisch einiges getan.
Die Schlagzeilen dominiert einmal mehr die .com- und .net-Regi-
stry VeriSign Inc., die am 24. Oktober 2019 ihre Geschftszah-
len bekanntgab. Danach beendete man das 3. Quartal 2019 mit zu-
sammen 157,4 Mio. .com- und .net-Domains, ein Nettoanstieg von
1,27 Mio. Domains gegenber dem Vorquartal. Mit einer "renewal
quote" von 74,2 Prozent drfte VeriSign allerdings nicht ganz
zufrieden sein, lag sie im Vorquartal doch noch bei 75 Prozent.
Einmal mehr verffentlicht VeriSign lediglich kombinierte Wer-
te fr .com und .net, und der Grund dafr liegt in den Vernde-
rungen, wie sie sich auch im Monat Oktober 2019 zeigten: wh-
rend .com bestndig zulegt, verliert .net ebenso bestndig an
Registrierungen. Zwar fllt letzterer mit rund 25.000 Adressen
vergleichsweise bescheiden aus, aber er besttigt einen seit
langem anhaltenden Trend. Das scheint auch fr .icu zu gelten;
nach 601.172 Domains im September 2019 geht es nun um 654.548
Domains nach oben. Sieht man sich die Wachstumskurve aber n-
her an, ist zu vermuten, dass nicht allein die starke Nachfra-
ge, sondern drastisch reduzierte Registrierungsgebhren der
Grund fr den Anstieg sind. Gesundes Wachstum sieht also ganz
anders aus.
Interessante statistische Informationen hat das Online-Magazin
strategicrevenue.com rund um die Stdte-Endung .nyc zusammenge-
tragen. Gut fnf Jahre sind vergangen, seit die New Yorker Top
Level Domain delegiert wurde; seither sind 68.578 Domains regi-
striert worden, davon aber rund zwei Drittel lediglich geparkt.
Zudem sinken die Registrierungszahlen seit drei Jahren bestn-
dig; jeweils um den Jahreswechsel scheinen sich zahlreiche In-
haber einer .nyc-Domain gegen eine Vertragsverlngerung zu ent-
scheiden. Freuen kann sich lediglich die Stadt New York: gem
den vertraglichen Vereinbarungen mit der Registry Neustar sind
der Stadt, die niemals schlft, in den ersten fnf Jahren Ein-
nahmen von US$ 3,6 Mio. garantiert.
Blicken wir noch kurz zu einigen ccTLDs. Das Kenyan Network In-
formation Center (KeNIC), Verwalter der kenianischen Lnderen-
dung .ke, meldet fr September 2019 exakt 93.446 registrierte
Domains. Die Hoffnung, dass sich mit der ffnung der Second Le-
vel Ebene direkt unter .ke die Registrierungszahlen rasch ver-
vielfachen, hat sich damit bisher nicht besttigt. Nun sollen
die Einkaufspreise fr Registrare gesenkt werden, um .ke etwa
im Vergleich zu .com attraktiver zu machen. Das ist der vietna-
mesischen ccTLD .vn bereits gelungen; per 30. September 2019
waren rund 486.000 Domains registriert. Keine andere Endung im
Verband Sdostasiatischer Nationen (ASEAN) kommt auf mehr Regi-
strierungen.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 16.284.705 (Vergleich zum Vormonat: + 19.243)
.at 1.313.757 (Vergleich zum Vormonat: + 3.173)
.com 144.538.439 (Vergleich zum Vormonat: + 566.461)
.net 13.393.914 (Vergleich zum Vormonat: - 24.016)
.org 10.084.998 (Vergleich zum Vormonat: - 10.831)
.info 4.688.247 (Vergleich zum Vormonat: - 40.818)
.biz 1.623.310 (Vergleich zum Vormonat: - 21.210)
.eu 3.558.151 (Vergleich zum Vormonat: - 9.906)
.top 3.656.119 (Vergleich zum Vormonat: + 88.062)
.icu 2.830.672 (Vergleich zum Vormonat: + 654.548)
.xyz 2.689.632 (Vergleich zum Vormonat: + 145.353)
(Stand 01. November 2019)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Quelle: strategicrevenue.com, circleid.com, nhandan.org.vn
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .ae, .berlin und .eu
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Dieses Mal wird es international: sowohl die Vereinigten Arabi-
schen Emirate mit .ae als auch EURid mit .eu wollen internatio-
nalisierte Domain-Namen (IDNs) frdern. Transparent wird es da-
gegen bei .berlin, bei der die Registry den Transparenzbericht
verffentlicht hat - hier unsere Kurznews.
Das MFNCA (Ministry of State for Federal National Council Af-
fairs) der Vereinigten Arabischen Emirate hat angekndigt, mit
seinem Webangebot knftig auch unter der internationalisierten
Variante von .ae erreichbar zu sein. Der Wechsel zum vollstn-
dig in arabischen Zeichen gehaltenen .ae-Pendant soll so hel-
fen, die nationale Identitt zu erhalten und die Verbreitung
arabischer Sprache im Domain Name System zu frdern. "The UAE
Government has set clear strategies to achieve the objectives
of the UAE Vision 2021, which seeks to establish the UAE as a
global centre for promoting and enhancing the Arabic language",
so ein Vertreter des MFNCA. Es wird damit gerechnet, dass die-
ser Schritt den Registrierungszahlen der IDN-Variante von .ae
neuen Schub verleiht. Markeninhaber sollten auf die weitere
Entwicklung ein Auge haben und eine vorbeugende Registrierung
in Betracht ziehen.
Die dotBERLIN GmbH & Co. KG, Verwalterin der Top Level Domain
.berlin, hat den "Transparenzbericht 2018" verffentlicht. Da-
rin macht .berlin transparent, welche Anfragen zu personenbezo-
genen Daten, Domain-Inhabern oder Domain-Namen die Registry
von Strafverfolgungsbehrden und anderen Anfragenden erhalten
hat und wie sie damit umgegangen ist. Zudem zeigt sie auf, wie
hufig .berlin-Domains missbruchlich genutzt wurden und was
sie dagegen getan hat. Ferner hat dotBERLIN zusammengestellt,
wie hufig seit Inkrafttreten der DSGVO Anfragen auf Herausga-
be von personenbezogenen Daten eingegangen sind und wie hufig
diese rechtmig bzw. nicht rechtmig waren. Bisher hlt sich
der Ansturm der Anfragen aber in Grenzen: fnf DSGVO-Verlangen
listet der Bericht auf; in vier Fllen wurde die Dateneinsicht
gewhrt, in einem Fall verweigert. Die Anzahl der Abuse- und
Spam-Flle war zudem mit zwei verschwindend klein. Die gerin-
ge Zahl an Missbrauchsfllen zeigt, dass .berlin-Domains sehr
selten fr Missbrauch registriert und genutzt werden. Ob sich
dieses erfreuliche Ergebnis besttigt, wissen wir 2020; die Re-
gistry wird den Transparenzbericht ab sofort einmal jhrlich
verffentlichen.
EURid, Registry der europischen Top Level Domain .eu, hat den
Starttermin fr die griechische Variante von .eu auf den 14.
November 2019 festgelegt. Nach einer Delegierung im September
2019 wird es damit in Krze erstmals mglich sein, .eu-Domains
vollstndig unter Verwendung von Buchstaben des griechischen
Alphabets zu registrieren. Als klassische Domain ist eine Nut-
zung bereits jetzt unproblematisch, in eMail-Adressen bereitet
die internationalisierte Variante von .eu EURid hingegen noch
etwas Kopfzerbrechen. Allzu groe Markterwartungen hat EURid
daher noch nicht; man rechnet mit wenigen hundert Registrierun-
gen. Wer aktuell bereits eine .eu-Domain mit griechischen Zei-
chen registriert hlt, erhlt das vollstndig internationali-
sierte Pendant brigens bis 14. November 2022 zustzlich ohne
weitere Kosten; danach werden die blichen Gebhren fllig, so-
fern man wechseln oder das IDN-Pendant behalten mchte. Wer da-
ran weiteres Interesse hat: am 14. November 2019 veranstaltet
EURid ab 19:15 Uhr einen Cocktail-Empfang in Athen; nhere In-
formationen finden sich auf der EURid-Website.
Den "Transparenzbericht 2018" von .berlin finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2182
Weitere Informationen zum Cocktail-Empfang bei EURid finden
Sie unter:
> https://eurid.eu/en/news/doteuinGreek-launch-14november/
Quelle: wam.ae, dot.berlin, eco.de
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04) geoTLDs - Bewerbungsregeln bleiben gleich
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Die ICANN-GNSO Work Track 5 Working Group (WG) legte anlss-
lich des aktuellen 66. ICANN-Meetings in Montreal (Kanada) ih-
ren "Work Track 5 Final Report to the New gTLD Subsequent Pro-
cedures Policy Development Process Working Group" vor. Etwas
neues hinsichtlich der Bewerbung um geographische Domain-Endun-
gen sucht man vergebens, das Team einigte sich schlichtweg auf
einen Konsens, der alte Zpfe pflegt.
Zur Zeit findet das 66. ICANN-Meeting in Montreal statt. In ei-
ner Sitzung des "GNSO Policy Development Process working group
teams" am 02. November 2019 legte die "Work Track 5 Working
Group", die sich mit den Bewerbungen um geoTLDs beschftigt,
ihren 27 Seiten langen, finalen Report mit Empfehlungen fr Re-
gelungen der geoTLDs fr die nchste TLD-Bewerbungsrunde vor.
Das 160 Mitglieder starke Team nahm seine Arbeit im November
2017 auf und hat nach zwei Jahren seinen Report fertig, der
noch von der GNSO abgesegnet und dann ber ICANN zur ffent-
lichen Kommentierung freigegeben werden muss.
Branchenblogger Kevin Murphy liest - kurz gesagt - aus dem Re-
port, dass alles bleibt, wie es ist - mit dem Vorteil, dass
sich potentielle Bewerber nicht umstellen mssen und sich in-
nerhalb ICANNs hinsichtlich des Prfverfahrens auch nichts n-
dern msse. Schaut man sich den Report an, so trifft das den
Nagel auf den Kopf. Dem Report lsst sich entnehmen, dass man
in den zwei Arbeitsjahren zahlreiche Eingaben und Vorschlge
zur nderung des 2012 von ICANN herausgegebenen Applicant Gui-
de Books (AGB), das die Formalien fr die Bewerbung um die Ein-
fhrung einer neuen generischen Top Level Domain regelt, wider-
streitend diskutiert hat. Eine das AGB 2012 ndernde Entschei-
dung hat man aber nicht getroffen, sondern vielmehr Kompromis-
se gefunden, die im Grunde das AGB 2012 besttigen. Die Work
Track 5 Working Group hat sich letztlich dazu entschieden, die
GNSO-Policy fr neue generische Endungen von 2007 an die des
AGB 2012 anzupassen. Fr Kevin Murphy wird damit das "Button-
Up"-Prinzip von ICANN auf den Kopf gestellt, denn eigentlich
sollten solche Regelungen von unten, unter anderem von der GN-
SO, kommen, doch passe die nun ihre Policy von 2007 an die ab-
weichenden Regeln des AGB von 2012 an. Auerdem, so Murphy,
versumte es die Work Track 5 Working Group, eine klare Regel
fr grenzwertige Flle wie den der Endung .amazon zu entwerfen.
Der Online-Hndler Amazon kmpft seit sieben Jahren fr seine
Domain, die ein geographisches Gebiet bezeichnet, das jedoch
nicht in Listen der Internationalen Standard Organisation (ISO
3166-1 und "Separable Country Names List") auftaucht und somit
nicht zu den geschtzten Bezeichnungen zhlt.
Dieser Zusammenfassung von Murphy kann man folgen. Allerdings
geht Murphy in seiner Kritik nicht darauf ein, dass die Work
Track 5 Working Group das Problem mit Grenzfllen wie .amazon
ausfhrlich behandelt und eine Regelung gerade deswegen verwor-
fen hat, weil dieser Prozess tatschlich viel zu komplex ist.
Zudem wre eine spezifische Regelung berflssig, wenn sich Be-
troffene an die zustndigen Institutionen wendeten, die offizi-
elle Listen fhren, und die Aufnahme von nicht geschtzten geo-
graphischen Namen beantragten. Eine solche Liste, die vom AGB
2012 bercksichtigt ist, wre beispielsweise die von der UN ge-
fhrte "Standard country or area codes for statistical use"
(M49). Die von der Statistics Division des Sekretariats der
Vereinten Nationen gefhrte Liste umfasst "countries or areas",
fr die statistische Daten erhoben werden. An dieser Stelle
mssten die notwendigen nderungen fr die Grenzflle wie zum
Beispiel .amazon/Amazon erfolgen, und nicht in den Regeln der
GNSO 2007 oder des AGB 2012. Zumindest im Hinblick darauf ist
der Work Track 5 Working Group nichts vorzuwerfen. Aber dass
sich insgesamt nichts neues fr Bewerber von geoTLDs, insbeson-
dere bezglich Stdte-Domains, ergeben soll, wundert doch.
Den GNSO-Report finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2183
Den Artikel von Kevin Murphy finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2184
Quelle: domainincite.com, icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) NAF - blamable UDRP-Entscheidung fr Metamark
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Das britische Unternehmen Metamark, Inhaberin der Marke "META-
GLIDE", hatte Schwierigkeiten mit der Domain metamark.com und
wollte sie mit einem UDRP-Verfahren lsen. Die schlecht vorbe-
reitete Beschwerde war uerst erfolglos.
Die britische Unternehmung Metamark Ltd., ein Anbieter von ge-
frbten Kunststoffen, der unter der Domain metamark.co.uk auf-
tritt, sah die Rechte ihrer im Juni 2018 registrierten briti-
schen Marke "METAGLIDE" durch die Domain metamark.com verletzt.
Der Versuch, die Domain anzukaufen, war gescheitert, weswegen
ein Mitarbeiter des Unternehmens fr dieses ein UDRP-Verfahren
beim NAF einreichte. Metamark verlangte die bertragung der Do-
main metamark.com. Das Unternehmen trug vor, es sei Inhaberin
der 2018 registrierten UK-Marke "METAGLIDE", und der Gegner ha-
be keine Rechte oder berechtigten Interessen an der Domain. Er
habe sich geweigert, die Angelegenheit mit der Metamark Ltd.
zu klren und versuche nun, die Domain ber den Registrar Tu-
cows zu verkaufen, was seine Bsglubigkeit unterstreiche. Zu-
dem nutze er die Domain weder fr ein Geschft und betreibe
keine aktive Webseite, noch sei er Inhaber irgendwelcher Rech-
te am Begriff "Metamark". Er halte die Domain allein, um zu-
knftig Profit oder finanzielle Gewinne aus ihr zu ziehen. Der
Gegner, ein US-Brger mit Sitz in Maryland, hatte die Domain
bereits 1997 registriert. Er reagierte auf das UDRP-Verfahren
nicht. Zum Panelist wurde der australische Rechtsanwalt "The
Honourable Neil Anthony Brown QC" benannt.
Brown prfte die Sache umfassend und wies am Ende die Beschwer-
de der Metamark Ltd. zurck (NAF Claim Number: FA1909001864151).
Jedenfalls konnte Brown feststellen, dass die Beschwerdefhre-
rin Inhaberin einer Marke ist. Doch war die Domain metamark.com
fr ihn eindeutig nicht zum Verwechseln hnlich mit der Marke
"METAGLIDE". Eine entfernte hnlichkeit ergbe sich aus dem je-
weils voranstehenden "Meta", doch das sei ein allgemeiner Aus-
druck, der sich in der Domain wahrscheinlich nicht auf den Aus-
druck "meta" in der Marke beziehe. Brown fand, dass damit be-
reits das erste Element der UDRP von Seiten der Beschwerdefh-
rerin nicht erfllt sei, gleichwohl fhrte er die Prfung fort.
So vermochte er auch keinen Anscheinsbeweis der Beschwerdefh-
rerin gegen den Domain-Inhaber feststellen; sie habe lediglich
erklrt: "Offers have been made to buy the domain name via TU-
COWs and its affiliated companies" und Brown vermutet, der Geg-
ner habe sich einem Verkaufsgesprch einfach verweigert. Da-
raus lasse sich nicht schlieen, der Gegner habe keine Rechte
oder berechtigten Interessen an der Domain metamark.com. Das
spreche einfach dafr, dass er nicht bereit sei, die Domain zu
verkaufen. Damit scheiterte die Beschwerdefhrerin auch am 2.
Element der UDRP. Schlielich prfte Brown auch noch die Frage
der Bsglubigkeit, und konnte unter den gegebenen Umstnden
keine solche beim Gegner entdecken. Der Fall des Gegners sei
ganz einfach: Es gibt kein Geschft oder eine aktive Website,
keinen gesetzlichen oder geschtzten Anspruch auf den Namen
"Metamark", und kein ausschlieliches Halten der Domain fr ei-
nen zuknftigen Profit oder finanziellen Gewinn. Mehr noch, da
sei, so Brown, ein weiteres unberwindliches Hindernis: die Do-
main wurde am 03. April 1997 registriert, whrend die Marke
nicht vor dem 28. Juni 2018 registriert worden sei. Danach war
der Gegner 21 Jahre Inhaber der Domain, ehe die Beschwerdefh-
rerin den aktuellen Anspruch geltend machte. Unter diesem Ge-
sichtspunkt wrde kein UDRP-Panel die Domain-Inhaberschaft des
Gegners stren, solange starke Nachweise fr die Bsglubig-
keit des Gegners fehlten. Damit sah Brown auch das 3. Element
der UDRP als nicht erfllt an, und entschied auf Verbleib der
Domain in den Hnden des Gegners.
Das Verfahren ist ein klassisches Beispiel dafr, dass man bei
UDRP-Angelegenheiten besser einen spezialisierten Anwalt bei-
zieht, der die Sache prft, ehe es zu einem unntigen UDRP-Ver-
fahren und einer blamablen Entscheidung kommt. Kosten entste-
hen dabei so oder so, aber besser angelegt sind sie bei einem
Fachmann, der dafr sorgt, dass man sich nicht auf einen unsin-
nigen Rechtsstreit einlsst.
Die UDRP-Entscheidung ber die Domain metamark.com finden Sie
unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1864151.htm
Spezialisierte Anwlte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) Affenstark - gorilla.com erzielt US$ 496.320,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche hatte gorilla.com auf der
Liste - zum Preis von US$ 496.320,- (ca. EUR 447.135,-). Dar-
ber hinaus machte sich die neue Endung .app mit zb.app zu ei-
nem Preis von US$ 91.000,- (ca. EUR 81.982,-) stark.
Es ist nicht so, als htte gorilla.com den Vogel abgeschossen,
doch ein Preis von US$ 496.320,- (ca. EUR 447.135,-) ist schon
verdammt gut fr diese tierische Domain. Sie reiht sich der-
zeit auf Platz 10 der Jahresbestenliste ein. Unter .com folgte
ihr in der vergangenen Woche squeezed.com, die US$ 50.000,-
(ca. EUR 45.045,-) aus dem Kufer quetschte. Einen Vorteils-
preis von US$ 33.000,- (ca. EUR 29.730,-) zahlte der Kufer
von traveladvantage.com. Von diesen hherpreisigen Domains ab-
gesehen ist fotc.com mit ihrem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR
9.009,-) interessant, erzielte sie doch im August 2012 ledig-
lich US$ 2.211,- (damals ca. EUR 1.783,-).
Die Lnderendungen berraschten mit der britischen holiday.co
.uk zum Preis von GBP 27.850,- (ca. EUR 32.250,-), die nach
erneuter Verschiebung des Brexit vielleicht noch ein wenig ln-
ger gewinnbringend eingesetzt werden kann: tatschlich wohl
mit einer Auktion der Domain, die am 11. November 2019 starten
soll. Der Anbieter zeigt aber eine Straenkarte der USA unter
der Auktionsankndigung - und nicht der kleinen britischen In-
sel. Die zweitbeste Lnderdomain war die schwedische taf.se zu
EUR 5.000,-, gefolgt von der mexikanischen Glcksspieldomain
casinoenlinea.mx zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-).
Die deutsche Endung war durch die drei nicht gerade hochpreisi-
gen Domains lawbutler.de (EUR 2.900,-), sb-it.de (EUR 2.500,-)
und wohnzimmer.de (EUR 2.000,-) vertreten, von denen zumindest
die beiden ersten in Endnutzerhnde gingen.
Die neuen generischen Endungen brillierten mit zb.app, die her-
vorragende US$ 91.000,- (ca. EUR 81.982,-) erzielte und aktu-
ell in der Jahresbestenliste damit immerhin auf Platz 50 steht.
Danach wurde es deutlich dnner, mit dreamer.xyz zu US$ 2.495,-
(ca. EUR 2.248,-) und zwei .club-Domains, journey.club und
swimming.club, fr jeweils US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-). Bei
den traditionellen generischen Endungen sah es dnner aus:
zwar lieferte .net mit faculty.net zum Preis von US$ 10.000,-
(ca. EUR 9.009,-) einen brauchbaren Verkauf, aber darber hi-
naus kam nur noch transen.net fr EUR 2.300,- zum Zuge. Mehr
war nicht gelistet. Damit war die vergangene Domain-Handelswo-
che dank gorilla.com und zb.app durchaus erfreulich.
Lnderendungen
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holiday.co.uk GBP 27.850,- (ca. EUR 32.250,-)
ppl.org.uk GBP 950,- (ca. EUR 1.100,-)
taf.se EUR 5.000,-
casinoenlinea.mx US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
gg.gl US$ 4.780,- (ca. EUR 4.306,-)
lucatis.ch EUR 4.200,-
wheelhouse.io US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
mybike.be EUR 4.000,-
fut.co EUR 3.150,-
tubeo.eu EUR 3.000,-
lawbutler.de EUR 2.900,-
banca.me US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
bauprofi24.ch EUR 2.500,-
la.ai EUR 2.500,-
sb-it.de EUR 2.500,-
alltagshilfen.ch EUR 2.490,-
wohnzimmer.de EUR 2.000,-
anza.ca US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
dew.co US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
Neue Endungen
-------------
zb.app US$ 91.000,- (ca. EUR 81.982,-)
dreamer.xyz US$ 2.495,- (ca. EUR 2.248,-)
journey.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
swimming.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
Generische Endungen
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faculty.net US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
transen.net EUR 2.300,-
.com
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gorilla.com US$ 496.320,- (ca. EUR 447.135,-)
squeezed.com US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
traveladvantage.com US$ 33.000,- (ca. EUR 29.730,-)
wedog.com US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
flexable.com US$ 19.800,- (ca. EUR 17.838,-)
recoverit.com US$ 16.000,- (ca. EUR 14.414,-)
halva.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
moderncare.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
enterpriseauction.com US$ 14.888,- (ca. EUR 13.413,-)
goldina.com EUR 11.000,-
barramundi.com US$ 11.000,- (ca. EUR 9.910,-)
petabyte.com US$ 11.000,- (ca. EUR 9.910,-)
fotc.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
manforce.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
op360.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
linel.com EUR 7.800,-
groomen.com US$ 8.500,- (ca. EUR 7.658,-)
cotc.com US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
pernaturam.com US$ 6.938,- (ca. EUR 6.250,-)
principio.com US$ 6.700,- (ca. EUR 6.036,-)
beitel.com US$ 6.105,- (ca. EUR 5.500,-)
tusas.com US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
aromar.com US$ 5.980,- (ca. EUR 5.387,-)
forw.com US$ 5.828,- (ca. EUR 5.250,-)
otys.com US$ 5.746,- (ca. EUR 5.177,-)
hygena.com US$ 5.550,- (ca. EUR 5.000,-)
arabedition.com US$ 5.500,- (ca. EUR 5.000,-)
happy99.com US$ 5.500,- (ca. EUR 5.000,-)
jongen.com US$ 5.549,- (ca. EUR 4.999,-)
traigo.com US$ 5.469,- (ca. EUR 4.927,-)
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Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) Blockchain - Konferenz des EDV-GT in Berlin
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Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. veranstaltet am 26. November
2019 eine eintgige Konferenz unter dem Titel "Blockchain & GD-
PR". Die Ergebnisse der Konferenz werden tags darauf beim Uni-
ted Nations Internet Governance Forum in einem Vortrag einge-
bracht.
Die Bundesregierung verkndete krzlich ihre Blockchain-Strate-
gie. Blockchain ist derzeit in aller Munde als Lsung fr prak-
tisch alles. Die Frage, ob eine Blockchain ein vorhandenes Pro-
blem besser lst als andere, bekannte und bewhrte Anstze,
bleibt dabei gerne auer Acht. Der EDV-Gerichtstag sieht kon-
kret eine Dissonanz bei Blockchain und Datenschutz: eine unver-
nderliche und vermeintlich anonyme Blockchain kollidiert mit
dem von der Datenschutzgrundverordnung unter anderem gewhrten
Recht auf Vergessenwerden. Das veranlasst den EDV-Gerichtstag,
im Zusammenhang mit dem am 27. November 2019 in Berlin statt-
findenden United Nations Internet Governance Forum (IGF) einen
Tag vorher eine Konferenz zum Thema zu veranstalten. Dabei sol-
len Erkenntnisse unter anderem aus der Arbeitsgruppe der DIN
SPEC 4997 Privacy by Blockchain Design, neue technologische
Entwicklungen als auch der letzte Stand der juristischen Dis-
kussion zusammengefhrt werden. Der EDV-Gerichtstag verspricht
mehr als ein Dutzend Referentinnen und Referenten, die mit den
Teilnehmern Fragen der Verantwortlichkeit, der Publikation auf
Blockchains, des Einsatzes von Privacy Enhancing Technologies,
der automatisierten Verarbeitung mit Smart Contracts als auch
dem richtigen Umgang ber Datenschutz-Folgenabschtzungen zu
diskutieren. Vortragende sind unter anderem Michle Finck, Da-
vid Saive, Alexandre Poltorak, Stiepan Kovac, Max Jarvie sowie
Olga Stepanova.
Die Konferenz "Blockchain & GDPR" findet am 26. November 2019
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Atelier, Prinzenstrae 84.1,
10969 Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilneh-
merzahl ist begrenzt. Die Konferenzsprache ist Englisch.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: edvgt.de, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. fr den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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