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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #993 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de| Donnerstag, 14. November 2019 |
fr: bart
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Willkommen bart,
bei der 993. Ausgabe des Domain-Newsletters!
Der Domain-Newsletter erscheint jeden Donnerstag.
Die nchste Ausgabe kommt am 21. November 2019.
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INHALT Ausgabe #993
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01)...News: Virtuelle Mauer - Russland baut sich eigenes DNS
02)...News: .org - Namecheap und EFF scheitern bei ICANN
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03)...Registrierung: TLDs - Neues von .amazon, .co und .idn
04)...Registrierung: geoTLDs - Interview zum GNSO WT5-Report
05)...Recht: UDRP - "M and M" erfolglos in Australien
06)...Handel: ij.com - Zwei-Zeichen-Domain fr US$ 550.000,-
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07)...Event: ICANN - GDD-Summit im Mai 2020 in Paris
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08)...Impressum/Mediadaten
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DOMAIN-NEWS
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01) Virtuelle Mauer - Russland baut sich eigenes DNS
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Am 01. November 2019 ist in Russland das "Gesetz ber das sou-
verne Internet" in Kraft getreten. Neben bereits bekannten
berwachungsinstrumenten setzt es erstmals auf eine neue Kon-
trolltechnik: ein zweites nationales Domain Name System.
In seinen Anfngen gestartet als "Internetting project", zhlt
das Domain Name System (DNS) als hierarchischer Verzeichnis-
dienst mit tausenden, weltweit verteilter Server als Herzstck
der Kommunikation ber das Internet. Dass das staatliche Be-
gehrlichkeiten weckt, zeigt das "Gesetz ber das souverne In-
ternet", das Prsident Wladimir Putin im Mai 2019 fr die Rus-
sische Fderation unterzeichnet hat und das am 01. November
2019 in Kraft getreten ist. Mit der Begrndung einer Verbesse-
rung der Cybersicherheit werden damit die Bemhungen um ein ei-
genes, nationales Internet auf eine neue Stufe gestellt. Dazu
sieht das Gesetz ein berwachungs- und Managementzentrum vor,
das von der russischen Telekommunikationsagentur Roskomnadsor
beaufsichtigt wird. Es erlaubt der Regierung, den nationalen
Providern ohne gerichtliche Kontrolle Anweisungen zu erteilen,
ohne dass die ffentlichkeit informiert werden muss, aus wel-
chen Grnden dies geschieht. Voraussetzung ist eine "Sicher-
heitsbedrohung", ohne dass das Gesetz diesen Rechtsbegriff je-
doch abschlieend definiert.
In technischer Hinsicht verpflichtet das Gesetz die russischen
Internet Service Provider dazu, den ein- und ausgehenden Daten-
verkehr ber spezielle Gateway-Server laufen zu lassen. In die-
sem Rahmen nutzt Russland zunchst so genannte "deep packet in-
spection" (DPI). Dabei werden der Datenteil und der Headerteil
eines Datenpaketes darauf untersucht, welche konkreten Inhalte
bertragen werden; zugleich ist es in gewissen Fllen mglich,
diese Inhalte in Echtzeit zu verndern, umzuleiten und zu unter-
drcken. Russland geht aber noch einen Schritt weiter und baut
ein eigenes DNS auf. Ruft man in Russland ab 01. Januar 2021
eine Website auf, kann Roskomnadsor diese Information einsehen
und entscheiden, ob die Website angesteuert werden darf oder
der Nutzer - ohne dass er es merkt - auf eine andere Seite um-
geleitet wird. Die meisten russischen Provider verfgen der-
zeit noch nicht ber die dafr notwendige Technik. Nach Anga-
ben des Nachrichtenportals RBK wird sie bis Ende 2019 zunchst
im Verwaltungsgebiet Ural getestet. Schon Ende Oktober 2019
wurden dort bei den vier grossen Telekommunikationsunternehmen
Rostelecom, MTS, Megafon und Vimpelcom sowie bei mehreren klei-
neren Anbietern entsprechende Gerte installiert und in Inter-
vallen testweise eingeschaltet.
"Dieses Gesetz ist der Versuch, die Internetzensur in Russland
auf eine neue Stufe zu heben: Es belegt, dass die russische
Fhrung bereit ist, die gesamte Infrastruktur des Netzes unter
politische Kontrolle zu bringen, um bei Bedarf den digitalen
Informationsfluss abzuschneiden", spart Christian Mihr, der Ge-
schftsfhrer der Nicht-Regierungsorganisation Reporter ohne
Grenzen, nicht mit Kritik. ber Virtual Personal Networks (VPN)
soll es dessen ungeachtet mglich sein, die staatliche Infra-
struktur zu umgehen; auch insoweit laufen aber Bemhungen, den
so strmenden Datenverkehr besser zu kontrollieren.
Das "Gesetz ber das souverne Internet" finden Sie (in russi-
scher Sprache) unter:
> https://sozd.duma.gov.ru/bill/608767-7
Quelle: zeit.de, reporter-ohne-grenzen.de, eigene Recherche
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02) .org - Namecheap und EFF scheitern bei ICANN
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Die Streitigkeiten um eine Verlngerung des Registry-Vertrages
fr .org haben ihr vorlufiges Ende gefunden: anlsslich einer
Sitzung vom 03. November 2019 beschloss der Vorstand der Inter-
net-Verwaltung ICANN, zwei Beschwerdeverfahren nach dem "Recon-
sideration Request" zurckzuweisen.
Am 30. Juni 2019 hatte ICANN den Registry-Vertrag fr .org mit
der Verwalterin Public Interest Registry (PIR) um zehn Jahre
bis 2029 verlngert. Der neue Vertrag sieht mehrere nderungen
vor, mit denen ICANN die Regelungen fr smtliche generischen
Top Level Domains vereinheitlicht. Zu den umstrittensten Rege-
lungen gehrte Section 2.10 des genderten Registry-Vertrages.
Sie erlaubt es PIR, die Gebhren fr .org-Domains knftig frei
festzusetzen; die Erhhung muss nur einige Monate zuvor ange-
kndigt werden. Dagegen hatte zunchst die Internet Commerce
Association (ICA) scharf protestiert und geltend gemacht, dass
.org als gemeinntzige Top Level Domain den Grundstzen der
Preisstabilitt und Vorhersagbarkeit in besonderer Weise ver-
pflichtet sei, weshalb die Gebhren zu deckeln ("price caps")
sind. Wenig spter leiteten der US-Registrar Namecheap Inc.
und die Electronic Frontier Foundation (EFF) zwei "Reconside-
ration Request"-Verfahren ein; ihr gemeinsames Ziel ist es,
die Streichung der Gebhrendeckelung rckgngig zu machen.
Dabei beriefen sie sich unter anderem darauf, dass ber 3.200
eingegangene Kommentare nicht ausreichend bercksichtigt wor-
den seien.
Doch nachdem bereits der ICANN-Ombudsman Herb Waye zu der Ein-
schtzung gekommen war, dass sich ICANN an smtliche Spielre-
geln ("by the book") gehalten habe, konnte auch der Vorstand
der Internet-Verwaltung keinen Versto gegen die eigenen Sta-
tuten erkennen. Anlsslich einer regulren Sitzung am 03. No-
vember 2019 beschloss er: "ICANN org's execution of the .ORG
Renewed RA was consistent with ICANN's Bylaws, policies, and
procedures. Further, the Board did not fail to consider mate-
rial information or rely on false or inaccurate material infor-
mation by allowing ICANN Staff to execute the .ORG Renewed RA
without voting on it prior to execution." Elizabeth Le, Syndi-
ka von ICANN, betonte in ihrer Stellungnahme, dass es keiner-
lei Beweis dafr gbe, dass ICANN das Ergebnis der ffentli-
chen Anhrung ignoriert habe. Smtliche eingegangenen Kommen-
tare seien gesichtet und geprft worden. General Counsel John
Jeffrey hob hervor, dass nicht die Anzahl der Kommentare, son-
dern ihr Inhalt fr die Entscheidung mageblich gewesen sei.
Massen-Proteste aufgrund vorgefertigter Musterbriefe fruchten
also bei ICANN regelmig nicht.
Sowohl Namecheap als auch die EFF haben 15 Tage Zeit, um diese
Entscheidung anzufechten. Groe Erfolgsaussichten sollten sie
sich aber nicht ausrechnen. Um mit einem "Reconsideration Re-
quest"-Verfahren Erfolg zu haben, msste ICANN gegen die eige-
ne Mission oder die eigenen Statuten verstoen haben; auch der
Vorwurf "without consideration of material information" oder
"reliance on false or inaccurate relevant information" setzt
hohe Hrden. Bisher haben sich allerdings weder Namecheap noch
die EFF dazu geuert, ob sie in Rechtsmittel gehen wollen.
Die Beschlsse des ICANN-Vorstands finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2187
Die "Reconsideration Request" der EFF finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2125
Die "Reconsideration Request" von Namecheap finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2113
Den neuen Registry-Vertrag fr .org finden Sie unter:
> Link
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DOMAIN-REGISTRIERUNG
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03) TLDs - Neues von .amazon, .co und .idn
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Der Online-Hndler Amazon freut sich ber mchtige Unterstt-
zung: die US-Regierung sieht keinen Anlass, die Einfhrung von
.amazon zu blockieren. Dagegen stt die Einfhrung der Top Le-
vel Domain .internet auf Widerstand, whrend man in Kolumbien
eine neue Registry sucht - hier unsere Kurznews.
In der Debatte um die Einfhrung der Marken-Endung .amazon hat
sich die US-Regierung auf die Seite der in Luxemburg ansssi-
gen Bewerberin Amazon EU S. r.l. geschlagen. Vernita Harris,
Vertreterin der USA im ICANN-Regierungsbeirat Governmental Ad-
visory Committe (GAC), sparte beim Meeting in Montreal nicht
mit klaren Worten: "The United States [...] does not support
further intervention that effectively works to prevent or delay
the delegation of .amazon and [...] we do not believe that it
is required". Damit untersttzt man die Internet-Verwaltung in
ihrer Absicht, das Bewerbungsverfahren gegen den erklrten Wil-
len der Mitgliedsstaaten der "Amazon Cooperation Treaty Organi-
zation" (ACTO) fortzufhren. Allerdings boten die ACTO-Staaten
an, die Vergleichsverhandlungen wieder aufzunehmen, sofern ein
unparteiischer Dritter vermittelt. Amazon hat bisher zugestan-
den, sich durch "Public Interest Commitments" in der Vergabe
freiwillig zu beschrnken; ob es ein weiteres Entgegenkommen
geben knnte, ist offen. ICANN hat sich zu den neuen Entwick-
lungen ffentlich bisher nicht geuert.
Die kolumbianische Regierung sucht eine Registry fr ihre offi-
zielle Lnderendung .co: das "Ministry of Information Technolo-
gy and Communications" (MinTIC) verffentlichte am 06. Novem-
ber 2019 eine Ausschreibung fr die Suche nach einer neuen Hei-
mat fr .co. Aktuell und noch bis in den Februar 2020 hat .CO
Internet S.A.S. die Rechte inne; im Zuge eines Relaunch am 20.
Juli 2012 gelang es dem Unternehmen, in den ersten 60 Sekunden
rund 8.000 .co-Domain-Registrierungen einzusammeln, die mitt-
lerweile auf 2,3 Mio. ausgebaut wurden. Im Jahr 2014 wurde .CO
Internet S.A.S. dann von Neustar bernommen. Die bisher verf-
fentlichten Unterlaqen lassen nicht den Schluss zu, dass Kolum-
bien mit der Arbeit von Neustar unzufrieden ist, im Gegenteil;
das beeindruckende Wachstum trotz Registrierungsgebhren im
preislichen Mittelfeld wird ausdrcklich erwhnt. Auch eine n-
derung der Vergaberegeln, die eine allgemeine Registrierung
fr jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck gestatten,
zeichnet sich nicht ab.
Das indische Unternehmen Nameshop lsst in seinem Wunsch, von
der Bewerbung fr die neue generische Top Level Domain .idn zu
.internet zu wechseln, nicht locker. Bereits im Jahr 2013 muss-
te Nameshop kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen feststel-
len, dass .idn keine zuteilungsfhige Endung ist, weil das Kr-
zel "IDN" nach der Liste der "ISO 3166-1 alpha-3 codes" das ge-
schtzte Zeichen fr Indonesien ist. Deren Registrierung ist
nach Ziffer 2.2.1.4.1 des ICANN-Bewerberhandbuchs ausgeschlos-
sen. Nameshop mchte daher auf diesen Fehler reagieren und zu
einer Bewerbung um die Endung .internet umschwenken. Davon ist
ICANN aber wenig begeistert und lehnt seit Jahren die nderung
der Bewerbung ab. Mit Schreiben vom 03. November 2019 wandte
sich Nameshop erneut an ICANN und bat, die Entscheidung aus ei-
nem "Request for Consideration"-Verfahren zu berdenken. Gros-
se Hoffnung sollte man sich aber nicht machen; zuletzt empfahl
ICANN im April 2019, die Bewerbung zurckzuziehen und sich zu
gegebener Zeit neu um .internet zu bemhen. Weder die Endung
.idn noch .internet drften daher in nchster Zeit eingefhrt
werden.
Weitere Informationen zur Registry-Suche bei .co finden Sie un-
ter:
> Link
Das Schreiben von Nameshop an ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2186
Quelle: domainincite.com, mintic.gov.co, icann.org
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04) geoTLDs - Interview zum GNSO WT5-Report
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ICANNs Treffen in Montreal, das schon 66. ICANN-Meeting, liegt
hinter uns. Im Rahmen der Veranstaltung hatte die GNSO Work
Track 5 Working Group (WG) ihren "Work Track 5 Final Report to
the New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process
Working Group" vorgelegt. Wir sprachen mit Katrin Ohlmer von
der Dotzon GmbH, die an dem Report mitgearbeitet hat.
Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH
bert seit 2005 Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digi-
talen Identitten. Darber hinaus war es unter anderem aktiv
in der ICANN-GNSO Work Track 5 Working Group an der Ausarbei-
tung des "Work Track 5 Final Report to the New gTLD Subsequent
Procedures Policy Development Process Working Group" beteiligt.
Wir stellten unsere Fragen zum Report an Katrin Ohlmer, die Ge-
schftsfhrerin der Dotzon GmbH, die uns gerne antwortete.
Dotzon war demnach bereits seit Grndung der New gTLD Subse-
quent Procedures Working Group Mitglied des Work Track 5 (WT5)
aktiv, neben 20 bis 30 anderen aktiven Mitgliedern. Dabei ver-
folgte Dotzon zunchst eigene Standpunkte, vertritt aber seit
April 2019 die Interessen der geoTLD.group. Letztere ist eine
internationale gemeinntzige Mitgliedervereinigung, die die In-
teressen geographischer Top Level Domains (geoTLDs) vertritt.
Schon die Zusammensetzung des Work Track 5 (WT5) war besonders,
da die Gruppe mit vier Mitvorsitzenden (Co-Chairs) - neben der
GNSO auch mit ALAC, GAC und ccNSO - besetzt war, und erstmals
gemeinsam einen "Policy Development Process" initiierte. Mit
dieser Besetzung und den zahlreichen Aktiven Parteien wurde der
Einigungsprozess allerdings auch schwer bis unmglich. Doch al-
les in allem, auch wenn viel Wnschenswertes auf der Strecke
blieb, konnten die Beteiligten den Prozess zu einem guten Er-
gebnis fhren, der insbesondere mehr Klarheit fr zuknftige
Bewerber um geoTLDs bringt. Derzeit wird der Report von Suppor-
ting Organizations und Advisory Committees gesichtet und es ist
mit nderungswnschen zu rechnen, wie auch mit einer weiteren
Kommentarphase.
Das Interview mit Katrin Ohlmer von Dotzon finden Sie hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2189
Quelle: eigene Recherche
DOMAIN-RECHT
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05) UDRP - "M and M" erfolglos in Australien
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Der britische Online-Discounter "M and M Limited" mit einem or-
dentlichen Aufgebot an bereits betagten "M AND M"-Marken konn-
te sich vor der WIPO nicht gegen den Inhaber der jungen Domain
mandm.xyz durchsetzen.
Die "M and M Limited" mit Sitz in Grobritannien sah ihre Mar-
kenrechte durch die Domain mandma.xyz verletzt und startete
ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie trug vor, als Online-Ver-
kuferin von gnstigen Modeartikeln unter dem Namen "M AND M"
zu agieren. Diesen Namen nutze sie seit 1987, als sie als "M
and M Sports" begann. Nach zwei weiteren Namensnderungen fir-
miere sie jetzt als "M and M Direct Limited". Ihre Geschfte
haben im Lauf der Jahre zugelegt, und sie habe europaweit ber
zwei Millionen aktiver Kunden. Weiter sei sie Inhaberin mehre-
rer Marken, beginnend mit einer 2007 eingetragenen EU-Marke "M
AND M", und auch einer australischen Marke, die 2012 eingetra-
gen wurde. Sie sei zudem Inhaberin der Domain mandmdirect.com,
die sie seit Jahren fr ihre Geschfte nutze. Die Domain mandm
.xyz gebe die Marke vollstndig wieder. Der Domain-Inhaber sei
unter dem Begriff nicht bekannt und sei seinerseits nicht Inha-
ber einer entsprechenden australischen Marke. Er habe auch
nicht die Erlaubnis erhalten, die Marke zu nutzen, und er nut-
ze die Domain mandm.xyz nicht fr "bona fide offerings of
goods and/or services". Die Domain zeige derzeit keine aktive
Website; mit dem passiven Halten der Domain verhindere er je-
doch, dass die Beschwerdefhrerin selbst die Domain registrie-
ren knne. Schlielich habe der Gegner seine Identitt hinter
einem Privacy-Service versteckt, was fr seine Bsglubigkeit
spreche.
Der Gegner ist eine Privatperson in Australien, der die Domain
mandm.xyz im Januar 2019 registrierte. Er hielt entgegen, die
Domain und die Marken seien sich zwar tatschlich zum Verwech-
seln hnlich. Aber er habe ein berechtigtes Interesse an der
Domain mandm.xyz, da er sie nicht-kommerziell nutze: er betrei-
be unter der Subdomain wx.mandm.xyz einen privaten Server, auf
den niemand sonst Zugriff habe. Ihm, als in Australien Leben-
der, sei der Online-Store der Beschwerdefhrerin nicht bekannt
gewesen. Aus seiner Sicht handele es sich um ein europisches
Unternehmen ohne lokale Website oder Verkufe in Australien.
Seine eigene Domain war und wird nie mit einer aktiven ffent-
lichen Website verknpft, weshalb sie auch nie in Wettbewerb
mit den Geschften der Beschwerdefhrerin treten wrde. Der
von ihm gewhlte Domain-Name beziehe sich im brigen auf einen
Spitznamen, den er trage. Als Entscheider wurde der kanadische
Rechtsanwalt Christopher J. Pibus eingesetzt.
Pibus hielt sich mit der Sache nicht lange auf und wies nach
einer kurzen Prfung die Beschwerde der M and M Direct Limited
zurck (WIPO Case No. D2019-2032). Fr Pibus stand auer Frage,
dass die Marken der Beschwerdefhrerin und die Domain des Geg-
ners zum Verwechseln hnlich sind, womit die Beschwerdefhre-
rin zumindest das erste Element eines UDRP-Verfahrens erfllt
hatte. Doch dass es fr die Beschwerdefhrerin ab diesem Punkt
schief lief, zeigte, dass Pibus die Prfung der Rechte oder ei-
nes legitimen Interesses des Gegners an der Domain und die Fra-
ge der Bsglubigkeit zusammenlegte. Fr ihn war ausschlagge-
bend das Argument des Gegners, wonach er weder Kenntnis von
dem Geschft der Beschwerdefhrerin noch ihren Marken hatte.
Da er in Australien lebt und die Beschwerdefhrerin mit Verku-
fen im Wert von GBP 1.000,- im gesamten Jahr 2018 ber ihre
Webprsenz mandmdirect.com dorthin keine bedeutende Geschfts-
prsenz aufweise, machte dies die Aussage des Gegners glaub-
haft. Auerdem scheine er die Domain allein fr den Betrieb ei-
nes privaten Servers zu nutzen, was auch nicht dafr spreche,
dass er die Marke der Beschwerdefhrerin im Sinn hatte, als er
die Domain registrierte. Dementsprechend und im Hinblick auf
die begrenzten vorliegenden Informationen in diesem Verfahren,
hatte aus Pibus' Sicht die Beschwerdefhrerin weder nachgewie-
sen, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an
der Domain habe, noch dass er die streitige Domain bsglubig
registriert habe. Aus diesem Grunde wies Pibus die Beschwerde
zurck, und die Domain verblieb beim Gegner.
Mit dieser Entscheidung zeigt sich zum wiederholten Mal, dass
auch ein vermeintlich klarer Fall schief laufen kann. Die Be-
schwerdefhrerin hatte im Hinblick auf ihre Markenrechte alle
Trmpfe in der Hand. Jedoch gehrt immer etwas mehr dazu, sein
Recht durchzusetzen, als eine vermeintliche Markenrechtsverlet-
zung.
Die UDRP-Entscheidung ber die Domain mandm.yxz finden Sie un-
ter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2188
Spezialisierte Anwlte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAIN-HANDEL
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06) ij.com - Zwei-Zeichen-Domain fr US$ 550.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche bot wieder erfreuliche Zah-
len, angefangen mit der Zwei-Zeichen-Domain ij.com zum Preis
von US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-) und einer weiteren Do-
main im sechsstelligen Bereich. Aber auch die Lnderendungen
und weitere wussten zu erfreuen.
Mit dem Preis von US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-) reiht sich
die Zwei-Zeichen-Domain ij.com derzeit auf Platz 10 der Jahres-
bestenliste ein. Sie befindet sich in chinesischer Hand. Ihr
folgte zum Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-) rude.com,
der sich die Drei-Zeichen-Domain hlg.com mit US$ 70.000,- (ca.
EUR 63.063,-) anschloss. Weniger erfreulich war der Preis von
phonecases.com, die US$ 24.000,- (ca. EUR 21.622,-) kostete
und den Verkufer rgern drfte, der sie im Januar 2013 zu US$
75.000,- (ca. EUR 55.147,-) erstanden hatte. Die Domain admi
xer.com hingegen ist geradezu preissicher mit US$ 18.000,- (ca.
EUR 16.216,-), hatte sie doch im Jahr 2016 ein UDRP-Verfahren
vor der WIPO erfolgreich absolviert und die Beschwerdefhrerin
die Domain nun doch noch gekauft. Einen interessanten Abstieg
hat width.com hinter sich: im Juni 2016 erzielte sie noch US$
18.988,- (ca. EUR 16.954,-), im Juli 2019 wurden daraus sodann
US$ 10.100,- (ca. EUR 8.995,-) und jetzt waren es nur noch US$
10.001,- (ca. EUR 9.010,-). Besser erging es da mosaique.com,
die es auf US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-) brachte, nachdem sie
im Mrz 2013 lediglich EUR 3.800,- gekostet hatte.
Unter den Lnderendungen tat sich einiges, angefangen bei der
kolumbianischen Endung .co, die mit kama.co zum Preis von EUR
20.000,- erfolgreich war. Ihr folgte die kanadische paw.ca fr
US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-), und der wiederum die italieni-
sche Drei-Zeichen-Domain cbd.it mit US$ 17.000,- (ca. EUR
15.315,-). Erst bei EUR 9.000,- stieg die deutsche Endung mit
christoph.de ein. Zwei franzsische Domains kamen mit Geschich-
te: immatriculation.fr erzielte EUR 4.000,-, was eine sehr or-
dentliche Steigerung gegenber den US$ 1.806,- (damals ca. EUR
1.400,-) vom September 2014 darstellt, und tubeo.fr brachte es
auf EUR 3.000,-, nachdem sie Juli 2010 fr nur EUR 1.200,- den
Inhaber wechselte.
Die neuen Top Level Domains waren lediglich zweifach besetzt,
mit diabetic.supplies fr US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-) und zo
diac.club zu US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-). Die Zwischenzeit-
endung .pro verbuchte diesmal gleich drei Verkufe: earn.pro und
rich.pro brachten es auf jeweils US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-),
und fr winner.pro reichten GBP 1.000,- (ca. EUR 1.158,-). Die
klassische Endung .org sorgte jedoch fr gleich drei Knallbon-
bons: knowyourstuff.org konnte hervorragende US$ 30.600,- (ca.
EUR 27.568,-) erzielen, gefolgt von der Vier-Zeichen-Domain cf
ah.org zu erstaunlichen US$ 24.300,- (ca. EUR 21.892,-) und
der Zwei-Zeichen-Domain pc.org, die immerhin noch US$ 20.500,-
(ca. EUR 18.468,-) einbrachte. So lag die vergangene Domain-
Handelswoche ber dem Durchschnitt, was nicht nur den beiden
.com-Domains im sechsstelligen Bereich zu danken ist, sondern
auch den drei .org-Domains, die deutlich ber dem blichen fr
diese Endung lagen.
Lnderendungen
--------------
kama.co EUR 20.000,-
hirepay.co US$ 13.800,- (ca. EUR 12.432,-)
paw.ca US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
cbd.it US$ 17.000,- (ca. EUR 15.315,-)
computers.com.au AUD 15.360,- (ca. EUR 9.555,-)
christoph.de EUR 9.000,-
apuesta.pe EUR 5.000,-
lokal.at EUR 5.000,-
produktvergleiche.de EUR 5.000,-
solteros.es EUR 5.000,-
trainingcourses.co.uk GBP 4.000,- (ca. EUR 4.634,-)
immatriculation.fr EUR 4.000,-
adoos.co.uk GBP 3.000,- (ca. EUR 3.476,-)
tubeo.fr EUR 3.000,-
blockchainfund.de EUR 2.880,-
1EURo.fr EUR 2.750,-
halloween.ai US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
autofinance.eu EUR 2.500,-
?.co (IDN) US$ 2.700,- (ca. EUR 2.432,-)
ginetex.cn EUR 2.380,-
Neue Endungen
-------------
diabetic.supplies US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
zodiac.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
Generische Endungen
-------------------
earn.pro US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-)
rich.pro US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-)
winner.pro GBP 1.000,- (ca. EUR 1.158,-)
knowyourstuff.org US$ 30.600,- (ca. EUR 27.568,-)
cfah.org US$ 24.300,- (ca. EUR 21.892,-)
pc.org US$ 20.500,- (ca. EUR 18.468,-)
irda.org US$ 6.088,- (ca. EUR 5.485,-)
serviceware.net US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
dondusang.net US$ 4.277,- (ca. EUR 3.853,-)
sign.net EUR 3.800,-
iccidd.org US$ 3.800,- (ca. EUR 3.423,-)
ctcc.org US$ 3.750,- (ca. EUR 3.378,-)
michaelparenti.org US$ 2.441,- (ca. EUR 2.199,-)
fvkasa.org US$ 2.200,- (ca. EUR 1.982,-)
parentalcontrolbar.org US$ 2.199,- (ca. EUR 1.981,-)
ishib.org US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
.com
-----
ij.com US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-)
rude.com US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-)
hlg.com US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-)
placemaker.com US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
flax.com US$ 35.000,- (ca. EUR 31.532,-)
lando.com US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
phonecases.com US$ 24.000,- (ca. EUR 21.622,-)
pageview.com US$ 19.988,- (ca. EUR 18.007,-)
admixer.com US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
fastvpn.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
imperialfamily.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
jutro.com US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
livegames.com US$ 14.601,- (ca. EUR 13.154,-)
navitel.com US$ 13.299,- (ca. EUR 11.981,-)
width.com US$ 10.001,- (ca. EUR 9.010,-)
africarising.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
biec.com US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
molymet.com US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-)
ypera.com US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
mosaique.com US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
lv3.com US$ 5.980,- (ca. EUR 5.387,-)
urbananimal.com US$ 5.799,- (ca. EUR 5.224,-)
well-tech.com US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EVENT
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07) ICANN - GDD-Summit im Mai 2020 in Paris
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ICANNs Global Domain Division (GDD) trifft sich wieder im Mai
2020, diesmal in Paris zum "GDD Industry Summit", bei dem ak-
kreditierte Registrare und gTLD-Registries zusammenkommen, um
mit ICANN-Mitarbeitern direkt zu sprechen.
Der von ICANN ausgerichtete "GDD Industry Summit" findet alle
Jahre statt. 2019 traf man sich im Mai in Bangkok (Thailand),
nchstes Jahr kommen Vertreter akkreditierter Registrare und
gTLD-Registries vom 03. bis 06. Mai 2020 in Paris (Frankreich)
zusammen. Dort haben die Teilnehmer die Mglichkeit, sich mit
bedeutenden Fragen, die im gemeinsamem Interesse stehen, zu be-
fassen. Das Forum ermglicht einen direkten und persnlichen
Austausch mit Mitgliedern von ICANNs GDD-Team. ICANN hat an
dieses Treffen einen besonderen Anspruch: Es wird weder ein ty-
pisches ICANN-Meeting noch sollen Policy-Fragen diskutiert wer-
den. Die Agenda sieht fr den Nachmittag des Sonntags, 03. Mai
2020, vorher terminlich abgestimmte 1-zu-1 Gesprche zwischen
GDD-Team-Mitgliedern und Interessierten vor. Am Sonntag abend
findet eine Begrungsveranstaltung statt. Fr die Zeit von
Montag bis Mittwoch sind Sitzungen vorgesehen, und am Mittwoch
nachmittag gibt es wieder 1-zu-1 Gesprche. Darber hinaus
wird es Workshops und weitere Veranstaltungen geben, die sich
in den Folgetagen nach dem GDD Industry Summit bis zum 10. Mai
2020 anschlieen.
Der GDD Industry Summit findet vom 03. bis 06. Mai 2020 im Pa-
ris Marriott Rive Gauche Hotel & Conference Center, 17 Boule-
vard Saint Jacques, Paris 75014, Frankreich statt. Wie bei al-
len ICANN-Meetings entstehen fr die Teilnahme keine Gebhren;
die Kosten von Reise und Unterkunft trgt jeder selbst.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> Link
Quelle: icann.org, eigene Recherche
IMPRESSUM/TEAM
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ISSN 1616-0908
RA Daniel Dingeldey
Cosimaplatz 2
12159 Berlin
http://www.domain-recht.de
mailto:dingeldey@domain-recht.de
verantwortl. fr den redaktionellen Inhalt:
RA Daniel Dingeldey (Anschrift siehe oben)
Team:
Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin
Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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