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Newsletter März | 2020

In dieser Ausgabe

Liebe Leser,
muss der Bauunternehmer Bedenken an­melden gegen eine unwirt­schaft­liche Planung? Aufschluss­reiches dazu lesen Sie in der heutigen Ausgabe: „Zudem gibt es keine gesetzliche Fürsorgepflicht des Bau­unter­neh­mers, seinen Auftraggeber vor Ver­mögens­nach­teilen zu schützen.“ Ein Satz zum Einrahmen! Damit aber die Planung wirtschaftlich bleibt, sind DBD-BIM und baupreislexikon.de hilfreich und empfehlenswert.

Unterschrift
Dipl-Ing. Volker Bechinger
bauprofessor.nachrichten

Aktuelle Änderungen in DIN-Normen

Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung.
DIN EN 234 | 2020-03
Wandbekleidungen in Rollen - Festlegungen für Wandbekleidungen für nachträgliche Behandlung Änderungen »
DIN EN 253 | 2020-03
Fernwärmerohre - Einzelrohr-Verbundsysteme für direkt erdverlegte Fernwärmenetze - Werkmäßig gefertigte Verbundrohrsysteme, bestehend aus Stahl-Mediumrohr, einer Wärmedämmung aus Polyurethan und einer Ummantelung aus Polyethylen Änderungen »
DIN EN 448 | 2020-03
Fernwärmerohre - Einzelrohr-Verbundsysteme für direkt erdverlegte Fernwärmenetze - Werkmäßig gefertigte Verbundformstücke, bestehend aus Stahl-Mediumrohren, einer Wärmedämmung aus Polyurethan und einer Ummantelung aus Polyethylen Änderungen »
DIN EN ISO 12944-5 | 2020-03
Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil 5: Beschichtungssysteme Änderungen »
DIN 68800-3 | 2020-03
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln Änderungen »
Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen »
Bauprofessor

Eine kleine Thüringer Puppenmanufaktur hat unseren klugen Bau­professor als Stoff­puppe ange­fertigt - in traditioneller Hand­arbeit und mit viel Liebe zum Detail. Wir sind begeistert. Gefällt er Ihnen auch so gut? So können Sie dem Bauprofessor in Zukunft sogar „persönlich“ begegnen. Wie?

Lassen Sie sich überraschen...

Planung unwirtschaftlich:
Bauunternehmer muss keine Bedenken anmelden!

Paragraphen
Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) wurde vom Auftraggeber mit Roh­bau­arbeiten zu einem Pauschal­festpreis beauftragt. Lediglich für den zu verbauenden Bewehrungs­stahl wurde eine gesonderte Einheits­preis­abrech­nung ver­einbart, wobei der Bauvertrag von 700 t Beweh­rungs­stahl ausging. Tatsächlich wurden entsprechend den vom Auftraggeber vorge­legten Beweh­rungs­plänen eine weitaus höhere Stahl­menge verbaut, so dass Mehr­kosten von ca. EUR 275.000 nur für den Stahl entstanden.

Der Auftraggeber verteidigt sich gegen diese Forderung des Auftrag­nehmers dahin­gehend, dass der Auftrag­nehmer seine Hinweis­pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B verletzt habe, da ausweislich zweier Privat­gutachten des Auftrag­gebers die Möglichkeit einer weitaus kos­ten­günstigeren Alternativ­planung bestan­den hätte, auf die der Auftragnehmer angeb­lich habe hinweisen müssen.

Die Entscheidung

Mit dieser Begründung dringt der Auftraggeber weder beim Landgericht noch in der Berufung beim OLG Dresden durch. Das OLG Dresden lehnt eine Bedenkenhinweis­pflicht des Auftragneh­mers bezüglich der Möglichkeit des Vor­liegens einer kosten­günstigeren Alternativ­planung ein­deutig ab.

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Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Frederick Brüning, Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Kanzlei Brüning, Hamburg, www.kanzlei-bruening.com.
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Mustervorlagen in STLB-Bau

Guard KG: Graffiti-Schutz und -Entfernung
einfach und neutral ausschreiben

Die Guard KG hat jetzt das Ausschreiben von Leistungen mit Guard-Produkten vereinfacht. So sollen Auftrag­geber, die Graffitis beseitigen lassen wollen, und Anbieter von Graffiti­schutz- und Graffi­tient­fernungs­maßnahmen einfacher zu­sammen­kommen.

Über die Plattform Mustervorlagen in STLB-Bau können produktneutrale, VOB-konforme Ausschrei­bungstexte im STLB-Bau erzeugt werden, wie sie für die öffent­liche Hand vor­geschrieben sind.

Über die genaue Produktbezeichnung, z. B. „TEMPO-Guard“, eingegeben in die Such­funktion, wird der ent­sprechende Aus­schreibungs­text schnell ge­fun­den. Ist der Produkt­name nicht bekannt, kann der gewünschte Aus­schreibungs­text über die in Katalog­form auf­gelisteten Anwen­dungen zusam­men­gestellt werden. Die häufigsten Produkt­beschreibungen sind zur Arbeits­erleichterung bereits angelegt. Per Link kann jeweils von der Produkt­auswahl zur produkt­neutralen Be­schrei­bung des STLB-Bau gewechselt werden.
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Handwerker nutzen Recht auf Abschlagszahlungen zu selten

Recht auf Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen helfen, trotz Vor­leis­tungen liquide zu bleiben. Viele Hand­werker würden deshalb Abschlags­zahlungen begrüßen, wissen aber noch zu wenig über ihr Recht darauf oder wie und wann sie diese Zahlungen einfordern können.

Bei Geschäften, die mit Hand­werkern ge­schlos­sen werden, handelt es sich in der Regel um Werk­verträge, bei denen der Gegen­stand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss.

Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungs­dauer ist dementsprechend lang. Dem Hand­werker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld ent­stehenden, die durch Abschlags­zahlungen bes­ser hand­habbar sein sollen. Die ‚Abschlag­zahlung‘ ist vor allem im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) in § 632a geregelt. Die dort mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2018 vor­genom­menen Änderungen haben unter anderem auch die Voraus­setzungen für Ab­schlags­zahlungen vereinfacht.

Da Handwerker grundsätzlich bei Werk­verträgen zur Vor­leistung ver­pflichtet sind, birgt das bei Auf­trägen größeren Aus­maßes auch ein enormes Risiko in sich.
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Dieser Beitrag wurde verfasst von Bremer Inkasso GmbH, www.bremer-inkasso.de.
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Putzarbeiten macht der Stuckateur
oder die Handwerksrolle macht den Unterschied

Meisterbrief

Das wurde einem Trocken­bauer aus dem Land­kreis Karls­ruhe per Gerichts­urteil vom Amts­gericht Karlsruhe im November 2019 noch einmal mit Nach­druck verdeutlicht. Der Trocken­bauer hatte eine Innen­wand verputzt, wurde angezeigt und zu einer Geld­buße von 20.000 € verurteilt.

Denn das zulassungspflichtige Stuckateur­hand­werk - und dazu gehören Innen­putz­arbeiten - darf nur von einem in der Hand­werk­srolle mit diesem Hand­werk ein­ge­tra­genen Betrieb ausgeübt werden. Trocken­bauer ist dagegen kein meister­pflich­tiger Hand­werks­beruf und setzt auch keine Ein­tragung bei der Hand­werks­kammer voraus.

Verputzt der Trocken­bauer eine Wand, so ist das Schwarz­arbeit.
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Baukalkulation: Grundlagen- und Aufbau-Workshops
23. April und 6. Mai, 10:00 bis 15:30 in Weimar
24. Juni, 10:00 bis 15:30 Uhr in Dresden
Informationen und Anmeldeformular finden Sie hier »
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EFB-Formblätter automatisch mit nextbau ausfüllen
18. März, 10:00 bis 14:30 in Dresden
23. Juni, 10:00 bis 14:30 Uhr in Weimar
Informationen und Anmeldeformular finden Sie hier »
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Baukalkulation
16. April, 08:00 bis 15:30 Uhr in Rostock
Zur Anmeldung »
Baukalkulation Aufbau-Workshop
07. Mai, 08:30 bis 14:00 Uhr in Rostock
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EFB-Preis-Formblätter schnell, korrekt, vorteilhaft
19. März, 09:00 bis 16:00 Uhr in Dortmund
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Erfolgreiche Premiere mit 10.000 Besuchern und 270 Ausstellern

digitalBAU

Mit Ihrer erfolgreichen Premiere hat die digitalBAU der Digitalisierung in der Baubranche einen kräftigen Schub ver­liehen. Im Februar er­zeugten mehr als 270 Aussteller und rund 10.000 Besucher auf dem Kölner Messe­gelände eine regel­rechte Auf­bruch­stimmung.

Trotz widriger Wetterbedingungen im Vorfeld hat die digitalBAU alle Erwartungen über­troffen.

Schon kurz nach Öffnung der Veranstaltung war die 17.000 Quadrat­meter große Halle 7 der Koelnmesse sehr gut gefüllt. Die mehr als 270 Aussteller kamen aus allen Bereichen der Branche. Darunter DIN Bauportal, Dr. Schiller & Partner Dynamische BauDaten und natürlich der Bauprofessor am Stand von f:data.

Die Entscheidung der Veranstalter, der Messe München und des Bundesverband Bausoftware BVBS, mit der digitalBAU in die Domstadt zu gehen und damit einen zweiten zentralen Standort neben der BAU in München zu etablieren, erwies sich als richtiger Schritt...
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  • Ausschreiben mit BIM
  • HOAI Kostenkontrolle
  • Nachtragspreise prüfen
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe:

Das vielfach übersehene große Risiko der
Baukostenobergrenze im Architektenvertrag

Der Bauherr wünscht sich grundsätzlich eine größt­mögliche Sicherheit hinsichtlich der entstehenden Bau­kosten. Dies ist sicherlich nichts Anrüchiges, sondern vielmehr durchaus ver­ständlich. Demgegenüber stehen natürlich massivste Kosten­über­schreitungen bei zahl­reichen Bauprojekten.

Gegenüber dem Unternehmer wird in der letzten Zeit mehr und mehr versucht, eine Kostensicherheit dadurch zu erreichen, dass die Leistung z. B. funktional aus­ge­schrieben wird. Gleichzeitig wird in den letzten Jahren mehr und mehr versucht, auch den Architekten verstärkt in die Ver­ant­wortung zu nehmen.
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Bauhausstraße 7c
99423 Weimar
Tel: 03643 778140-0
Fax: 03643 778140-1

E-Mail: bauprofessor@fdata.de
Web: www.fdata.de

Geschäftsführer:
Dr. Klaus Schiller, Frank von der Weth
USt.-IdNr.: DE 150109650
St.-Nr.: 162/108/03479

Verantwortlich für den Inhalt: Volker Bechinger
Redaktion: Cornelia Schidlo
Layout und Gestaltung: Simone Wenk

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Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe
Cornelia Schidlo
Frederick Brüning

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