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| Dienstag 10. Oktober 2017 |
Sehr geehrter Herr Do, | liegt ein Mangel vor, hat der Auftraggeber das Recht auf Nacherfllung. Gleichzeitig aber auch die Verpflichtung, dem Auftragnehmer eine zweite Chance zur Beseitigung des Mangels zu geben. Klingt selbstverstndlich? In der Praxis preschen Bauherren gerne mit weitergehenden Manahmen vor. Details zum Recht auf zweite Andienung lesen Sie in der heutigen Ausgabe. Auerdem mchte ich Revit-Nutzern und -Interessenten den Vortrag Baukosten und LV direkt in Revit nahelegen. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
| Das Werk muss bei Abnahme frei von Sach- und Rechtsmngeln sein. Gleiches gilt fr die Kaufsache bei Gefahrbergang (bergabe). Ob Mngelfreiheit vorliegt, bemisst sich in erster Linie nach der vereinbarten Beschaffenheit. Diese ergibt sich aus den gesamten Vertragsunterlagen und deren Auslegung. | | Liegt nun aber ein Mangel vor, so hat der Kufer oder Auftraggeber (Besteller) zunchst das Recht auf Nacherfllung, also Mngelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl des Kufers bzw. des Auftragnehmers (Unternehmers). Der Vorrang der Nacherfllung im Kaufrecht und Werkvertragsrecht wird anschaulich auch als Recht zur zweiten Andienung bezeichnet. Denn der Verkufer oder Unternehmer soll durch Setzung einer Frist zur Mngelbeseitigung eine zweite Chance erhalten, ordnungsgem zu erfllen... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann, Immoanwalt NRW, Mitgesellschafter von Port7 Rechtsanwlten, Mnster, neumann@port7.de. |
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| Die 2017-10 neu herausgegebene DIN 18093 Feuer- und/oder Rauchschutzabschlsse Einbau und Wartung stellt Anforderungen an den Einbau und die Wartung von Bauprodukten mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften und beschreibt die zu erbringenden Nachweise. | | Bei der Neuausgabe wurden die Anforderungen an Einbau und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlssen berarbeitet und aktualisiert und ein informativer Anhang Muster fr eine Einbaubesttigung ergnzt. Weiterlesen » |
| Das Zeitalter der Vernetzung verndert die Unternehmenslandschaften. Auch im Bauwesen verlangen neue Technologien sowie wachsender Wettbewerbs- und Kostendruck grere Flexibilitt, schnellere Anpassung und hhere Effizienz. Als Bau-Profi mssen Sie ber die aktuellen Vernderungen Bescheid wissen. Am 17. und 18. Oktober 2017 treffen sich Anwender, Entscheider und Partner auf der Autodesk University in Darmstadt. Experten vermitteln tgliche Praxis auf Hhe der Zeit. Insbesondere fr die speziellen Anforderungen der Baubranche. | | Auch f:data ist auf dieser Veranstaltung von Autodesk mit einem Vortrag dabei: Baukosten und LV direkt in Autodesk Revit Weiterlesen » |
+++ Baukostenermittlung mit DBD-BIM: Kostenkalkulation aus dem BIM-Modell. LHW-Workshop bei HAFNERS BRO, 17. November 2017, 14:00 - 17:00 Uhr +++ |
Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | Jede Produktion ist eine Reproduktion. So unterliegen auch deren Ergebnisse in Form von Produkten dem evolutionren Algorithmus von Variation, Selektion und Rekombination im Spiegel der Technologien und Mrkte. In der Zeitachse wird der stndige Wandel sichtbar, wobei sich in sprunghaften Abstnden ein Generationswechsel im Bezug auf Personen, Produkte und Prozesse vollzieht. So auch im Fluidum der Dynamischen BauDaten-DBD... Weiterlesen » | |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Vertragsstrafenregelungen beschftigen regelmig die Gerichte. Immer wieder versuchen Auftraggeber, die insoweit vorhandene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fr sich optimierend auszulegen. | Die Grundstze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind, dass ein Auftraggeber in Allgemeinen Geschftsbedingungen eine Vertragsstrafe verlangen kann fr schuldhafte Terminberschreitungen des Auftragnehmers... Weiterlesen » |
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| Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Dr. Andreas Neumann Dr. Klaus Schiller Volker Bechinger Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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