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| Dienstag 10. Juli 2018 |
Sehr geehrter Herr Do, | in punkto Anforderungen an Bauprodukte gibt es europaweit harmonisierte technische Spezifikationen und Bauproduktnormen. Aber noch sind nicht alle in Deutschland erforderlichen Leistungsmerkmale vollstndig enthalten. Hinweise und Untersttzung bietet hier ein neues Onlineportal. Fr zugehrige DIN-Normen wird auf das Baunormenlexikon verwiesen. Details dazu lesen Sie in der heutigen Ausgabe. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
DIN 18917 | Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten... Änderungen » | [2018-07] | DIN EN 81-70 | Sicherheitsregeln fr die Konstruktion und den Einbau von Aufzgen - Besondere Anwendungen fr Personen- und Lastenaufzge - Teil 70: Zugnglichkeit von Aufzgen fr Personen einschlielich Personen mit Behinderungen... Änderungen » | [2018-07] | DIN EN 12977-1 | Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile - Kundenspezifisch gefertigte Anlagen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Solaranlagen zur Trinkwassererwrmung und solare Kombianlagen... Änderungen » | [2018-07] | DIN EN 492 | Faserzement-Dachplatten und dazugehrige Formteile - Produktspezifikation und Prfverfahren... Änderungen » | [2018-07] |
| Komplette Liste der Änderungen in DIN-Normen » |
| Wohl jeder der im Handwerk zu tun hat, hat den Begriff Abnahme schon gehrt und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit. Und dass man als Handwerker im schlimmsten Fall bei fehlender Abnahme (derzeit noch) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen verschenkt, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. | | Ein Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht durchzufhren. Ein Handwerker sollte aber dafr sorgen, dass sein Werk im Anschluss abgenommen wird; erst dann hat er einen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung. Diese Reihenfolge einzuhalten, ist wichtig, so der Hinweis von Bernd Drumann, Geschftsfhrer der Bremer Inkasso GmbH... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Bremer Inkasso GmbH, www.bremer-inkasso.de. |
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| Neu und kostenlos geht im Juli der Onlinedienst Sichere Verwendung von Bauprodukten der DIN Bauportal GmbH an den Start. Gem der ARGEBAU-Priorittenliste Ausgewhlte verwendungsspezifische Leistungsanforderungen zur Erfllung der Bauwerksanforderungen stehen Informationen zur Verfgung, die als Hinweistexte ausgedruckt oder im GAEB-Format exportiert werden knnen, um diese im Rahmen von Ausschreibungen zu bercksichtigen. Auerdem werden zugehrige Abschnitte aus DIN-Normen aufgelistet und lassen sich entsprechenden Abo-Zugang vorausgesetzt im Originaltext auf baunormenlexikon.de anzeigen. | | Zum Hintergrund: Einige harmonisierte Bauproduktnormen, die im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) - Verordnung Nr. 305/2011 erarbeitet wurden, sind fr die Ermittlung und Angabe bestimmter in Deutschland anzugebener wesentlicher Leistungen nicht oder nicht vollstndig anwendbar... Weiterlesen » |
| Hallo, ich bin DerKalkulierer! Auf meinem Blog www.derkalkulierer.de findest Du in regelmigen Blogposts relevantes Kalkulationswissen und praktische Tipps fr Deinen Baualltag. Als ehemaliger Bauunternehmer und Dozent fr das Thema Baukalkulation wei ich genau, wo die Strken und Schwchen von Bauunternehmern im betriebswirtschaftlichen Wissen liegen. ;-) | | Denkst Du z. B. darber nach, welches Kalkulationsverfahren fr Dich am besten ist oder wie Du die Erhhung des Bautarifs in Deine Kalkulation einbinden kannst? Genau das erfhrst Du auf meinem Blog www.derkalkulierer.de! |
Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | Im Rahmen von Bauprojekten werden Bauprodukte gekauft und Bauleistungen erbracht, die Geld kosten. Wie viel der Besteller (AG) an den jeweiligen Unternehmer (AN) zu zahlen hat, steht in der Abrechnung. Hierfr sollten sich beide Vertragspartner vorab darber einig sein, wie die Hhe der Vergtung zu errechnen ist. Dies erfolgt in Abhngigkeit der Anforderungen an die Bauprodukte respektive der Leistungsbeschreibungen mit den vereinbarten Preisen entsprechend der gelieferten Qualitten und Mengen sowie der Zahlungsmodalitten... Weiterlesen » | |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Der Bau eines Hauses verluft selten wie geplant. Sind im Laufe des Baus Arbeiten ntig, die anfangs nicht bedacht wurden, knnen Bauunternehmer und Bauherr ihren Vertrag durch sog. Nachtragsvereinbarungen anpassen. Diese regeln auch die Mehrkosten der hinzukommenden Arbeiten. Fallen schlussendlich mehr Kosten an als in der Nachtragsvereinbarung vorgesehen, muss der Bauherr diese in der Regel nicht bezahlen. Die Vereinbarung ist grundstzlich abschlieend... Weiterlesen » |
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