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| Dienstag 05. September 2017 |
Sehr geehrter Herr Do, | fr Bauunternehmer klingt BIM oft noch wie graue Theorie. Dass es praxisnah geht, zeigt nextbau mit automatischer Vorkalkulation direkt aus der CAD-Planung. Mehr dazu lesen Sie in der heutigen Ausgabe. Auerdem empfehlen wir Ihnen die Veranstaltung Besser mit BIM! im Deutschen Fuballmuseum. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
| Vertragsstrafenregelungen beschftigen regelmig die Gerichte. Immer wieder versuchen Auftraggeber, die insoweit vorhandene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fr sich optimierend auszulegen. | | Die Grundstze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind, dass ein Auftraggeber in Allgemeinen Geschftsbedingungen eine Vertragsstrafe verlangen kann fr schuldhafte Terminberschreitungen des Auftragnehmers in Hhe von 0,2 % pro Werktag oder 0,3 % pro Arbeitstag, maximal aber in Hhe von insgesamt 5 % des Vertragsvolumens. | Dies missfllt selbstverstndlich nahezu allen Auftraggebern, denn je nach Auftragsvolumen kann dies natrlich in der Einzelsumme recht gering sein, genauso ist es, dass bei Erreichen der Hilfsgrenze die Motivation des Auftragnehmers insoweit natrlich gegen Null geht, die Baustelle beschleunigt fertig zu stellen. | Dabei bersehen die Auftraggeber in der Regel, dass die Geltendmachung des konkret entstandenen Schadens ja durchaus weiterhin mglich ist. Der Auftraggeber hat die Wahl, ob er entweder die Vertragsstrafe zieht, oder aber einen ggf. deutlichst hheren tatschlichen Schadensersatz geltend macht... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Markus Cosler, Fachanwalt fr Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter fr Baurecht an der FH Hannover. (Kanzlei Delheid Soiron Hammer, Aachen, www.delheid.de). |
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| Wre es nicht naheliegend, die CAD-Zeichnung des Architekten oder Planers direkt fr die Angebotskalkulation zu nutzen? Denn auf diesem Wege erzeugte Leistungsverzeichnisse wrden ohne Widersprchlichkeiten und Lcken zur Planung passen. | | Was bislang Wunschdenken war, verspricht die aktuelle Version Komplett der Kalkulationssoftware nextbau als alltagstaugliche Umsetzung. Grundlage ist der neue Datenaustausch-Standard BIM-LV-Container. | Schon beim Importvorgang wird fr den Anwender das Mehr an Funktionalitt und Komfort erkennbar: Was als LV eingelesen werden soll, lsst sich beliebig auswhlen. Beispielsweise Gewerke, Geschosse, Rume oder Bauteilarten. Sofort wird die getroffene Auswahl als 3D-Darstellung nachvollziehbar. Angebote fr einzelne Gewerke, oder Gebudeteile lassen sich auf diese Weise genauso zgig und zweckmig vorbereiten, wie Arbeitspakete fr die Arbeitskalkulation... Weiterlesen » |
| Kommt man auf das Thema Zinsen zu sprechen, gibt es nicht selten zwei Lager. Die einen beklagen sich, dass sie fr ihr angelegtes Geld, ihre Vermgenswerte gefhlt viel zu wenig Zinsen bekommen, und die anderen beklagen, dass sie ihrer Meinung nach noch immer zu viel fr bentigte Bankkredite zu zahlen haben. Zinsen sind also durchaus ein Thema, besonders wenn man sie zu zahlen hat. Noch lngst aber hat nicht jeder Unternehmer bei offenen Forderungen auch in Bezug auf Zinsen Ursache und Wirkung im Blick. | | Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spt zahlen, sind leidige, jedem Unternehmer wohl bestens bekannte Realitt. Oft aber leidet auch die eigene Liquiditt unter solchem Kundenverhalten, und man wird zur Inanspruchnahme von Bankkrediten gezwungen. | Whrend sich der Kunde selbst durch spte Zahlung eigenmchtig zu einem (erst einmal) gnstigen Lieferantenkredit verhilft, werden dem Unternehmer ohne sein Zutun Zinsbelastungen auferlegt, die die oft geringen Ertrge zustzlich schmlern. Ihm entsteht also ein grerer Schaden als nur der Fehlbetrag aus der offenen Rechnung. Das sollte man im Blick behalten. | Den entstandenen Zinsschaden (Auswirkung) kann und sollte sich der Unternehmer von seinem Kunden (Verursacher) ersetzen lassen. Bernd Drumann, Geschftsfhrer der Bremer Inkasso GmbH, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema (Verzugs-) Zinsen:... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Bremer Inkasso GmbH, www.bremer-inkasso.de. |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Das Textsystem STLB-Bau ist nun in der aktuellen Version 2017-04 zur Anwendung eingefhrt. Dies teilte das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit per Erlass vom 26.06.2017 zum Standardleistungsbuch fr das Bauwesen mit. Darin wird im Besonderen auf eine neue Funktion innerhalb von STLB-Bau hingewiesen... Weiterlesen » |
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