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| Dienstag 06. Mrz 2018 |
Sehr geehrter Herr Do, | bei Vertrgen mit Privatleuten ist wegen des Widerrufsrechts Vorsicht geboten. Mehr dazu lesen Sie in der heutigen Ausgabe. Bevor es zum Vertrag kommt, muss natrlich zuerst einmal Ihr Angebot fr Kundenbegeisterung sorgen. Tipps und Kniffe fr "Angebote, die man nicht ablehnen kann, gab es in einer frheren Ausgabe dieses Newsletters. | Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Volker Bechinger bauprofessor.nachrichten | |
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| | Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über aktuell neu herausgegebene und geänderte Normen auf baunormenlexikon.de. Per Mausklick gelangen Sie zur Kurzdarstellung der einzelnen Änderungen gegenüber der bisherigen Norm-Ausgabe. Zum Lesen der Änderungen genügt eine kostenlose Anmeldung. |
| Fr ab dem 01.01.2018 geschlossene Verbraucherbauvertrge gilt zwingend das neue Widerrufsrecht des Verbrauchers, auer im Falle der notariellen Beurkundung. Beim Notarvertrag sind private Bauherren bereits durch die Notarin oder den Notar und die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes vor bereilung geschtzt. Ein Verbraucherbauvertrag gem. 650i BGB ist ein Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, bei dem sich der Unternehmer zum Bau eines neuen Gebudes oder zu erheblichen Umbaumanahmen an einem bestehenden Gebude verpflichtet. Es geht um das Bauen aus einer Hand im Auftrag eines Verbrauchers. | | Bei der Einfhrung des neuen Widerrufsrechts hatte man insbesondere die Vertrge ber die schlsselfertige Herstellung von Husern im Auge. Verbraucher wrden beim Schlsselfertigbau hufig durch zeitlich begrenzte Rabattangebote zum Vertragsschluss gedrngt, so die Gesetzesbegrndung... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann, Immoanwalt NRW, Mnster, https://immoanwalt.nrw. |
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| Die Normen der Reihe DIN 18550 (Auenputz und Innenputz) ergnzen die Festlegungen und Empfehlungen der Normenreihe DIN EN 13914 (Planung, Zubereitung und Ausfhrung von Auen- und Innenputzen) mit nationalen Regelungen. | | Fr die Bestndigkeit von Werkputzmrtel gegen Regenwasser gelten nun auch die Anforderungen an die Schlagregenbeanspruchung nach DIN 4108-3, je nachdem welcher Witterung die Auenwand ausgesetzt ist... Weiterlesen » |
| | Nicht selten entscheiden Schuldner eigenmchtig, welchen Teil einer offenen Forderung sie u. U. fr berechtigt halten und zu bezahlen bereit sind und welchen nicht. Da werden schnell mal Mahngebhren oder Versandkosten unter den Tisch gekehrt oder der Eigenanteil z. B. einer Arztrechnung einfach nicht beglichen. Manchmal ist es auch einfach schon von Anfang an eine Kleinstforderung. Viel zu oft noch scheuen sich Unternehmer, geringe Forderungen konsequent einzufordern. Der Zeit-, Nerven- und finanzielle Aufwand scheint fr sie in keiner Relation zur Forderung zu stehen. Aber auch Kleinvieh macht auf die Dauer viel Mist... Weiterlesen » | Dieser Beitrag wurde verfasst von Bremer Inkasso GmbH, www.bremer-inkasso.de. |
Der Schillernde Blick auf die Baubranche | | Beim digitalen Planen und Bauen wird der praktische Nutzen der Mathematik offensichtlich. Dabei geht es um Muster und Strukturen, die in den IT-Anwendungen vernetzt werden. So werden abstrakte Objekte logisch mit baufachlichen Inhalten konkret verknpft. Strukturiert lassen sich die arithmetischen Muster des Kalkulierens mit den geometrischen Mustern des rumlichen Bauteilgefges von Bauwerken, den semantischen Mustern von Regeln der Technik und den Beschreibungen der Leistungen kombinieren... Weiterlesen » | |
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Meistgeklickter Beitrag aus der letzten Ausgabe: | | Neben der Reform des Werkvertragsrechts im BGB erfolgte zum 01.01.2018 auch eine nderung des kaufvertraglichen Gewhrleistungsrechts, mit der u.a. die Ersatzpflicht hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten einer mangelhaften Kaufsache neu geregelt wird.... Weiterlesen » |
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| Redaktionelle Beiträge dieser Ausgabe: Dr. Andreas Neumann Prof. Dr. habil. Siegmar Klo Dr. Klaus Schiller Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. |
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