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Sehr geehrter Herr Do,

bei etwa 30 Millionen Bausparverträgen in Deutschland ist die Aufmerksamkeit für die gestern ergangenen BGH-Urteile nicht überraschend. Es geht bei der Kündigung der betreffenden gutverzinsten Altverträge zudem um viel Geld. Dass das Thema längst in der anwaltlichen Praxis angekommen ist, haben vielleicht auch Sie schon erlebt. Der BGH hat jetzt den Grundsatzstreit unter mehreren Gerichten entschieden, ob und wann sich Bausparkassen auf das Kündigungsrecht des § 489 BGB berufen können - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Bausparen: BGH bejaht Kündigungsrecht für Altverträge 
Der BGH hat einen wichtigen Grundsatzstreit bei älteren zuteilungsreifen - meist gut verzinsten - Bausparverträgen entschieden. Demnach dürfen Bausparverträge gemäß § 489 BGB von Bausparkassen gekündigt werden, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Dies gilt auch dann, wenn die Verträge noch nicht voll bespart sind. Dies war bislang umstritten. Mehr erfahren Franz Pfluegl © fotolia.de
 
Anspruch auf Rückführung des Pflegekindes? 
Die Pflegeeltern können eine Rückführung des Pflegekindes nur beanspruchen, wenn zwischen der Herausnahme des Kindes aus ihrem Haushalt und der Einleitung des Verfahrens zur Anordnung des Verbleibs ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang besteht. Die Herausnahme darf noch nicht abgeschlossen sein. Das hat der BGH in Anwendung der Regelung des § 1632 Absatz 4 BGB entschieden. Mehr erfahren bonsai © photocase
 
Angestellter Versicherungsjurist als Syndikusanwalt
Ein bei einer Versicherung angestellter leitender Jurist kann als Syndikusanwalt zugelassen werden. Eine von der Rentenversicherung gegen den Zulassungsbescheid der Rechtsanwaltskammer erhobene Klage ist unbegründet, insbesondere weil der betreffende Jurist seine anwaltliche Tätigkeit unabhängig und eigenverantwortlich ausüben könne, hat der Anwaltsgerichtshof NRW entschieden. Mehr erfahren
 
Ruhezeiten für Betriebsräte und Freistellung
Einem Betriebsratsmitglied steht nach dem täglichen Arbeitszeitende eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu. Diese Ruhezeit ist auch einzuhalten, wenn der letzten Schichtarbeit eine Betriebsratssitzung folgt. Das hat das BAG entschieden. Arbeitgeber müssen gegenüber Betriebsräten bei verschiedenen Anlässen besonders deren Anspruch auf Freistellung von der Arbeit beachten. Mehr erfahren
 
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