Alles was Sie als Gründer über Kunden-Gutscheine wissen müssen.
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| | | | Tappen Sie nicht in die Gutschein-Falle Liebe Leserin, lieber Leser, Gründer müssen kreativ sein, um in der Anfangszeit die Aufmerksamkeit auf das neue Unternehmen zu lenken. Eventuell denken Sie darüber nach, mit Gutscheinen Kunden zu gewinnen. Das ist eine gute Idee – Sie müssen jedoch die rechtlichen Bedingungen für Gutscheine beachten. Dazu zählt auch, dass Sie dem Kunden das vorgeschriebene Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen. Bei verschenkten Gutscheinen kommt es zudem häufiger vor, dass die Beschenkten sich den Gutschein auszahlen lassen wollen. | |
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| Generell gilt: Sie müssen weder einen Gutschein, der auf eine bestimmte Leistung ausgestellt ist noch einen Geldgutschein in bar auszahlen. Sehen Sie die Barauszahlung immer als letzten Ausweg, da Sie schließlich dann an Ihrem Gutschein nichts verdienen. Möchte der Kunde den Gutschein in Ihrem Laden umtauschen, müssen Sie unterscheiden: Für Gutscheine, die Sie in Ihrem Laden oder Ihrem Betriebs ausgestellt haben, gelten andere Regeln als für solche, die im Internet gekauft wurden. Verkauf von Gutscheinen im Laden Kauft ein Kunde einen Gutschein in Ihrem Laden, besteht kein Recht auf Umtausch. Die Rücknahme wäre reine Kulanzsache. Im Zweifel ist natürlich Kulanz empfehlenswert. Schließlich wollen Sie den Kunden zufriedenstellen. Verkauf von Online-Gutscheinen Für Bestellungen im Internet gilt die gesetzliche Widerrufsfrist. Die bestellte Ware darf innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Das gilt auch für Gutscheine, egal, in welcher Form diese vorliegen (digital, PDF, Coupon…). Machen Kunden von diesem Recht Gebrauch, müssen Sie den Wert des Gutscheins auszahlen. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, Sie können diese jedoch aus Kulanzgründen übernehmen. Achten Sie darauf, dass Sie die Gutschein-Codes unmittelbar nach dem Widerruf aus Ihrem Warenwirtschaftssystem löschen. Widerrufsrecht nach Gutscheineinlösung Lösen Kunden einen Gutschein im Onlineshop ein, haben sie das Recht, die gekaufte Ware zu widerrufen. Bei einem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie die bestellten Waren zurücknehmen und einen neuen Gutschein ausstellen. Eine Barauszahlung muss nicht vorgenommen werden. | |
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| Ihre Iris Schuler Redaktion Gründer-Wissen | |
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Tappen Sie nicht in die Gutschein-Falle Liebe Leserin, lieber Leser,
Gründer müssen kreativ sein, um in der Anfangszeit die Aufmerksamkeit auf das neue Unternehmen zu lenken. Eventuell denken Sie darüber nach, mit Gutscheinen Kunden zu gewinnen. Das ist eine gute Idee – Sie müssen jedoch die rechtlichen Bedingungen für Gutscheine beachten. Dazu zählt auch, dass Sie dem Kunden das vorgeschriebene Widerrufs- bzw. Rückgaberecht einräumen. Bei verschenkten Gutscheinen kommt es zudem häufiger vor, dass die Beschenkten sich den Gutschein auszahlen lassen wollen.
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Generell gilt: Sie müssen weder einen Gutschein, der auf eine bestimmte Leistung ausgestellt ist noch einen Geldgutschein in bar auszahlen. Sehen Sie die Barauszahlung immer als letzten Ausweg, da Sie schließlich dann an Ihrem Gutschein nichts verdienen.
Möchte der Kunde den Gutschein in Ihrem Laden umtauschen, müssen Sie unterscheiden: Für Gutscheine, die Sie in Ihrem Laden oder Ihrem Betriebs ausgestellt haben, gelten andere Regeln als für solche, die im Internet gekauft wurden.
Verkauf von Gutscheinen im LadenKauft ein Kunde einen Gutschein in Ihrem Laden, besteht kein Recht auf Umtausch. Die Rücknahme wäre reine Kulanzsache. Im Zweifel ist natürlich Kulanz empfehlenswert. Schließlich wollen Sie den Kunden zufriedenstellen.
Verkauf von Online-GutscheinenFür Bestellungen im Internet gilt die gesetzliche Widerrufsfrist. Die bestellte Ware darf innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Das gilt auch für Gutscheine, egal, in welcher Form diese vorliegen (digital, PDF, Coupon…).
Machen Kunden von diesem Recht Gebrauch, müssen Sie den Wert des Gutscheins auszahlen. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, Sie können diese jedoch aus Kulanzgründen übernehmen.
Achten Sie darauf, dass Sie die Gutschein-Codes unmittelbar nach dem Widerruf aus Ihrem Warenwirtschaftssystem löschen.
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Fax: 0228 - 36 96 480
USt.-ID: DE 812639372 Amtsgericht Bonn, HRB 8165
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E-Mail: kundendienst@vnr.de
Vorstand: Helmut Graf, Guido Ems
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