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Liebe/r Leser/in,

wenn sich heute Kanzlerin und Länderchefs zum Impfgipfel treffen, dann wird es um die Rechte gehen, die Geimpfte zurückerhalten. Aus den Diskussionen des Wochenendes wissen wir, dass nach dem zweiten Piks u.a. Quarantänen und Tests wegfallen sollen.

Voraussetzung dafür ist, dass möglichst viele Bürger in möglichst kurzer Zeit beide Impfungen erhalten. Heute, am 116. Tag dieses Jahres, sind erst gut sieben Prozent der Deutschen vollständig geimpft. Das sind viel zu wenige. Schuld war bis vor Kurzem der fehlende Impfstoff. Schuld ist inzwischen die starre Impfbürokratie.

Denn heute noch – und wenn es nach Jens Spahn geht bis in den Juni hinein – werden nur Menschen geimpft, deren Alter, Beruf und Vorerkrankungen den Kriterien der staatlich festgelegten Impfpriorisierung entsprechen. Das war durchaus sinnvoll: Natürlich musste die vulnerable Gruppe der über 70-Jährigen als Erste geschützt werden. Aber das ist in den allermeisten Fällen geschehen.

Jetzt muss es allein um Tempo gehen: Wer will, bekommt. Denn jede Dosis, die verimpft wird, egal, ob an Junge oder Alte, schützt andere. Im Arm einer Mutter mit schulpflichtigen Kindern ebenso wie im Arm des Taxifahrers oder des Mitarbeiters am Fließband.

Impfzentren sollten ab sofort rund um die Uhr besetzt sein als Alternative für junge Menschen, die flexibel sind und oft noch keine Bindung zu einem Hausarzt haben. Und Ärzten muss die Entscheidung überlassen werden, wen sie wann impfen. Die können das!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen sonnigen Start in die Woche.

Mit vielen Grüßen

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Robert Schneider
Chefredakteur FOCUS-Magazin

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Drei Thesen um drei

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Ohne Habeck und Söder können Baerbock und Laschet nicht gewinnen

"Nichts wollte ich mehr, als dieser Republik als Kanzler zu dienen. Und das werde ich nach diesem Wahlkampf nicht.“ Diese Sätze sagte Robert Habeck der „Zeit“, wenige Stunden nachdem er Annalena Baerbock als Kanzlerkandidatin der Grünen vorstellte.

Und Markus Söder sagte der „Süddeutschen Zeitung“ am Wochenende, er und Laschet hätten ein „unterschiedliches Verständnis von Demokratie“. Zwar wolle er Laschet nun unterstützten, doch dessen Kandidatur habe ihn „nicht überzeugt“.

Am meisten müssen Baerbock und Laschet also den Widerstand ihrer unterlegenen Mitstreiter fürchten. Ohne die können sie kaum Kanzlerin beziehungsweise Kanzler werden. Lesen Sie im aktuellen FOCUS alle Details zum Duell um Deutschland.

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100 Tage Biden – endlich bewegt sich was

Vom Pathos des ersten Augenblicks bei der Inauguration von Joe Biden über die Erleichterung beim Anlaufen der Impfkampagne bis zu den Freudenfeiern im eigenen New Yorker Wohnviertel, als der Mörder des Afroamerikaners George Floyd verurteilt wird: Sebastian Moll, FOCUS-Korrespondent in den USA, zieht seine ganz persönliche Bilanz der ersten 100 Tage der Regierung Biden.

Das Fazit: Nach den endlos scheinenden Trump-Jahren bewegt sich endlich wieder etwas im Land. „Es ist viel zu wenig und viel zu spät. Aber es ist ein Anfang."

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Mit dem neuen Corona-Gesetz überzieht die Regierung maßlos

Die Nerven liegen blank, die Krise macht die Menschen langsam kirre. Nur so kann ich mir erklären, dass am Mittwoch ein Gesetz den Bundestag passierte, das einen schon wegen des Verzehrs eines Kaltgetränks in der Öffentlichkeit mit Strafe bedroht.

Sie glauben mir nicht? Ich habe es auch nicht glauben wollen, als mich ein Leser darauf aufmerksam machte. Aber so steht es wörtlich in den Paragrafen 73 und 74 des neuen Infektionsschutzgesetzes, das die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen haben. In Paragraf 74 ist das Strafmaß bei Zuwiderhandlungen festgelegt: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In Paragraf 73 steht, was als Zuwiderhandlung gilt.
Ordnungswidrig handelt demnach, wer entgegen den Bestimmungen des Gesetzes
– an einer Zusammenkunft teilnimmt,
– sich außerhalb einer Wohnung, einer Unterkunft oder des jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztums aufhält,
– eine dort genannte Einrichtung öffnet,
– ein Ladengeschäft oder einen Markt öffnet,
– eine dort genannte Einrichtung öffnet oder eine Veranstaltung durchführt,
– Sport ausübt,
– eine Gaststätte öffnet,
– eine Speise oder ein Getränk verzehrt,
– eine Speise oder ein Getränk abverkauft,
– eine Dienstleistung ausübt oder in Anspruch nimmt,
– eine dort genannte Atemschutzmaske oder Gesichtsmaske nicht trägt,
– ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt.

Seien Sie also gewarnt.

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