Sehr geehrter Herr Do, das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz - kurz: BEG II - hat die letzten Hürden genommen. Das bedeutet besonders für kleinere Unternehmen handfeste Erleichterungen - vieles gilt sogar schon rückwirkend ab 2017. Und die konkreten Änderungen bei Aufbewahrungsfristen, Kleinbetragsrechnungen, Lohnsteueranmeldung oder Sozialversicherungsbeiträgen werden auch für Ihre Mandanten relevant sein. An welchen Stellen sich Unternehmer über weniger Bürokratie freuen können, erfahren Sie in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |