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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Behinderung der Personalratsarbeit, sowohl des Gremiums als auch einzelner Mitglieder, ist verboten. Welchen Schutz bieten die Personalvertretungsgesetze und wie können sich Personalräte wehren, wenn eine Behinderung vorliegt? Die aktuelle Podcast-Folge klärt auf. Und: Alarmbereitschaftszeiten bei der Feuerwehr sind in vollem Umfang als Arbeitszeit anzurechnen, so aktuell das OVG Nordrhein-Westfalen.
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Viel Freude beim Informieren! Franziska Kowalski REDAKTION
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»Der Personalrat«-Podcast Behindern der Personalratsarbeit – das ist verboten! Eigentlich selbstverständlich und auch die Gesetze schreiben es vor: Wer Aufgaben nach den Personalvertretungsgesetzen wahrnimmt, darf dabei nicht behindert werden. Was als Behinderung anzusehen ist und wie sich Personalräte wehren können, verrät der Podcast.
| Datenschutz Beschäftigtendaten: BMAS mit neuem Referentenentwurf Ein Referentenentwurf des BMAS zum Beschäftigtendatenschutz sorgt aktuell für Diskussionsstoff in den sozialen Medien. Interessenvertretungen sollten das Gesetzgebungsverfahren beobachten, um rechtzeitig auf mögliche Änderungen zu reagieren.
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Feuerwehr Alarmbereitschaft zählt als Arbeitszeit Die von Feuerwehrleuten geleisteten Alarmbereitschaftszeiten zählen zur Arbeitszeit – so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Zwei Feuerwehrmänner der Stadt Mülheim an der Ruhr erhalten eine Entschädigung für Alarmbereitschaftszeiten, die über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen.
| Soziale Teilhabe Anspruch auf Fahrradanhänger zu Inklusionszwecken Eine schwerbehinderte Frau, die selbst nicht mit einem Fahrrad fahren kann, hat Anspruch auf einen behindertengerechten Fahrradanhänger, um an Fahrradausflügen von Familie und Freunden teilnehmen zu können. Wenn ihr Umfeld viel mit dem Fahrrad unterwegs sei, dürfe sie nicht auf ihren Rollstuhl oder den Öffentlichen Nahverkehr verwiesen werden - so das Sozialgericht Aachen.
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»Computer und Arbeit« So gelingt die Einführung von Desksharing Das Modell des Desksharing ist alles andere als neu, spielte in unseren Breiten aber lange nur eine untergeordnete Rolle. Arbeitgeber können damit Sparpotenziale realisieren, während Beschäftigte ein hohes Maß an Flexibilität gewinnen. Damit das funktioniert, braucht es klare und verbindliche Regeln. Wie das geht, verrät die aktuelle Ausgabe 10/2024 von »Computer und Arbeit«.
| »Gute Arbeit« Hörsturz: Arbeitsunfall oder allgemeines Lebensrisiko? Die individuelle Beweisführung zur Anerkennung eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist in vielen Fällen schwierig und beschäftigt oft die Sozialgerichte. Die feine Differenzierung der Rechtsprechung in einem Verfahren, in dem es um den Hörsturz eines Lehrers ging, zeigt unter anderem: Jeder Fall verdient eine sorgfältige Betrachtung. »Gute Arbeit« 10/2024 erläutert die Hintergründe.
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| | | | Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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| Basiskommentar zur ArbStättV
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Katrin Augsten
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Mobile Arbeit - Homeoffice - Telearbeit
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Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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Ralf Pieper
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Arbeitsstättenverordnung
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Basiskommentar zur ArbStättV
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