Hartz IV: Falsche Rechtsbehelfsbelehrungen verlängern Widerspruchsfristen Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, um die Betroffenen über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Immer wieder sind diese Belehrungen aber unvollständig oder irreführend, wodurch auch der Bescheid an sich rechtswidrig wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nur geurteilt, dass sich hierdurch auch die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs verlängert. |