Liebe Leserin, lieber Leser,
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| in den aspekte-Newslettern unserer Kompetenzzentren arbeiten wir für Sie aktuelle und relevante Themen auf. In dieser Ausgabe geht es um das Vermögenscontrolling bei Stiftungen. Wie kann hierbei der Stiftungsvorstand entlastet werden? Des Weiteren beleuchten wir die Maßgeblichkeit des Stifterwillens. Gibt es Handlungsbedarf hinsichtlich einer Satzungsänderung noch vor Inkrafttreten der Stiftungsrechtsreform? Wenn Ihnen unser Format gefällt, freuen wir uns über Ihre Weiterempfehlung. Eine lohnende Lektüre wünscht Ihr Kompetenzzentrum Stiftungen & NPOs
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aspekte | | Transparenz und Entlastung
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| Was sind die drei wichtigsten Aufgaben eines Stiftungsvorstandes? Die Erfüllung des Stiftungszweckes, die laufenden Verwaltungsangelegenheiten und die Vermögensverwaltung. Bedeutend dabei ist auch, dass man stets gegenüber Gremien und Aufsichtsbehörden Auskunft geben kann. Um dies zu erreichen, ist gutes Vermögensreporting und -controlling eine große Hilfe.
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aspekte | | Von der Maßgeblichkeit des Stifterwillens
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| Im deutschen Stiftungsrecht gilt das sogenannte „Primat des Stifterwillens“, dieser soll immer an erster Stelle stehen. Was aber, wenn im Laufe des Lebens einer Stiftung Änderungen der Satzung erforderlich, gewünscht oder sinnvoll sind? In der Praxis werden solche Änderungen von der Stiftungsaufsicht oftmals mit dem Hinweis auf die Wahrung des Stifterwillens erschwert, wenn nicht versagt. Welche Änderungen ergeben sich nun aus dem geplanten Gesetzgebungsvorhaben?
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Berenberg Stiftungstalk am Freitag, 14. Februar 2020 | | Jahresauftakt mit Dr. Holger Schmieding
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| »Vor einem neuen Aufschwung?« Berenberg Chefvolkswirt Dr. Holger Schmieding gibt einen Ausblick auf Wirtschaft und Finanzmärkte.
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| Berenberg Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Neuer Jungfernstieg 20 20354 Hamburg Telefon +49 40 350 60-0 info@berenberg.de
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