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Die Vermögensteuer wurde in Deutschland zuletzt im Jahr 1996 erhoben und ist seitdem ausgesetzt. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1995, das die damals praktizierte Form der Vermögensteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz einstufte – denn Grundbesitz und sonstige Vermögensgegenstände wurden unterschiedlich hoch belastet. Das Verfassungsgericht stufte die Vermögensteuer also als korrekturbedürftig ein, nicht aber als grundsätzlich verfassungswidrig. Deshalb ist sie bis heute nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. Mit Blick auf die Wahlprogramme ist es denkbar, dass die künftige Bundesregierung die Vermögensteuer in modifizierter Form reaktivieren würde.
 
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Dr. Jörn Quitzau
joern. quitzau@ berenberg. de
 
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