Mit dem Vorschlag des Sachverständigenrates zur Reform der Schuldenbremse hat die Diskussion über den richtigen Rahmen für den deutschen Staatshaushalt wieder an Fahrt aufgenommen. In diesem Beitrag erläutere ich einen Vorschlag für eine bessere Schuldenbremse, den ich in kürzerer Form am 11. Dezember 2023 in der FAZ vorgestellt hatte. Ein Überarbeiten des jetzigen Regelwerks ist meines Erachtens letztlich unvermeidlich. Es hat sich nicht hinreichend bewährt und ist nicht zukunftsfest. Mein Vorschlag enthält fünf Elemente: (1) Der Defizitdeckel wird von 0,35% auf 1% des BIP angehoben. (2) Davon bekommen die Bundesländer 0,4 Prozentpunkte zugesprochen. (3) Dieses strukturelle Defizit darf die Nettoinvestitionen des Staates (einschließlich Rüstungsgüter) nicht überschreiten. (4) Nach dem Ende einer Notlage hat der Staat ein weiteres Jahr Zeit, zum Defizitdeckel zurückzukehren. (5) Die Pflicht zur Tilgung der Notlagenkredite „in angemessener Zeit“ wird ausgesetzt, sofern die Schuldenquote nicht 60% übersteigt. Mein Vorschlag ähnelt in mehreren Punkten den „Möglichkeiten einer stabilitätsorientierten Weiterentwicklung“ der Schuldenbremse, die die Deutsche Bundesbank bereits 2022 vorgelegt hatte. Dr. Holger Schmieding holger. schmieding@ berenberg. de
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