27. Februar 2018 / Marc Hoffmann / 0228 - 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn
BONN - Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet zwar nicht, dass ab morgen Diesel-Fahrzeuge in der Bonner Innenstadt verboten sind. Aber dennoch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Bezirksregierung Köln Diesel-Fahrverbote im Luftreinhalteplan Bonn anordnet, wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte anders nicht eingehalten werden können. Das sagt Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 zu den Luftreinhalteplänen für die Städte Düsseldorf und Stuttgart, nach dem Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Städten ausnahmsweise rechtlich zulässig sein können.
"Ein Diesel-Fahrverbot wäre in der derzeitigen Rechtslage allerdings kaum praktikabel, nicht zu kontrollieren und würde die Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen treffen", macht Bonns Oberbürgermeister deutlich. Daher will die Stadt Bonn weiter alles Mögliche tun, um Diesel-Fahrverbote zu vermeiden.
Die Bezirksregierung Köln als für den Luftreinhalteplan verantwortliche Behörde muss nun Vorschläge machen, wie mit dem Thema weiter umzugehen ist. "Allerspätestens jetzt sind vor allem die Autoindustrie und die Bundesregierung in der Pflicht, sich des Problems endlich wirkungsvoll anzunehmen. Die Autoindustrie muss die problematischen Diesel-Fahrzeuge mit Hardware nachrüsten, um die Schadstoffemissionen zu senken. Der Bund muss endlich, wie von der Stadt Bonn und dem Deutschen Städtetag gefordert, eine Blaue Plakette einführen, damit es klare und einheitliche Regeln gibt, die den Betrieb von nur wirklich problematischen Diesel-Fahrzeugen einschränken und die Einhaltung der Regeln kontrollieren zu können", betont Bonns OB. "Und nicht zuletzt muss der Bund seine Anstrengungen steigern, in den Städten durch eine Stärkung von Bus, Bahn und Fahrrad sowie Umstellung auf Elektroantriebe eine umweltfreundliche und gesundheitsverträgliche Mobilität zu sichern."
Unabhängig von der Entscheidung des BVerwG leistet die Stadt Bonn ohnehin ihren Beitrag und entwickelt Projekte für eine bessere Mobilität. Aber dafür ist auch erforderlich, dass aus den ersten guten Förderprogrammen des Bundes eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung wird. Geplante Maßnahmen der Stadt für bessere Luft sind u.a.:
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 angekündigt, den Kommunen, die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, eine Milliarde Euro aus einem "Sofortprogramm Saubere Luft" zur Verfügung zu stellen ("Diesel-Milliarde"). Dafür werden nun einige Förderprogramme des Bundes neu aufgelegt bzw. aktualisiert. Der Bund fördert insbesondere Maßnahmen zur Digitalisierung im Individualverkehr sowie für den ÖPNV (500 Millionen Euro), die Nachrüstung von Diesel-Bussen (100 bis 150 Millionen Euro) und die Umstellung auf lektromobilität (350 – 400 Millionen Euro). Die Stadt Bonn erarbeitet derzeit einen Masterplan, der Voraussetzung für den Zugang zu einem Teil der Förderung ist. Ebenso werden einige Maßnahmen bereits planerisch angegangen, wie zum Beispiel ein neues Parkleitsystem.
Die Stadt Bonn unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen die "Diesel-Milliarde" ohne oder nur mit geringem finanziellem Eigenanteil nutzen können. Wenn die Städte wie derzeit vorgesehen in der Regel die Hälfte der Kosten als Eigenanteil aufbringen müssten, verzögern sich viele Projekte. Darüber hinaus müssten die Förderrichtlinien erweitert werden. So könnten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, in den Ausbau des Radverkehrs, in zusätzliche Fahrzeuge für einen dichteren ÖPNV-Takt und mehr Angebote im ÖPNV gefördert werden. Der Bund müsse über das Jahr 2020 hinaus in der Finanzierungsverantwortung für den Öffentlichen Personennahverkehr bleiben.
Ebenso läuft derzeit die Erarbeitung von Förderanträgen für das Projekt "Emissionsfreie Innenstadt", das vom Land Nordrhein-Westfalen initiiert wurde. Hier steht eine Förderung in Höhe von ca. 11 Millionen Euro im Raum. In der erfolgreichen Projektskizze sind hier vor allem Maßnahmen für den Bau von Mobilstationen und Radschnellrouten vorgesehen.
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