versicherungsmagazin Aktuell
 03. April 2017 www.versicherungsmagazin.de 

Guten Tag Herr Do,

welche Themen und Trends haben Sie im März am meisten interessiert? Wir haben für Sie das Ranking mit den meistgeklickten Artikeln ermittelt und wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

 
 NACHRICHTENÜBERSICHT
 
 Bundesregierung will Akzeptanz von Betriebsrente erhhen
 Auto als Terrorwaffe: Lcken im Opferschutz
 Bleiben Sie Versicherungsmakler oder werden Sie Versicherungsberater?
 Versicherungsmakler: Ohne Erfahrung keine BU-Schadenregulierung betreuen
 Bis zu 65 Prozent Wertungsunterschied
 
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Bundesregierung will Akzeptanz von Betriebsrente erhhen
Ende 2015 hatten circa 17,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft, das sind knapp 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Auch wenn dies gegenüber 2001 eine Steigerung um circa 30 Prozent bedeutet, sind weitere Anstrengungen notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung und hat darum einen diesbezüglichen Gesetzentwurf veröffentlicht.
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Auto als Terrorwaffe: Lcken im Opferschutz
Mit dem Anschlag auf der Westminster Brücke in London mit einem Pkw-Leihwagen hat der Terror eine neue Bedrohungslage erreicht. Bisher wurden in Nizza und Berlin nur Lkw als Waffen von Attentätern eingesetzt. Wer in Deutschland Opfer eines Terroranschlages wird, kann mit Leistungen der Versicherer und des Staates rechnen. Wird ein Auto als Waffe von Terroristen eingesetzt, gibt es aber Lücken im Opferschutz.
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Bleiben Sie Versicherungsmakler oder werden Sie Versicherungsberater?
Die im Titel formulierte Frage bringt es auf den Punkt, wenn sich Makler der Frage zuwenden, welche Regelungen der IDD-Gesetzentwurf für den Versicherungsvertrieb allgemein und für Versicherungsmakler speziell ab 2018 vorsieht. Denn würde die IDD so Gesetz, hätten Makler eine Menge Nachteile zu befürchten. Das ergab eine IDD-Infoveranstaltung von Honorarkonzept am 21. März in Raunheim bei Frankfurt am Main.
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Versicherungsmakler: Ohne Erfahrung keine BU-Schadenregulierung betreuen
Versicherungsmakler, die keine Erfahrung in der Regulierung von Berufsunfähigkeitsschäden (BU) haben, sollten ihren Kunden frühzeitig an einen Experten verweisen. Passiert bei der Beratung ein schwerer Fehler, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) nicht in allen Fällen.
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Bis zu 65 Prozent Wertungsunterschied
Die anhaltende Niedrigzinsphase und das Lebensversicherungsreform-Gesetz haben sich gar nicht so sehr auf die Courtagesätze der Makler ausgewirkt, so Finet-Chef Markus Neudecker. Warum aber dennoch die Vergütungen der Versicherer ganz erheblich voneinander abweichen.
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Dieser Newsletter wird unter der ISSN 1619-0866
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