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Sehr geehrter Herr Do,

viele Freiberufler - wie z.B. Steuerberater - organisieren sich in „Partnerschaften“ nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Wenn solche Zusammenschlüsse mehrere Kanzleien an unterschiedlichen Standorten betreiben, können sich wichtige Fragen der Besteuerungspraxis bei den entsprechenden Einkünften ergeben. So beziehen sich sowohl Sonderabschreibungen bzw. Rücklagen nach § 7g EStG als auch bestimmte Abzugsmöglichkeiten gemäß § 4 EStG auf einen „Betrieb“. Können demnach mehrere Kanzleien einkommensteuerlich nur einen Betrieb darstellen? Der BFH hat diese folgenreiche Frage beantwortet. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Außerdem: Wann müssen Zahlungen von Krankenversicherungen bei den abzugsfähigen Sonderausgaben angerechnet werden? Der BFH hatte bereits vor einiger Zeit geklärt, inwieweit Zahlungen aus Bonusprogrammen für gesundheitsbewusste Aktivitäten berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urt. v. 01.06.2016 - X R 17/15). Nun haben die BFH-Richter auch für erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung geklärt, ob sich dadurch die abziehbaren Sonderausgaben mindern - mehr dazu im zweiten Beitrag!

Über Expertenwissen zu verfügen, ist wichtig. Wie Sie es auch werbewirksam mit kleinem Budget und wenig Aufwand präsentieren, zeigt Ihnen unser kostenloses Webinar - hier können Sie sich anmelden!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Partnerschaftsgesellschaft: Mehrere Kanzleien - ein Betrieb? 
Wann liegt bei Partnerschaftsgesellschaften einkommensteuerlich ein „Betrieb“ vor? Der BFH hat für die Ansparabschreibung und den Schuldzinsenabzug die Steuerpraxis genauer bestimmt. Demnach handelt es sich nur um einen Betrieb, wenn eine Partnerschaftsgesellschaft an mehreren Orten Kanzleien betreibt, die weder rechtlich selbständig sind noch einkommensteuerlich gesonderte Einkünfte erzielen. Mehr erfahren pixel © fotolia.de
 
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Krankenversicherung: Sonderausgabenabzug bei erstatteten Beiträgen? 
Welche Zahlungen von Krankenversicherungen an Versicherte mindern den Abzug von Sonderausgaben bei den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung? Der BFH hat entschieden, dass erstattete Beiträge mit den im selben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen verrechnet werden müssen. Bonusleistungen für Gesundheitsmaßnahmen werden von der Rechtsprechung allerdings steuerlich anders bewertet. Mehr erfahren Peter Adrian © fotolia.de
 
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