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| | | Lieber Herr Do, alle Jahre wieder kommt die Abrechnung der Betriebskosten auf uns zu. Mietern und auch Vermietern stellen sich dabei immer wieder knifflige Fragen. Welche Fragen das sind und wie die Antworten darauf lauten, lesen Sie in unserer ersten Nachricht. Wer sich als Vermieter mit diesem leidigen Thema herumschlagen muss, kann auf ein hilfreiches Software-Programm zurückgreifen (siehe unsere zweite Nachricht).
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | 6 Fragen zur richtigen Betriebskostenabrechnung Viele der jährlich verschickten Betriebskostenabrechnungen sind unvollständig, falsch oder nicht nachvollziehbar. Damit Sie als Vermieter bei der nächsten Abrechnung keine Fehler machen, haben wir die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.
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| | | | Betriebskosten: Richtig abgerechnet!? | | Über Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnungen wird häufig gestritten: Mieter setzen sich gegen den Kostenanstieg dieser "zweiten Miete" zur Wehr; Vermieter treten dem Vorwurf entgegen, die Abrechnung sei fehlerhaft. Der Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie als Vermieter eine korrekte Abrechnung erstellen. Sind Sie Mieter, dient er Ihnen als Checkliste, mit der Sie überprüfen können, ob Sie wirklich alles bezahlen müssen, was Ihnen in Rechnung gestellt worden ist. |
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| | | | Vom Kassen- zum Privatpatienten Private Krankenversicherungs-Policen warten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel mit besseren Leistungen auf. Doch nur Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen dauerhaft über einer gesetzlich festgelegten Grenze, der sogenannten Versicherungspflicht-Grenze liegt, können vollständig von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings gibt es auch für alle anderen Arbeitnehmer Wege, um von den Vorzügen einer privaten Krankenabsicherung zu profitieren.
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| | | | Offizieller Onlineratgeber zur Pflege Die Regelungen, welche Leistungen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zustehen, sind in vielen Bereichen sehr komplex und damit erklärungsbedürftig. Das von jedem Bürger kostenfrei abrufbare Onlinetool des Bundesministeriums für Gesundheit, der sogenannten Pflegeleistungs-Helfer, informiert insbesondere darüber, welche gesetzlichen Leistungen es für eine ambulante Pflege gibt. Zudem informiert das Tool, was gilt, wenn mehrere Leistungen in Anspruch genommen werden.
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
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