insbesondere für sehr kleine Unternehmen ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich der Betriebsprüfer anmeldet: Laut Statistik kommt er bei Kleinstbetrieben alle 93,9 Jahre mal vorbei. Mittelbetriebe (alle 15,8 Jahre) und Kleinbetriebe (alle 31 Jahre) können auch relativ entspannt bleiben. Nur Großbetriebe haben häufig Besuch von der Betriebsprüfung, nämlich im Durchschnitt alle 4,6 Jahre (Quelle: Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019). Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, bekommen die meisten Unternehmer erst einmal spontan Bauchschmerzen. Das ist verständlich, denn auch bei sorgfältigster Buchführung findet sich vielleicht irgendwo doch noch ein Punkt, wo – wahrscheinlich nicht einmal mit böser Absicht – ein Fehler passiert ist. Aber wenn Sie hinsichtlich Ihrer Unterlagen ein gutes Gewissen haben – und davon gehe ich aus! – dann brauchen Sie sich keine allzu großen Sorgen machen. Denn erstens darf eine Betriebsprüfung auch dann angeordnet werden, wenn gar kein Verdacht einer Steuerhinterziehung im Raum steht. Und zweitens sind auch Betriebsprüferinnen und -prüfer nur Menschen. Die müssen zwar darauf achten, dass die Steuergesetze eingehalten werden, aber das ist ja irgendwie in unser alle Interesse. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Eine Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung darf auch ohne den Anfangsverdacht einer Steuerstraftat angeordnet werden: Ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bestehe, sei unerheblich, stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.» Weiterlesen
Pro Gewerbebetrieb einmal Gewerbesteuerfreibetrag? Davon ging der Pächter von zwei Tankstellen aus, die nur 600 Meter von einander entfernt liegen, und wollte zwei Freibeträge. Finanzamt und Finanzgericht gehen dagegen von einem einheitlichen Gewerbebetrieb aus. Lesen Sie hier, warum.» Weiterlesen
»Steuertipps für Selbstständige« – Ihr aktueller und finanzamtssicherer Begleiter durch das Steuerjahr:Sie wissen, wann Sie während des Jahres aktiv werden müssen, um sich Steuervorteile zu sichern.Sie erfüllen alle Ihre steuerlichen Pflichten von EÜR über Umsatzsteuererklärung bis hin zur Einkommensteuererklärung und sparen dabei Steuern.Sie schauen bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten auch über den Tellerrand, z.B. in die Kranken- und Rentenversicherung.
Bevor Sie eine Immobilie innerhalb der Familie weitergeben, sollten Sie sich mit den betroffenen Personen zusammensetzen – denn hier prallen wirklich sehr unterschiedliche Interessen und Blickwinkel aufeinander!» Weiterlesen
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