Wie Sie Betriebsfeiern und Geschäftsessen richtig abrechnen
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Sehr geehrter Herr Do, nicht nur Liebe geht durch den Magen. In der entspannten Stimmung eines gemeinsamen Essens wurde schon manch ein Zwist beiseitegelegt oder ein neuer Vertrag geschlossen. Aber nicht nur Geschäftsessen sind ein wichtiges Werkzeug. Mit einem Betriebsfest können Sie Ihren Mitarbeitern Wertschätzung ausdrücken und den Zusammenhalt stärken. Bei der Abrechnung schaut das Finanzamt allerdings genau hin. Mit unseren 10 Steuertipps zu Geschäftsessen und Betriebsfesten wappnen Sie sich für die anstehenden Sommerfeste. In einer Online-Schulung rund um das Thema Bewirtungskosten erhalten Sie einen tieferen Einblick zur korrekten Abrechnung, sowie zu den Anforderungen an Belege und Rechnungen. Wollen Sie Ihren Mitarbeitern die Loyalität mit anderen Zuschlägen danken, finden Sie hier eine Übersicht bewährter Lohnzusatzleistungen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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Bewirtungskosten: 10 Steuertipps für Geschäftsessen und BetriebsfestGeschäftsessen und Betriebsfeste sind immer eine gute Möglichkeit, um Geschäftsbeziehungen zu vertiefen. In lockerer Stimmung ergeben sich häufig die besten Deals. Allerdings schaut das Finanzamt bei Bewirtungskosten ganz genau hin. Diese 10 Steuertipps sollten Sie deshalb kennen.
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Online-Schulung: Bewirtungskosten - Tipps für die PraxisImmer häufiger nehmen Betriebsprüfer Bewirtungskosten unter die Lupe. In unserer Online-Schulung erfahren Sie anhand von praktischen Beispielen, welche Angaben auf Rechnungen und Bewirtungsbelegen vorhanden sein müssen und wie Sie am besten Steuern sparen.
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Lohnzusatzleistungen konkret: Fünf bewährte OptimierungsbausteineWer Mitarbeitern materiell Wertschätzung ausdrücken will, kann neben einer Gehaltserhöhung auch zwischen vielen Lohnzusatzleistungen wählen. In dieser Übersicht finden Sie fünf gängige Konzepte mit überschaubarem Verwaltungsaufwand und wertvollen Anmerkungen zur Umsetzung.
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Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
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