Newsletter für Mediatoren, Ausgabe 14/17, Bezeichnung "Zertifizierter Mediator" ab sofort verwendbar
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  Alle zwei Wochen - Aktuelles rund um das Thema Mediation und Konfliktmanagement 06.09.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

seit einigen Tagen ist es Mediatoren grundsätzlich (wieder) erlaubt, sich als „Zertifizierter Mediator“ zu bezeichnen; am 1. September ist die sog. Zertifizierungs-Verordnung für Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Welche Voraussetzungen dafür im Einzelnen erfüllt sein müssen, lesen Sie in unseren Nachrichten.

Weiter möchte ich noch einmal auf unser Praktikerseminar „Auf den Punkt gebracht – Visualisierung in der Gesprächsmoderation“ am 21./22.09. 2017 in Köln aufmerksam machen. Im Seminar erlernen Sie das notwendige Handwerkzeug, um auch anspruchsvolle Moderations- und Mediationsprozesse zu meistern.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Dr. Karen Engler
(Leitung Centrale für Mediation)


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Meldungen:

Bezeichnung als "Zertifizierter Mediator" ab sofort zulässig!
 
SCC: Notfallschiedsgericht erfolgreich etabliert
 
ICC-Schiedsgerichtshof mit neuen Büros in Singapur und São Paulo
 
Start der ELGA-Ombudsstelle in Österreich
 
 
 
 

Aus der ZKM:

Wechselmodell für alle? (Hildegund Sünderhauf, ZKM 4/17, 129 ff.)
 
 
 
     
 

Neues von der ZKM:

Aus der Redaktion
 
 
   

Verlagsangebot
Auf den Punkt gebracht - Visualisierung in der Gesprächsmoderation - 21./22.09. 2017. Hier informieren und anmelden.


Bezeichnung als "Zertifizierter Mediator" ab sofort zulässig!

Seit wenigen Tagen dürfen Mediatoren unter bestimmten Voraussetzungen die Bezeichnung "Zertifizierter Mediator" führen. Möglich mach dies das Inkrafttreten der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) am 1. September.
Redaktion Centrale für Mediation

SCC: Notfallschiedsgericht erfolgreich etabliert

Die Schiedsgerichtsorganisation Stockholmer Chamber of Commerce (SCC) hat vor sieben Jahren ein Notfallschiedsgericht, den sog. Emergency Arbitrator, eingeführt. Dieser kann im Rahmen eines Eilverfahrens vor Einsetzung des Schiedsgerichts vorläufige Anordnungen treffen.
www.sccinstitute.com

ICC-Schiedsgerichtshof mit neuen Büros in Singapur und São Paulo

Nach der Eröffnung seines Büros in São Paolo im Mai 2017 hat der internationale Schiedsgerichtshof der ICC nunmehr ein weiteres Büro in Singapur mit einem entsprechenden Case Management-Team gegründet. Damit trägt der Court der wachsenden Bedeutung dieser Märkte Rechnung und setzt seine Strategie einer weiteren Verbreitung der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit in Amerika und in Asien fort.
www.iccgermany.de

Start der ELGA-Ombudsstelle in Österreich

Im Jahr 2015 wurde in Österreich die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) eingeführt. In der elektronischen Gesundheitsakte werden alle Gesundheitsdaten, wie etwa Befunde oder Medikamente, eines Patienten gesammelt. Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte haben die Patienten sowie Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
www.burgenland.orf.at


Aus der ZKM

Wechselmodell für alle? (Hildegund Sünderhauf, ZKM 4/17, 129 ff.)

Die Bedeutung der BGH-Rechtsprechung zur gerichtlichen Anordnungsmöglichkeit einer Wechselmodellbetreuung in der Praxis der Mediation

Die Autorin unterscheidet zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden, stellt die üblichen Betreuungsalternativen für getrennt erziehende Eltern dar und definiert das Wechselmodell. Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Anordnung einer paritätischen Betreuung wird skizziert und die Bedeutung der BGH-Entscheidung vom Februar 2017 erläutert. In einem Ausblick wird die wachsende Bedeutung des Wechselmodells und der Mediation in kindschaftsrechtlichen Verfahren prognostiziert.

 

 
 
   
Aus der Redaktion

Neues von der ZKM

Mitte August ist die neue Ausgabe der ZKM (Heft 4/2017) unter anderem mit folgenden Beiträgen erschienen:

  • Wechselmodell für alle? Die Bedeutung der BGH-Rechtsprechung zur gerichtlichen Anordnungsmöglichkeit einer Wechselmodellbetreuung in der Praxis der Mediation, Hildegund Sünderhauf
     
  •  Lehren aus der Praxis verschiedener Konfliktlösungsverfahren, Martin Fries
     
  • Contextuelles Konfliktcoaching, Thomas Riehm
     
  • Der Ambivalenz-Tanz in der Mediation, Dagmar Lägler und Thomas Rüttgers                                 

Zum vollständigen Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe (ZKM 4/2017) gelangen Sie hier.Die ZKM gibt es jetzt auch im Zeitschriften-App - übrigens auch im kostenlosem Probeabo!

 
 



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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Dr. Karen Engler
Leitung Centrale für Mediation
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Tel.: 0221-93738-821
cfm@mediate.de
www.centrale-fuer-mediation.de

Redaktion:
RAin Kerstin Rügge
Tel: 0228-92894614
rechtsanwaeltin.ruegge@t-online.de


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