BFH hält Nachzahlungszinsen für verfassungswidrig
| Liebe Leserin, lieber Leser, Preisfrage: Wo gibt es die besten Zinsen? Antwort: Beim Finanzamt! Leider haben Sie als Selbstständiger kaum eine Möglichkeit, davon zu profitieren - im Gegenteil. Viel zu schnell sind Sie der Gelackmeierte und müssen kräftig draufzahlen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn nach einer Betriebsprüfung eine Nachforderung auf Sie zukommt. Bisher kassierte der Fiskus dann stolze 0,5 Prozent pro Monat(!). So viel gibt es kaum noch auf dem Tagesgeldkonto - im Jahr! Dass dies völlig fern jeder Realität ist, hat zum Glück auch der BFH erkannt und den Fiskus in seine Schranken verwiesen. Um welche Jahre es dabei genau geht, lesen Sie im ersten Beitrag.
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | BFH hält Nachzahlungszinsen für verfassungswidrig Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Begründung: Die Bemessung des Zinssatzes ist realitätsfern und verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
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| | | | Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler | | Von der EÜR über den Betriebs-PKW bis zu Abschreibungen oder Umsatzsteuer haben Selbstständige und Freiberufler viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Mit unseren verständlich formulierten und praxisnahen Steuertipps sind Sie immer gut beraten und können Ihre Steuer-Spar-Strategie selbst gestalten. |
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| | | | So beantragen Sie eine Fristverlängerung Falls Sie einen Abgabetermin einmal nicht einhalten können, stellen Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Fristverlängerung. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärung , Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung wird die Frist dann in der Regel unkompliziert vom 31.5. auf den 30.9. verlängert.
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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