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Sehr geehrter Herr Do,

mit dem Investitionsabzugsbetrag sollen kleine und mittlere Betriebe gefördert werden. Unternehmen können so gewinnmindernde Abschreibungen zeitlich flexibel einsetzen. Um für Ihre Mandanten einen Steuervorteil zu erreichen, müssen Sie die Voraussetzungen kennen - das gilt v.a. bei der Frage, bis zu welcher Größe Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag nutzen können. Der BFH hat bestimmt, welche Einnahmen hierbei relevant sind. Unser Newsletter informiert über Folgen und Hintergründe des Urteils!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

PS: Ab dem neuen Jahr drohen unangemeldete Kassenprüfungen - unterstützen Sie Ihre Mandanten mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 - So sind Sie richtig vorbereitet“!

 
 
 
 
  Gewinnermittlung: Wer kann den Investitionsabzugsbetrag nutzen?  
 
 

Vom Investitionsabzugsbetrag sollen nach § 7g EStG kleine und mittlere Unternehmen profitieren - maßgeblich ist deshalb eine bestimmte Betriebsgröße. Der BFH hat zuletzt genauer geklärt, ob bei dieser Betriebsgröße steuerfreie Einnahmen berücksichtigt werden müssen. Nach dem Urteil erhöht dabei insbesondere eine steuerfreie Investitionszulage die Betriebsgröße beim Betriebsvermögensvergleich.

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+++ Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 +++
So bereiten Sie Ihre Mandanten richtig vor!

Das Thema Kassenführung bleibt spannend: Kaum haben Ihre Mandanten ihre Kassensysteme entsprechend den seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen angepasst, da rüstet die Finanzverwaltung schon mächtig auf. Denn ab dem 01.01.2018 wird sie erstmals das neue Instrument der spontanen Kassennachschau anwenden.

Mit der unangekündigten Kassennachschau verschärft die Finanzverwaltung die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen Ihrer Mandanten! Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 €.

Viele Unternehmer sind stark verunsichert, wie sie sich bei einer spontanen Kassennachschau verhalten sollen und Fehler vermeiden können. Unterstützen Sie Ihre Mandanten und bereiten Sie sie mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 - So sind Sie richtig vorbereitet!“ gezielt auf diese Situation vor.

» » Bestellen Sie hier Ihre Exemplare der „Mandanten-Information: Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet“ und bereiten Sie Ihre Mandanten gezielt vor!

 
 
  Pensionszusage: Wann liegt eine Überversorgung vor?  
 
 

Inwieweit können in der Bilanz eines Unternehmens für Pensionszusagen Rückstellungen gebildet werden? Eine sog. Überversorgung bei Pensionszusagen führt dabei zur Kürzung der Pensionsrückstellung. Der BFH hat entschieden, dass bei Pensionszusagen, die an die Höhe des letzten Gehalts geknüpft sind, die Höhe der Bezüge eindeutig bestimmbar sein muss, um eine Überversorgung zu vermeiden.

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