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Sehr geehrter Herr Do,
 
beim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung nach Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst beschlossen. Der Entscheidung kommt allgemeine Bedeutung zu: Eine Minderung der Grunderwerbsteuer soll demnach auch dann nicht in Betracht kommen, wenn der Verkäufer Grunderwerbsteuerschuldner ist. Mehr zu der Entscheidung erfahren Sie in diesem Newsletter.
 
Laut NAI Apollo sind die Wohnungsmieten in elf deutschen Städten im ersten Halbjahr dieses Jahres durchschnittlich um 2, 6 Prozent gestiegen. Die Zuwächse reichen von 0,4 Prozent in Hamburg bis zu 6,5 Prozent in Leipzig. Dabei sind die Mietsteigerungsquoten jenseits der Top-Lagen stärker als in den Zentren ausgefallen. Auffällig sei bei der Analyse, dass die Mietwachstumsquoten hinter den Kaufpreisentwicklungen zurückbleiben. Die Einzelheiten hierzu haben wir für Sie zusammengefasst.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Online-Redaktion Immobilien
Aktuell
Grunderwerbsteuer: Insolvenz des Käufers ändert Bemessungsgrundlage nicht
Dreispitz Rieselfeld Baugebiet NeubaugebietBeim Grundstückskauf führt der Ausfall der Kaufpreisforderung nach Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Der Entscheidung kommt allgemeine Bedeutung zu: Eine Minderung der Grunderwerbsteuer soll demnach auch dann nicht in Betracht kommen, wenn der Verkäufer Grunderwerbsteuerschuldner ist.
 
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