taxtech.forum - Digital Values und Tools für die Unternehmenssteuerpraxis
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In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 02.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
der BFH hat mit Urteil vom 9.11.2017 (III R 10/16) entschieden, dass die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot verstößt. Er hält den hierfür vorgesehenen Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. Die am 28.2.2018 veröffentlichte Entscheidung ist zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 AO ergangen.

Die "Leistungsbeschreibung (nebst Leistungsdatum) bei Abrechnungsdokumenten i.S.d. § 14c UStG - eine beispielhafte Analyse anhand diverser Fallgestaltungen" ist Thema des Beitrags von L"habitent in UStB 2018, 53 (Heft 02).

Wie "Die umsatzsteuerrechtliche Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG auf Kreuzfahrtschiffen" zu behandeln ist, zeigen Haase/Geils in UR 2018, 141 (Heft 04).

Mit besten Grüßen

Thorsten Kunde

 

 
P.S.: Mehr zu "Digital Values und Tools für die Unternehmenssteuerpraxis" erfahren Sie beim taxtech.forum am 5. und 6.7.2018 in München. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!
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Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, Bilanzrecht. Handelsbilanz - Steuerbilanz - Prüfung - Offenlegung - Gesellschaftsrecht. Kommentar.
MELDUNGEN
Neues DBA-Tunesien unterzeichnet
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen
Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung
Schenkungsteuer: Zum Wegfall des verminderten Wertansatzes nach § 13a Abs. 2 ErbStG
Einkommensteuer: Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich kombiniert mit einer Rentenversicherung sind mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern
Erstattungszinsen zugunsten des Steuerpflichtigen bei Änderung einer von Anfang an rechtswidrigen Umsatzsteuerfestsetzung
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO
 

 
BFH AKTUELL
Die am 28.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 

 
BLOG
Aufsichtsrechtliche Einordnung von sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente (Kunde)
 

 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Leistungsbeschreibung (nebst Leistungsdatum) bei Abrechnungsdokumenten i.S.d. § 14c UStG - eine beispielhafte Analyse anhand diverser Fallgestaltungen (UStB 2018, 53)
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Kirchhof, Einkommensteuergesetz. Kommentar. 17. neu bearbeitete Auflage, 2018. Hier informieren und bestellen!
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News
Neues DBA-Tunesien unterzeichnet
Am 8.2.2018 wurde ein neues Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
 
[BMF online]
 
BMF-Schreiben
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. Virtuellen Währungen
Mit BMF-Schreiben v.27.2.2018 hat die Finanzverwaltung zu Umsätzen, die sich auf Bitcoin und Umsätzen, die sich auf andere sog. Virtuelle Währungen beziehen, Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
 
[BMF online]
 
BMF-Schreiben
Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG
Mit BMF-Schreiben v. 20.2.2018 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 3.4.2017 zu § 36a EStG in zwei Randziffern neu gefasst.
 
[BMF online]
 
BMF-Schreiben
Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung
Mit BMF-Schreiben v. 23.2.2018 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 11.11.2011 zum Umwandlungssteuergesetz an das überarbeitete BMF-Schreiben zu § 8c KStG v. 28.11.2017 angepasst.
 
[BMF-Schreiben]
 
FG Düsseldorf 24.1.2018, 4 K 1043/17 Erb
Schenkungsteuer: Zum Wegfall des verminderten Wertansatzes nach § 13a Abs. 2 ErbStG
Im Schrifttum wird zwar die Auffassung vertreten, dass in einem Personengesellschaftskonzern wesentliche Betriebsgrundlagen auf einer unteren Ebene zugleich wesentliche Betriebsgrundlagen der obersten Personengesellschaft seien. Dem vermag der Senat in dieser Allgemeinheit jedenfalls für den Streitfall indes nicht zu folgen, lässt aber die Revision zu.
 
[FG Düsseldorf online]
 
FG Münster 30.1.2018, 5 K 3324/16 E
Einkommensteuer: Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich kombiniert mit einer Rentenversicherung sind mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, die aus einem mit einer Rentenversicherung kombinierten Vertrag stammen, sind nicht nach § 22 Nr. 1 s. 3 a) aa) EStG mit einem Besteuerungsanteil von 58 %, sondern nach § 22 Nr. S. 3 a) bb) S. 5 EStG i.V.m. § 55 Abs. 2 EStDV mit einem Ertragsanteil von 21 % zu versteuern.
 
[Justiz NRW online]
 
FG Baden-Württemberg 17.1.2018, 12 K 2324/17
Erstattungszinsen zugunsten des Steuerpflichtigen bei Änderung einer von Anfang an rechtswidrigen Umsatzsteuerfestsetzung
Ändert das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung und führt dies zu einem Erstattungsbetrag, so sind Erstattungszinsen festzusetzen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben; dieser verdrängt eine gesetzlich angeordnete Rechtsfolge, nämlich die Festsetzung von Zinsen, nicht.
 
[FG Baden-Württemberg PM Nr. 5 vom 15.2.2018]
 
FG Köln 29.1.2018, 15 V 3279/17
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz nach § 238 AO
Gegen die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 6 % p.a. nach § 238 AO sind derzeit mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Diese Verfahren führen nach Überzeugung des Senats aber nicht dazu, dass ein Aussetzungsinteresse der Antragsteller so hoch zu gewichten wäre, dass dieses eine - faktisch auch über den entschiedenen Einzelfall hinaus wirkende - Suspendierung der Verzinsungsregelung bewirkt.
 
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]
BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
Die am 28.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

BLOG
 
 
Aufsichtsrechtliche Einordnung von sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente (Kunde)
Im Rahmen eines Hinweisschreibens GZ: WA 11-QB 4100-2017/0010 zur regulatorischen Einordnung von Token im Bereich der Wertpapieraufsicht (WA) hat die BaFin vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen am 20.2.2018 grundsätzlich Stellung genommen. Konkret geht es um die Frage, ob die sog. Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token oder Coins bzw. Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht angesehen werden.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Leistungsbeschreibung (nebst Leistungsdatum) bei Abrechnungsdokumenten i.S.d. § 14c UStG - eine beispielhafte Analyse anhand diverser Fallgestaltungen (UStB 2018, 53)

Beiträge für die Beratungspraxis
von Dipl.-Finw. (FH) Benno L"habitant

Der Autor vertritt die Auffassung, dass für Zwecke des unrichtigen bzw. unberechtigten Steuerausweises hinsichtlich des Merkmals der Leistungsbeschreibung nicht technokratisch auf § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG abzustellen ist. Dies wird exemplarisch anhand diverser Fallgestaltungen unter Beachtung der Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungsberechtigung und dem Sinn und Zweck von § 14c UStG dargestellt. Gleichwohl bedürfe es in Fällen des Dauerschuldverhältnisses einer differenzierten Betrachtung, da in derartigen Fällen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit drohen könnte.

 
 

 
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