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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Nachbarn sich streiten, ist Ihr Rat gefragt. Was gilt etwa, wenn eine jahrzehntelange Praxis plötzlich zum Zankapfel wird? In einem aktuellen BGH-Fall ging es um ein vermeintliches Wegerecht über das benachbarte Grundstück, das nicht im Grundbuch abgesichert war. Das Urteil ist jedoch v.a. relevant, weil es die Voraussetzungen für Gewohnheitsrechte aufzeigt. Das ist nicht nur aber besonders wichtig, wenn Ihre Mandanten mit dem Nachbarn Streit haben - mehr zum BGH-Urteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

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  Nachbarstreit: Wann entstehen Gewohnheitsrechte?  
 
 

Wann können sich Grundstückseigentümer auf ein Wegerecht berufen? Der BGH hat entschieden, dass im Verhältnis einzelner Nachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund eines Gewohnheitsrechts entstehen kann - selbst dann nicht, wenn dies jahrzehntelange Praxis war. Außerhalb des Grundbuchs kann demnach ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen.

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  Einsicht in „Blitzer“-Daten: Verfassungsbeschwerde teilweise erfolgreich  
 
 

Inwieweit kann nach Radarkontrollen (speziell bei sog. Enforcement Trailern) Einsicht in die Messdaten verlangt werden? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat hierzu einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben. Demnach durfte die Rechtsbeschwerde nicht einfach verworfen werden - das OLG hätte sich mit der Sache inhaltlich befassen und eine Entscheidung des BGH ermöglichen müssen.

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  Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber  
 
 

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das Unterlassen ist ein widerlegbares Indiz für eine Benachteiligung wegen der Behinderung, die zu einer Entschädigung berechtigt. Das hat das BAG entschieden. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber ein „übergelaufenes“ E-Mail-Postfach eingewendet.

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  Abgasskandal: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Leasingraten  
 
 

Das OLG Karlsruhe hat in einem „Abgasskandal“-Verfahren einem Leasingnehmer zwar grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz gegen VW zugesprochen - der Anspruch ist allerdings auf den nach Ende der Leasingzeit gezahlten Kaufpreis und sog. Deliktszinsen beschränkt worden. Die Rückzahlung von Leasingraten kann demnach wegen der anrechenbaren Nutzungsvorteile nicht verlangt werden.

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