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Sehr geehrter Herr Do,

der BGH hat einen Grundsatzstreit entschieden: Es geht um das Verhältnis der Käuferrechte bei Sachmängeln. Das hat besonders im Autohandel eine zentrale Bedeutung. Dort stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit eine einmal erklärte Minderung des Kaufpreises einen Anspruch auf sog. großen Schadensersatz „sperren“ kann. Die Antwort hierauf kann für Ihre Mandanten sehr relevant sein. Sie sollten dieses Urteil für alle kaufrechtlichen Mandate unbedingt kennen - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  BGH-Grundsatzurteil: „Großer Schadensersatz“ trotz Minderung?  
 
 

Kann ein Kaufvertrag noch im Wege des „großen Schadensersatzes“ vollständig rückabgewickelt werden, wenn wegen desselben Mangels zuvor der Kaufpreis gemindert wurde? Der BGH hat diese wichtige Streitfrage im Sachmängelrecht verneint. Damit haben die BGH-Richter das Verhältnis der verschiedenen Käuferrechte genauer geklärt. Im Streitfall war ein Kfz-Leasingvertrag geschlossen worden.

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  Dashcam-Aufnahmen als verwertbare Beweismittel  
 
 

Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen - also Videos von in Fahrzeugen installierten Kameras - grundsätzlich in Unfallhaftpflichtprozessen als Beweismittel verwertbar sind. Eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens verstößt demnach zwar gegen Datenschutzvorgaben, das Interesse an der Beweisführung im Zivilprozess kann aber dennoch überwiegen.

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  Herausnahme eines Pflegekindes aus der Pflegefamilie  
 
 

Ein Pflegekind kann nicht in eine Pflegefamilie zurückgeführt werden, wenn zum Schutz des Kindes vor Fehlentwicklungen und zur Korrektur bisheriger Defizite dessen Herausnahme aus der Familie die einzig geeignete Maßnahme ist. Das hat das OLG Braunschweig entschieden. Wird der Erziehungsauftrag nicht oder nur mangelhaft erfüllt, muss das Jugendamt im Zweifelsfall einschreiten.

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  Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch hohe Abfindungszahlung?  
 
 

Schließen der Arbeitgeber und ein Mitglied des Betriebsrats gegen Abfindungszahlung einen Aufhebungsvertrag, liegt darin keine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds, auch wenn der Sonderkündigungsschutz zu einer bessere Verhandlungsposition führt. Das hat das BAG entschieden. Arbeitgeber haften nach einer Reihe von Vorschriften für Fehlverhalten gegenüber Betriebsräten.

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