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Sehr geehrter Herr Do,

„zweite Miete“ werden die auf den Mieter umgelegten Betriebskosten auch genannt - machen sie doch regelmäßig einen beträchtlichen Teil der Wohnkosten aus. Und über die Nebenkostenabrechnung lässt sich wunderbar streiten: Ein Großteil der Mietstreitigkeiten dürfte allein auf dieses Thema entfallen. Der Mieterbund nimmt sogar an, dass die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen falsch, unvollständig oder nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Am 20.01.2016 hat der BGH seine Rechtsprechung geändert und die formellen Anforderungen für die Vermieter gelockert. Mieterverbände sahen dies erwartungsgemäß kritisch, aber auch Vermieter sollten sich nicht zu früh freuen. Unser Newsletter beschäftigt sich ausführlich mit diesem Grundsatzurteil und zeigt die Folgen für Mieter und Vermieter auf!

Ein aktuelles Urteil des OLG Köln zu Schmerzenzgeldansprüchen nach Ärztefehlern lässt aufhorchen. Denn auch wenn die Komplikation einer Behandlung nur sehr unwahrscheinlich ist, kann die ärztliche Aufklärungspflicht greifen. Dabei soll ausreichen, dass der Patient bei korrekter Aufklärung einen echten Entscheidungskonflikt gehabt hätte, ob er die Behandlung durchführen lässt oder nicht - mehr dazu im zweiten Beitrag!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ylva Wüstemann
Online-Redakteurin

 
 
BGH vereinfacht Nebenkostenabrechnung 
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu den formellen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen gefällt. Für Vermieter bedeutet das Urteil eine Vereinfachung bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung, während sich für Mieter eine erschwerte Überprüfbarkeit ergibt. Allerdings sollten Vermieter im eigenen Interesse nicht unbedingt nur die vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen beachten. Mehr erfahren Digitalpress © fotolia.de
 
Ärztefehler: Schmerzensgeld nach Haarausfall 
Das OLG Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € wegen eines dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen. Grund für die Ersatzpflicht des Krankenhauses war kein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung über ein Krebsmedikament. Auch bei einem nur sehr geringen Risiko für eine Komplikation greift demnach die ärztliche Aufklärungspflicht. Mehr erfahren Peter Adrian © fotolia.de
 
Voraussetzungen eines Nottestaments
Beim Nottestament müssen drei Zeugen bewusst und willentlich Verantwortung für die zutreffende schriftliche Niederlegung des Erblasserwillens übernehmen. Weitere Voraussetzung: Ein Notar kann aufgrund der nahen Todesgefahr nicht mehr hinzugezogen werden. Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung die formalen Voraussetzungen des Dreizeugentestaments nach § 2250 BGB erläutert. Mehr erfahren
 
Mitgliedschaft ohne Tarifbindung?
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Handwerksinnung nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer „Mitgliedschaft ohne Tarifbindung“ (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen darf. Mit ihrer aktuellen Entscheidung widersprechen die obersten Verwaltungsrichter der Vorinstanz und stärken die Tarifbindung im Handwerk. Mehr erfahren
 
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