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Sehr geehrte Damen und Herren,

ein aktueller BGH-Fall zum Abbruch einer Mutter-Kind-Kur zeigt einen wichtigen Aspekt von besonderen Dienstverhältnissen: Bei einer Vertrauensstellung ist eine fristlose Kündigung ohne spezifischen Grund möglich. Heißt: AGB-Klauseln, die bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Schadenersatzansprüche vorsehen, sind unwirksam. Das kann für Ihre Mandanten z.B. bei Behandlungsverträgen entscheidend sein. Der BGH ging dabei auch auf die Erforderlichkeit einer Pflichtverletzung ein. Mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  AGB-Klauseln: Schadensersatz bei vorzeitigem Behandlungsabbruch?  
 
 

Wann liegt ein Dienstverhältnis vor, das jederzeit gekündigt werden kann? Der BGH hat die Regeln für die Kündigung und Schadensersatzansprüche bei einem Behandlungsvertrag bestimmt. Das Gericht erklärte im Fall einer von der Krankenkasse genehmigten Mutter-Kind-Kur die AGB-Klausel einer Kurklinik für unwirksam, die einen Schadensersatzanspruch bei vorzeitigem Behandlungsabbruch vorsah.

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  Gratis: Spezialreport mit Synopse zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021  
 
 

Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2021: Praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht! Unser Praxis-Leitfaden zur RVG-Reform 2021 ist Ihr Wegweiser durch das künftige Kostenrecht. Unsere Experten erläutern Ihnen alle praxisrelevanten Änderungen im RVG und im Vergütungsverzeichnis (VV) sowie im GKG – in zeitsparender Form, aber immer in der gebotenen Detail-Tiefe! Außerdem erhalten Sie als unverzichtbare Arbeitshilfe zur RVG Reform unsere Synopse. Alle alten und neuen Regeln stehen in einer Tabelle gegenüber. Übersichtlicher geht es nicht.

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  Corona: Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfall rechtmäßig?  
 
 

Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ist eine Schülerin mit einem Eilantrag gegen ihr Realschul-Abschlusszeugnis gescheitert. Die Schülerin hatte u.a. unzureichende und mangelhafte Prüfungsvorbereitungen infolge der Corona-Beschränkungen geltend gemacht. Corona-bedingte Beeinträchtigungen des Schulunterrichts sind nach dem Gericht aber zumindest im Grundsatz hinzunehmen.

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  Betriebliche Altersversorgung: Ablösung einer Versorgungszusage  
 
 

Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente nach einer Betriebsvereinbarung und die Überprüfung der Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung kann nicht der Einwand der Verwirkung entgegengehalten werden. Das hat das BAG entschieden. Die Vorinstanz muss nun die Gründe für die Ablösung der früheren Betriebsvereinbarung feststellen.

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  Berliner „Pop-up“-Radwege dürfen vorerst bleiben  
 
 

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren gegen in Berlin eingerichtete temporäre Radfahrstreifen (Pop-up-Radwege) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bis zur Entscheidung über die Beschwerde des Landes Berlin im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war demnach mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ fehlerhaft.

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