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Sehr geehrter Herr Do,

wenn Banken Gebühren erheben, scheitern sie mit ihren AGB immer wieder an Gerichten. Jetzt hat der BGH gleich acht Klauseln einer Sparkasse ins Visier genommen und ließ kaum ein gutes Haar daran. Ähnliche Regelungen können auch bei anderen Banken verbreitet sein. Und wenn solche Gebühren abgebucht wurden, sind Rückforderungen möglich. Viele Kunden werden aber Hilfe brauchen - als Berater sollten Sie daher die monierten Klauseln kennen. Erfahren Sie mehr zu diesem BGH-Urteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Bankgebühren: BGH kippt mehrere Entgeltklauseln  
 
 

Der BGH hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen. Unter anderem monierten die Richter Gebühren bei annullierten Daueraufträgen und der Unterrichtung über zu Recht abgelehnte Lastschriften. Auch darf der Aufwand zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nicht auf Kunden abgewälzt werden.

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  Überprüfung der Verfahrenskostenhilfe: Vermögen des Ehegatten irrelevant  
 
 

Im Überprüfungsverfahren nach der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist nur auf das eigene Einkommen des Antragstellers abzustellen. Das Vermögen des Ehegatten spielt im Aufhebungsverfahren keine Rolle. Das hat das OLG Bamberg entschieden. Bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann die Einkommens- und Vermögenssituation des Ehegatten aber relevant werden.

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  Verkehrsunfälle: Dashcam-Aufzeichnungen verwertbar?  
 
 

Das OLG Nürnberg hat darauf hingewiesen, dass Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten „Dashcam“ in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Das Interesse an einem effektiven Rechtsschutz und der Anspruch auf rechtliches Gehör überwiegt demnach das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stehen.

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  Keine Kostenübernahme für neuartige Behandlungsmethode  
 
 

Die Techniker Krankenkasse muss der Mutter eines Säuglings nicht die Behandlungskosten für eine telemedizinische Therapie zur Entwöhnung von der Ernährung durch eine Sonde erstatten. Ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht, weil es sich um eine noch nicht anerkannte neuartige Behandlungsmethode handelt. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

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