| maximal vier Jahre – das haben Verwalter und Vermieter im Kopf, wenn vom Kündigungsausschluss die Rede ist. Meistens ist das auch richtig, nämlich wenn eine Formularklausel verwendet wird. Hin und wieder treffen Vermieter und Mieter aber tatsächlich Individualvereinbarungen, und da ist der Bundesgerichtshof (BGH) viel großzügiger. In der ersten Meldung erfahren Sie mehr. Vor drei Jahren wurde die Mietpreisbremse eingeführt, gebracht hat sie bisher wenig. Um der Mietpreisbremse doch noch zur Wirksamkeit zu verhelfen, hat das Bundesjustizministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch noch weitere Änderungen am Mietrecht vorsieht. Die Begeisterung der Verbände ist allerdings überschaubar. Lesen Sie mehr in der zweiten Meldung. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihre Online-Redaktion Immobilien
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