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Sehr geehrter Herr Do,
der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Makler in die Pflicht: Was in einem Exposé als Wohnraum beschrieben wird, muss auch als solcher genutzt werden dürfen. Sind die Angaben falsch, ist eine Korrektur fällig. Die Übergabe von Teilungserklärung und Grundrisszeichnung, wo zwischen „Wohn- und Nutzfläche" unterschieden wird, reicht nicht aus.
 
Die zukünftige Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, will die Geldpolitik ihres Vorgängers Mario Draghi fortführen. Sie sieht bei den Negativzinsen noch „Spielraum nach unten“. Das dürfte den Immobilienboom noch befeuern, aber vorerst auch für weiter steigende Preise sorgen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Redaktion "immobilienwirtschaft"
 
 
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