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Sehr geehrter Herr Do,

Personen, die mit dem Mieter zusammenwohnen, können ggf. nach dessen Tod in den Mietvertrag eintreten. Auf diese Situation sollten Sie Vermieter vorbereiten - denn mit dem neuen Vertragspartner entstehen neue Risiken. Zentrale Frage: Kann sich der Nachfolger die Wohnung überhaupt leisten? Der BGH hat jetzt die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen fehlender Leistungsfähigkeit bestimmt. Auch ein Anspruch auf Untervermietung wurde im Gegensatz zu den Vorinstanzen bejaht. Mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Leistungsfähigkeit des Mieters: Voraussetzungen der Kündigung  
 
 

Wann kann der Vermieter kündigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mieters gefährdet erscheint, der in das Mietverhältnis des Vormieters eingetreten ist? Der BGH hat entschieden, dass ein wichtiger Grund nur vorliegt, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Eine Unfähigkeit des Mieters zur Leistung der Miete muss konkret dargelegt werden.

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  Sachgrundlose Befristung: Ist das Vorbeschäftigungsverbot zeitlich beschränkt?  
 
 

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot bei einer sachgrundlosen Befristung nicht auf drei Jahre beschränkt ist. Dieser Ansicht war zuletzt das BAG, obwohl der Wortlaut des § 14 Absatz 2 TzBfG eine solche Beschränkung nicht enthält. Arbeitgeber sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass die BAG-Rechtsprechung hierzu dauerhaft Bestand hat.

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  Umgangsregelung bei beruflicher Abwesenheit und Fremdbetreuung  
 
 

Der Umgang des Vaters mit seinem Kind darf durch die häufige berufliche Abwesenheit der betreuenden Mutter und die dadurch bedingte Fremdbetreuung nicht eingeschränkt werden. Das Gericht kann eine Umgangsregelung treffen, die im Rahmen des rechtlichen Gestaltungsspielraums die Wünsche der Beteiligten so gut wie möglich widerspiegelt. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden.

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  Ex-Bundespräsident Wulff muss Veröffentlichung hinnehmen  
 
 

Der BGH hält die Veröffentlichung von Fotos des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, die ihn bei einem Supermarkteinkauf zeigen, für rechtmäßig. Die Fotos seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften nach dem BGH deshalb vom beklagten Zeitschriftenverlag auch ohne Einwilligung verbreitet werden. Auch eine „Selbstöffnung“ Wulffs wurde hierbei berücksichtigt.

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