BGH: Kündigung wegen Mietschulden – nur der Gesamtrückstand zählt/Empirica: Mieten steigen erheblich schwächer als Kaufpreise
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Sehr geehrter Herr Do,
Vermieter dürfen fristlos kündigen, wenn Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit Mietzahlungen erheblich in Zahlungsrückstand geraten und die Gesamthöhe der Mietschulden höher ist als eine Monatsmiete. Maßgeblich ist nicht, ob jeder einzelne Monatsrückstand eine „erhebliche Höhe“ erreicht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Begründung finden Sie im ersten Beitrag.
 
Wer sich jetzt überlegt, in eine eigene Wohnung zu ziehen oder ein Haus zu kaufen statt zu mieten, wird feststellen, dass die Preise weiter saftig gestiegen sind – nach Analysen von Empirica haben die Mieten in der gleichen Zeit nur halb so stark zugelegt. Warum die Entwicklung trotzdem noch nicht besorgniserregend ist, erfahren Sie in der zweiten News.
 
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
BGHFür Kündigung wegen Mietschulden zählt nur Gesamtrückstand
Haus in Hand mit GeldOb ein Mietrückstand für zwei aufeinanderfolgende Termine so erheblich ist, dass er eine fristlose Kündigung rechtfertigt, richtet sich nur nach der Höhe des Gesamtrückstandes. Eine Bewertung der einzelnen monatlichen Rückstände erfolgt nicht.
 
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Geraten die Hauspreise aus dem Gleichgewicht?
Wippe Geld Haus ImmobilienkaufKaufen wird immer teurer. Die Preise für Eigentumswohnungen haben zum Jahresende 2021 innerhalb eines Quartals um 2,9 Prozent zugelegt – Ein- und Zweifamilienhäuser sogar um 3,1 Prozent, wie das aktuelle Immobilienpreisranking von Empirica zeigt. Die Mieten steigen hingegen erheblich schwächer.
 
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Blasenrisiko: Bafin verlangt höhere Kapitalpuffer bei Banken
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Geywitz: Mehr Wohnungen fördern, aber klimagerecht
Klimaschutz Green Deal Grüne Häuser Euro-MünzeDie Bundesregierung will mehr bezahlbare Wohnungen bauen und fördern – aber nicht ohne Klimaschutz. Dafür wird Wohn- und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) extra Geld locker machen und möglichst schnell mit den Ländern "verhandeln, mit welchen Standards" die Förderungen kombiniert werden können.
 
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Los geht's: Berliner Senat stellt Weichen für Wohnungsbündnis
Franziska Giffey, Rotes Rathaus_BerlinUnter der Leitung der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat die neue rot-grün-rote Berliner Koalition ein 100-Tage-Programm aufgestellt, das bis zum 31. März umgesetzt werden soll. Geplant ist auch die erste Auftaktsitzung zum Bündnis für Wohnungsbau und bezahlbare Mieten.
 
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BGHCorona-Mietminderung: Auf den Einzelfall kommt es an
Closed Lockdown GewerbemieteDem Mieter eines Ladenlokals, der sein Geschäft im Corona-Lockdown vorübergehend schließen musste, kann ein Anspruch auf Reduzierung der Miete zustehen. Ob und um wieviel die Miete reduziert ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Das hat der BGH klargestellt.
 
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