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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Immobilienboom hält an - da sollten Ihre Mandanten, wenn sie einen Wohnungskauf planen, die Regeln des WEG-Rechts kennen. Der BGH hat jetzt ein Grundsatzurteil gefällt: Immobilieneigentümer trifft eine Sanierungspflicht, die sie nicht einfach durch ein mehrheitlich beschlossenes Nutzungsverbot umgehen können. Weder vernachlässigte Instandhaltung noch horrende Kosten setzen dies außer Kraft - damit sind auch sog. Schrottimmobilien betroffen. Aber es gibt Ausnahmen - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Wohnungseigentum: BGH bejaht Sanierungspflicht bei Immobilien  
 
 

Dürfen Wohnungseigentümer die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verbieten? Kann so eine teure Sanierung von Gebäuden vermieden werden? Der BGH hat ein dauerhaftes Nutzungsverbot durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft als rechtswidrig eingestuft. Trotz hoher Kosten besteht demnach grundsätzlich auch bei „Schrottimmobilien“ eine Sanierungspflicht.

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  Synopse: WEG Reform – Hier gratis downloaden  
 
 

Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Durch unsere Synopse haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen.

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Alle wichtigen Änderungen der RVG Reform 2021: Praxisnah erklärt sowie in tabellarischer Gegenüberstellung schnell sichtbar gemacht!

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  BAG klärt Betriebsrisiko im Corona-Lockdown  
 
 

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Das hat das BAG entschieden. Die Vorinstanzen hatten der Entgeltklage noch stattgegeben.

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  Teilweiser Sorgerechtsentzug nach schulischer Überforderung  
 
 

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre Tochter, bei der Lernförderbedarf besteht, gegen den teilweisen Entzug des Sorgerechts gewehrt hatten. Demnach waren die fachgerichtlichen Bewertungen zu einer Kindeswohlgefährdung (v.a. aus schulischer Überforderung) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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  Kleingärtner müssen bewohnte Häuser räumen  
 
 

Das Amtsgericht Hannover hat Kleingärtner dazu verurteilt, mit Häusern bebaute Kleingartenparzellen zu räumen. Die Kleingärtner hatten in den Häusern gewohnt, obwohl eine solche Nutzung eigentlich nicht erlaubt war. Auch hierauf bezogene Grundsteuer- und Gebührenbescheide sowie Adressmeldungen an das Finanzamt führen demnach zu keinem schutzwürdigen Vertrauenstatbestand.

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