| Sehr geehrte Damen und Herren, eine Verkehrssituation, die jeder Autofahrer kennt: Die Vorbeifahrt an Fahrzeugen der Müllabfuhr. Kennen Ihre Mandanten die geltenden Verkehrsregeln? Welcher Haftungsmaßstab gilt, wenn es zu einem Unfall kommt? Klar ist, es ist besondere Vorsicht geboten, wenn die Müllwerker in Aktion sind. Der BGH hat nun der Vorinstanz bei der Frage widersprochen, wann Autofahrer einen Verkehrsverstoß begehen - und mit welchem Fehlverhalten der Müllwerker gerechnet werden muss. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | |