Köln, 26. Februar 2020 Liebe Leserin, lieber Leser, die ersten Wochen in diesem Jahr sind bereits vorbei, genauso wie der Karneval. Ich hoffe Sie hatten einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Anbei unser erster Newsletter in 2020 mit einem runderneuerten Berufsbildungsgesetz (BBiG), das im letzten Jahr sein 50jähriges Bestehen gefeiert hat. Das neue Berufsbildungsgesetz setzt wichtige Impulse, um die Berufliche Bildung attraktiver zu machen und vor allem gegenüber der akademischen Bildung deutlich zu stärken. Die Höhere Berufsbildung eröffnet Möglichkeiten bis auf Master-Niveau (DQR 7) und ist eine sehr gute, vor allem praxisnahe Alternative zum Studium. Das hilft den Unternehmen zielorientiert, ihren Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften besser zu decken. Dass die Höhere Berufsbildung alles andere als langweilig ist, zeigt unsere neue NRW-Kampagne mit Simon Stäblein zu diesem Thema. Ich finde, sie ist sehr gelungen und „mal was anderes“. Im mer wieder bin ich überrascht, wie wenig bekannt ist, dass man auch während der Dualen Ausbildung einen Auslandsaufenthalt absolvieren kann. Wir als IHK Köln engagieren uns bei diesem Thema ebenfalls und unsere Auszubildenden sind bisher sehr begeistert zurückgekommen. Vielleicht kommt das Programm auch für Ihr Unternehmen und Ihre Auszubildenden in Frage! Viel Spaß beim Lesen unseres neuen Newsletters.
Ihr Christopher Meier
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