Strafsteuern, Lastenausgleich, Vermögensabgabe – Was erwartet Sparer und Anleger?
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Rendite-Report vom 3. Juni 2020


HIER MEIN THEMA:

>> Strafsteuern, Lastenausgleich, Vermögensabgabe –
       Was erwartet Sparer und Anleger?
 
 
 

Liebe Leserin, Lieber Leser,


am Montag habe ich auf YouTube ein Video mit dem TitelStraf-Steuern auf Immobilien & Vermögen – realistisch?veröffentlicht. Das Feedback und die Resonanz waren enorm. Das Thema Straf-Steuern treibt sehr viele Menschen um und das natürlich nicht zu Unrecht. Irgendjemand muss am Ende für die Kosten von Corona bezahlen.


Auch wenn unsere Politiker uns immer wieder glauben machen wollen, dass der Staat mit seinen Geld-Geschenken für die Kosten aufkommt, so wissen und fühlen die Menschen, dass das Geld des Staates letztendlich doch aus der Tasche der Bürger kommt. Besonders passend ist hier ein Zitat des ehemaligen französischen Präsidenten Francois Hollande: „Das ist nicht teuer, das bezahlt der Staat.“


Die Bürger haben jedoch verstanden, dass der Staat kein guter Unternehmer ist und dass er mit dem Geld der Steuerzahler auch nicht wirklich gut oder erfolgreich wirtschaftet. Daher finde ich es auch nicht verwunderlich, dass mein neues Video auf derart viel Zuspruch stößt. Wie im Video versprochen, wird jetzt gleich mein Kollege Sebastian Hell diese Ausgabe übernehmen und das Thema Straf-Steuern und Lastenausgleich näher beleuchten.


Sebastian hat übrigens binnen kürzester Zeit seinen YouTube-Kanal namenshell-investiertaufgebaut. Seine Videos wurden mehr als eine Million Mal geklickt und die Zahl seiner Abonnenten hat sich in den letzten Wochen fast verdoppelt!


Kein Wunder, da Sebastian als Unternehmer im Finanzbereich und erfolgreicher Privat-Anleger auch komplexe Zusammenhänge einfach erklären kann und zudem immer eine konkrete Meinung abgibt. Ich sehe seine Videos ebenfalls sehr gerne und kann auch Dir nur empfehlen seinen Kanal zu abonnieren:


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Herzliche Grüße und bis kommende Woche


Dein

Lars Erichsen

Chefredakteur Rendite-Report

www.rendite-report.de


Mein Podcast-Tipp:
 

Jetzt noch Aktien kaufen?

 

Kommt sie jetzt doch, die V-förmige Erholung? Sollte ich jetzt also doch lieber noch in Aktien einsteigen, weil es die Notenbanken und Regierungen schaffen, mit dieser Geldflut sämtliche Probleme der Corona-Pandemie wegzuspülen? Wir klären diese interessante Frage heute.


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Und bitte nicht vergessen eine positive Bewertung/konstruktive Rezension abzugeben, vielen Dank ;-)


 
 
 

Strafsteuern, Lastenausgleich, Vermögensabgabe – Was erwartet Sparer und Anleger?

 

Lieber Leser,


wie Lars geschrieben hat, darf ich Dich heute über dieses wichtige Thema informieren. Das böse Wort Lastenausgleich geistert derzeit leider nicht nur durch die Medien-Landschaft, sondern auch Politiker verwenden es inzwischen immer öfter.


Sehr zum Leidweisen all derjenigen die sich in den letzten Jahren oder Jahrzehnten ein Vermögen aufgebaut haben.



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In Deutschland stagniert zwar die Eigentumsquote bei Immobilien nach wie vor bei 45% der Bevölkerung, doch beläuft sich der Wert der sogenannten „Wohnbauten“ auf 4,7 Billionen Euro.


Das ist deutlich mehr als das deutsche Bruttoinlandsprodukt von 3,5 Billionen Euro und weckt damit Begehrlichkeiten auf Seiten von Politikern aus dem linken Spektrum. Addiert man zu den Wohnbauten noch die Grundstücke und Nicht-Wohnbauten haben die deutschen Haushalte sogar 8,1 Billionen in Immobilien investiert. Die nachfolgende Grafik von Statista verdeutlicht dies noch einmal eindrucksvoll.

 

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Quelle: www.statista.de

 

Es geht also um sehr viel Geld welches, wie der Name schon sagt, immobil ist und sich demnach einer Besteuerung nicht entziehen kann. Leider ist die Zwangsabgabe auf Immobilien keine neue Erfindung, sondern in Deutschland geschichtlich bereits erfolgt.

Der Lastenausgleich von 1952!

 

Kurz nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1948 kam es zu einer Währungsreform bei dem Bargeld im Verhältnis 100:6,5 umgestellt wurde. Aus 100 Reichsmark wurden somit 6,5 D-Mark. Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 100:10 umgestellt, während Sachwerte wie Immobilien oder Aktien ihren Wert 1:1 behielten. Auch laufende Verbindlichkeiten wie Gehälter, Löhne oder Mieten blieben bei einer Umstellung von 1:1.


Dies führte zu einer enormen Ungerechtigkeit. Die wenigen Besitzer von Sachwerten hatten durch die Währungsreform ihr Vermögen massiv gesteigert, während der große Rest der ohnehin schon alles durch den Krieg verloren hatte vor dem Nichts stand. Selbst kleine Ersparnisse in Bargeld wurden durch die Reform weiter vernichtet.


Aus diesem Grund wurde 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG) in Kraft gesetzt. Hier wurden Inhaber von Sachwerten zur Kasse gebeten. Auf Immobilien gab es eine Zwangshypothek in Höhe von 50% des Wertes von 1948. Diese Hypothek wurde anschließend über 30 Jahre abbezahlt.


Positiv für die Immobilien-Besitzer war jedoch, dass die Werte von 1948 sehr gering waren und die boomenden Jahre des deutschen Wirtschaftswunders dazu führten, dass die Belastung deutlich besser zu tragen war als es heute der Fall sein dürfte, dazu aber später mehr. Neben Immobilien wurden auch Besitzer von Aktien und Unternehmen zur Kasse gebeten. Es gab eine jährliche Vermögensabgabe von 1 Prozent. So viel zur historischen Einordnung des Lastenausgleichs.

Kommt der Lastenausgleich wieder?

 

Ich habe Dir obenstehend nicht ohne Grund die Übersicht von Statista eingestellt. Auch heute gibt es wieder Überlegungen in Richtung eines Lastenausgleichs. Viele Immobilien-Besitzer machen sich deswegen Sorgen ob der Lastenausgleich wieder zurückkommen könnte. Dazu nur so viel vorab – einen Lastenausgleich hatten wir seit der Wiedervereinigung, man nannte ihn nur anders, nämlich „Soli“. Somit haben Lastenausgleiche in Deutschland schon immer eine Tradition und Befürworter gehabt.


Untenstehend habe ich Dir eine kurze Übersicht bereitgestellt mit potentiellen Maßnahmen eines Lastenausgleichs. Letztlich geht es immer nur darum, dass der Staat Wege finden muss, um sich der Schulden zu entledigen.


 ► Zwangshypothek auf Immobilien
 ► Einmalige Vermögensabgabe auf das Gesamt-Vermögen
 ► Jährliche Vermögenssteuer
 ► Steuererhöhungen
 ► Inflationierung und EZB


Was ist nun von diesen Formen zu halten? Dazu ein paar Gedanken:


Zwangshypothek: Dies ist der Klassiker schlechthin. Bereits 1952 erfolgreich erprobt und einfach umzusetzen. Immobilien-Besitzer können sich der Besteuerung im Gegensatz zu mobilen Aktien-Besitzern nicht entziehen. Was jedoch 1952 funktioniert hat wird heute verheerende Auswirkungen haben. Zum einen werden internationale Investoren es tunlichst vermeiden in Deutschland zu investieren, wenn eine Zwangshypothek droht. Zum anderen würde die Bewertung der Immobilienpreise nicht nach einem Krieg erfolgen, sondern nach 10 Jahren Preissteigerungen.


Ob Immobilien-Besitzer die Zwangsabgabe bei einem schwächelnden Markt dann noch schultern könnten ist fraglich. Dies wäre nicht im Sinne des Erfinders (Staat) wenn er sich seiner Schulden zwar entledigt, gleichzeitig aber die gesamte Wirtschaft sowie der Konsum zusammenbrechen. Sollte es dennoch dazu kommen, muss man die Gesetzeslage genau prüfen ob man die Last der Zwangshypothek durch Schulden drücken kann wie 1952.


Allerdings gab es dann auch die Hypotheken-Gewinnabgabe, die diesen Vorteil zu Nichte gemacht hat. Eine mögliche Lösung könnten Immobilien im Betriebsvermögen sein. Gleichzeitig verliert man dann jedoch die Steuerfreiheit des Immobilienverkaufs nach 10 Jahren, die nur für Privatpersonen gilt. Ein Patentrezept gibt es also nicht, solange wir nicht wissen was genau auf uns zukommt und welche Freibeträge dann gelten. Ich werde dieses Thema natürlich weiterhin für Dich begleiten!


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Vermögensabgabe

 

Eine Einmalige Vermögensabgabe im Bereich der 5 bis 25 Prozent wurde und wird von verschiedenen Institutionen bereits diskutiert. Momentan jedoch eher auf akademischer Ebene als mit dem Ziel der praktischen Umsetzung. Die Deutschen haben insgesamt etwa 15 Billionen an Gesamtvermögen. Es könnte also nicht nur die Immobilien-Besitzer, sondern auch alle anderen Sparer und Anleger treffen. Natürlich muss es auch hier Freibeträge geben, worauf Politiker gerne verweisen.


Vermögenssteuer: Bei der Vermögenssteuer muss man einen bestimmten Prozentsatz, meist 1 bis 2 Prozent jährlich an den Fiskus abgeben. Diese Form ist besonders bei Politikern beliebt, da man hier gerne auf die Schweiz verweist. Allerdings geht es in Deutschland nicht um einen Wettbewerb alle weltweiten Steuern einzuführen, sondern um das Große und Ganze. Wir sind bereits in einem Hoch-Steuerland in dem der Staat durch verschiedenste Abgaben das Einkommen der Bürger enorm mindert, weswegen uns Länder wie Italien bereits im Median-Einkommen überholt haben. Besonders gravierend ist bei einer Vermögenssteuer, dass diese die Substanz auffrisst und auch gezahlt werden muss, wenn sich das Vermögen nicht steigert. Gerade Aktien-Anleger hätten dann eine Doppelbelastung durch die Abgeltungssteuer auf Gewinne sowie einer immer anfallenden Vermögenssteuer.


Steuererhöhungen: Ebenfalls beliebt sind Steuererhöhungen oder was viele nicht auf dem Radar haben, verschleppte Steuersenkungen. Senkt der Staat die Steuer der Bürger nicht, obwohl er es könnte, kommt dies ebenfalls einer Steuererhöhung gleich.


Inflationierung und EZB: Die für den Bürger erst einmal „schmerzloseste“ Lösung wäre eine Inflationierung der Schulden durch die EZB. Durch die Ausweitung der Geldmenge und eine zukünftige Erhöhung der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes erhöht sich die Inflationsrate. Mittels Inflation haben sich Staaten schon immer ihrer Schulden entledigt, am Ende steht dann eine galoppierende Inflation, im Extrem sogar die Hyperinflation. Absoluter Verlierer ist dann jeder, der keine Sachwerte hat, was in Deutschland aufgrund des hohen Bargeld-Bestandes leider sehr viele Bürger treffen würde.


Eine Alternative wäre die Entsorgung der Schulden bei der EZB. Diese kauft ohnehin schon Staatspapiere im Akkord und könnte in Zukunft diese stunden oder annullieren, während private Gläubiger weiterbezahlt werden. Das Vertrauen des Finanzmarktes würde nicht gefährdet werden solange man es nicht „übertreibt“.


Leider neigen Politiker gerne zu einer Übertreibung was die Schulden angeht und am Ende könnte nicht nur eine enorme Inflation stehen, sondern auch ein Vertrauensverlust in die Notenbanken und damit ein Zusammenbruch des Währungssystems.


Höchstwahrscheinlich wird eine Lösung der Schulden-Problematik über die Inflation zusammen mit der EZB am Ende erfolgen.

Ein Lichtblick – Die Lösung!

 

Ich möchte Dich nun natürlich nicht vollkommen desillusioniert zurücklassen, sondern Dir auch eine Lösung für das Dilemma aufzeigen, in dem wir uns aktuell befinden. Zum einen kann man, sofern möglich über einen Wegzug aus Europa nachdenken. Dies dürfte für viele nicht in Frage kommen.


Die zweite Lösung besteht darin, dass man sein Geld eben nicht mehr klassisch wie früher auf dem Festgeld-Konto liegen lässt. Auch Kapitallebensversicherungen, die sich gerade wieder einem Boom erfreuen, bringen kaum Rendite. Der Garantiezins soll in Kürze auf nur noch 0,5% gesenkt werden.


Gerade bei einer drohenden Inflation in den kommenden Jahren werden Geld-Sparer und Versicherungskäufer massiv Geld verlieren. Die einzige Lösung aus diesem Teufelskreis sind Sachwerte in Form von Aktien, Edelmetallen und Immobilien. Steuerliche Belastungen dieser Anlageformen müssten anschließend optimiert werden, sobald eine genaue Ausgestaltung der Gesetze vorliegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Politik die EZB- und Inflations-Lösung bevorzugen wird.


Wie sich die Themen Lastenausgleich, Inflation, Staatsschulden und Zwangsabgaben weiter entwickeln werden, bespreche ich neben vielen anderen Themen (z.B. Gold. Silber, ETFs, Immobilien) 2-mal wöchentlich auf meinen YouTube-Kanalhell-investiert.


Das Besondere an meinem Kanal ist, dass ich alle Entscheidungen in erster Linie für meine eigene Geldanlage treffe und sie dann auf YouTube gerne zeige und zur Diskussion stelle. Ich sitze also immer mit Dir im selben Boot!


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Dein Sebastian

Sebastian Hell | Hell-Investiert.de

 
 

ATLAS Research GmbH · Dollgasse 13 · 97084 Würzburg ·
Geschäftsführer: Stefan Böhm, Dr. Detlef Rettinger – UST-ID-Nr. DE 175922139 ·
Sitz: Würzburg – HRB 5416 · Gerichtsstand Würzburg


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