Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
 
zum 31.12.2016 muss der Jahresabschluss erstmals nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt werden. Eine Neuerung betrifft die Definition der Umsatzerlöse. Ein wichtiger Bereich der Erlöse bei Wohnungsunternehmen sind etwa Erstattungen von Mietern: Selbst verursachte Schäden, Schönheitsreparaturen und Kosten für Miet- und Räumungsklagen werden weiterhin bei sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, Erstattungen für Sonderwünsche wiederum sind als Umsatzerlöse auszuweisen. Mehr zur Abgrenzung Umsatzerlöse/sonstige betriebliche Erträge und was sich sonst noch ändert, lesen Sie in unserer ersten Meldung.
 
Schönheitsreparaturen sind nach dem Gesetz grundsätzlich Sache des Vermieters. Ausnahmen können allerdings im Mietvertrag vereinbart werden. Welche Arbeiten auf den Mieter übertragen werden dürfen und mit welchen Klauseln Sie das festlegen können, wann Schönheitsreparaturen fällig sind oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können und vor welchen Fallen Sie sich bei der Vertragsgestaltung hüten sollten, haben wir für Sie in unserer zweiten Meldung zusammen gefasst.
 
Wir wünschen Ihnen eine abwechslungsreiche Lektüre!
 
Ihre Online-Redaktion Immobilien
Aktuell
BilRUG: Was Wohnungsunternehmen jetzt beachten müssen
 
Mit dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) haben sich umfangreiche Änderungen für den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss, die für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden sind, ergeben. Experten aus der Wohnungswirtschaft haben zusammengetragen, was Wohnungsunternehmen jetzt beachten müssen.
 
 
Mehr
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Vertragsklauseln
 
Die Schönheitsreparaturen sind häufig Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern. Bereits ein falsches Wort oder eine falsche Klausel im Mietvertrag kann einen Vermieter viel Geld kosten. Dieses Top-Thema gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
 
 
Mehr
ANZEIGE
Ihre Website bringt Auftraggeber.
Richten Sie sich an Interessenten oder gewinnen Sie über Ihre Website neue Aufträge? Die richtige Onlinepräsenz macht Sie erfolgreicher. Und glücklich.
> Lassen Sie Ihre Website prüfen.
Wohnungsmarkt: Preise steigen weltweit weiter – begrenzte Überhitzungsgefahr in Deutschland
 
Ein Ende des Preisanstiegs auf den globalen Immobilienmärkten ist nicht in Sicht, es wird auf absehbare Zeit weiter aufwärts gehen, sagen die Experten von Feri Eurorating Services. Immobilienblasen seien trotzdem weitgehend unter Kontrolle – zumindest in Deutschland. Hierzulande nehme die Überhitzungsgefahr zwar tendenziell zu, bleibe aber weiterhin begrenzt auf Metropolen und regionale Hot-Spots, so Researchleiter Manfred Binsfeld.
 
 
Mehr
Flüchtlingszuzug: Nachfrage nach Wohnheimen steigt
Wohnheim neutralSchätzungsweise 70 bis 80 Prozent der im Jahr 2016 in Baden-Württemberg genehmigten Wohnheime waren Flüchtlingsheime. Das sagt Dieter Diener, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Er geht davon aus, dass die Bauwirtschaft auch 2017 stark vom Flüchtlingszuzug profitieren wird.
 
Mehr
MietrechtVermieter muss bei Belegeinsicht Originale vorlegen
Germany --- Personal ring binders for job, car, house, legal matters, finance, family, health and inNach einer Betriebskostenabrechnung kann der Mieter Einsicht in die Original-Abrechnungsbelege verlangen. Er muss sich auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt, so das LG Kempten.
 
Mehr
Maklerklausel: Vorkaufsberechtigter muss überhöhte Provision unter Umständen zahlen
 
Ist die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision Bestandteil des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Erstkäufer, geht der Bundesgerichtshof (BGH) davon aus, dass dies auch für unüblich hohe Maklerprovisionen zutrifft. Es kann dann passieren, dass ein Vorkaufsberechtigter bei Ausübung des Vorkaufsrechts diese erstatten muss. Unsere Autorin Constanze Becker kommentiert das Urteil.
 
 
Mehr
BFH: Vermieter muss Einbauküche über zehn Jahre abschreiben
Mutter mit Kind in der Küche

Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung kann der Vermieter nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Er muss sie über zehn Jahre abschreiben.


 
Mehr
JLL schluckt Zabel Property
Handschlag, zwei Männer, DetailZabel Property, spezialisiert auf Wohnimmobilien, wird von JLL inklusive aller Mitarbeiter übernommen. Mit 270 verkauften Wohnungen erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2015 nach eigenen Angaben ein Transaktionsvolumen von rund 118 Millionen Euro. Die Zustimmung des Bundeskartellamtes für die Übernahme steht noch aus.
 
Mehr
ANZEIGE
Zukunftsweisend: die webbasierte ERP-Software Haufe-FIO axera
Haufe-FIO axera ist die moderne webbasierte ERP-Software für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen. Sie bietet höchste Datensicherheit nach Bankenstandard und ermöglicht orts- und geräteunabhängiges Arbeiten. Schlanke Arbeitsabläufe sowie messbar geringere Aufwände
für IT-Betrieb bieten höchste Flexibilität.

> Jetzt informieren!
Lireco: "Viel Kreativität ist gefragt"
Gründer Lireco: Michael A. Binner, Marius EngelWie sieht die Startup-Szene in der Immobilienwirtschaft aus? Jede Woche stellt sich bei uns ein kreatives PropTech-oder FinTech-Unternehmen vor. Heute dabei: Das Unternehmen Lireco aus München. 
 
Mehr
Innovation: Stadt-Experten fordern mehr Venture Capital
ULI Urban Leader Forum 2016 Um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, „müssen Städte künftig flexibler auf technologische und wirtschaftliche Veränderungen reagieren können“. Das sagte Tom Murphy, Senior Resident Fellow des ULI und Ex-Bürgermeister der US-Stadt Pittsburgh beim „ULI Urban Leader Forum 2016“ Anfang Dezember in Dortmund. Die städtische Förderung von Innovationen, vor allem der Zugang zu Venture Capital, sei entscheidend für den Erfolg, so Murphy weiter. Er hatte in seiner Amtszeit die Weichen für die zukunftsorientierte Umnutzung großer Industriebestände ermöglicht.
 
Mehr
ANZEIGE
Stellenmarkt
>Techniker (m/w) Gebäude-/Facilitymanagement
>Geschäftsführer/in
>Kaufmännischer Vorstand (m/w)
>Weitere Stellenangebote
   
» Abmelden 
» E-Mail Adresse und persönliche Daten ändern
Impressum
 
Redaktion ImmobilienWirtschaft
Laura Henkel
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail:​​zeitschriften@haufe.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank,
Markus Dränert, Jörg Frey, Birte Hackenjos,
Randolf Jessl, Markus Reithwiesner,
Joachim Rotzinger, Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835