Sehr geehrter Herr Do, das BMF hat mal wieder den BFH ausgebremst: Ein Nichtanwendungserlass gibt den Finanzämtern vor, Grundsätze aus einem Urteil nicht als allgemeine Verwaltungspraxis umzusetzen. Es geht dabei um bei der Erbschaftsteuer begünstigtes Immobilienvermögen - genauer: um Unternehmen, die Wohnungen vermieten. Wichtig ist das etwa bei Anteilen an solchen Gesellschaften, die vererbt werden. Unser Newsletter macht die unterschiedlichen Kriterien für Ihre Mandanten bei der steuerlichen Begünstigung deutlich! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |