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Sehr geehrter Herr Do,

wenn ausgerechnet das BMF einen Einspruch gegen Steuerbescheide empfiehlt, ist das ungewöhnlich. Und wenn es noch dazu um den Klassiker außergewöhnliche Belastungen (agB) geht, dann werden Sie als Steuerberater bestimmt aufhorchen. Das BMF hat jetzt einen solchen Hinweis gegeben - und zwar soweit die Finanzämter die vom BFH ausgelöste neue stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung nicht umgehend berücksichtigen. Mehr zur neuen Berechnungsmethode erfahren Sie in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Außergewöhnliche Belastungen: BMF weist auf neue Berechnungsmethode hin 
Nachdem der BFH bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) der Verwaltungspraxis widersprochen hatte, weist das BMF nun auf die damit geänderte Berechnung der zumutbaren Belastung hin: Diese ist demnach in drei Stufen zu ermitteln - mit einem regelmäßig günstigeren Ergebnis für die Steuerpflichtigen. Das BMF empfiehlt sogar Einspruch einzulegen, soweit die Finanzämter dies noch nicht umsetzen. Mehr erfahren pixel © fotolia.de
 
Neue Wertgrenzen bei GWG: Bundesrat stimmt zu 
Nun hat auch der Bundesrat dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ zugestimmt. Mit dem Gesetzespaket werden v.a. die Wertgrenzen bei Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) angehoben. Die Änderungen greifen für Wirtschaftsgüter erstmals ab 2018. Von den erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren zahlreiche Unternehmen. Mehr erfahren Thomas Jansa © fotolia.de
 
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