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Sehr geehrter Herr Do,

die sogenannten „Panama Papers“ haben das BMF zu neuen Gesetzgebungsplänen animiert. Die Enthüllungen über ausländische Steuerschlupflöcher und Briefkastenfirmen hatten in diesem Jahr für enormen Wirbel gesorgt. Aber auch jenseits solch internationaler Geschäftsbeziehungen lässt der vom BMF veröffentlichte Entwurf für ein Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz aufhorchen. Denn neben neuen Meldepflichten räumt das Gesetz dem Fiskus weitreichende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ein, die grundsätzlich für jeden Steuerpflichtigen relevant sind.

Spätestens wenn von der Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses die Rede ist, sollte genug Anlass bestehen, sich schon jetzt mit den konkreten Plänen vertraut zu machen. Und das ist nicht alles, was sich das BMF vorgenommen hat: Das Kontenabrufverfahren soll erweitert und eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist eingeführt werden. Und Banken müssen verstärkt mitwirken. Hinzukommen verschärfte Strafen und Bußgelder. Machen Sie sich jetzt ein genaueres Bild des geplanten Gesetzespakets in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Steuerumgehung: BMF will mehr Kontrolle und Transparenz 
Mit dem „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ (StUmgBG) hat das BMF seine Pläne vorgelegt, um schärfer gegen ausländische Briefkastenfirmen und Steueroasen vorzugehen. Das Gesetzespaket sieht weitreichende Maßnahmen vor, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses und die Ausweitung der Kontenabrufs. Vorgesehen sind zudem strenge Meldepflichten sowie empfindliche Bußgelder und Strafen. Mehr erfahren Sergey Galushko © fotolia.de
 
Sonderausgaben: Vererbte Steuernachzahlung abzugsfähig? 
Kann ein Erbe Nachzahlungen bei der Kirchensteuer als eigene Sonderausgaben absetzen? Der BFH hat dies zuletzt bejaht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist und keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen. Die insoweit abweichende Bewertung eines Spendenabzugs ist nicht auf die Kirchensteuer übertragbar. Mehr erfahren Felix Jork © fotolia.de
 
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