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Sehr geehrter Herr Do,

wenn Ihren Mandanten als Erben Pflichtteilsansprüche drohen, kann das ein echtes Problem werden. Schließlich besteht das Erbe oft nur zum Teil aus Barmitteln. Wenn dann noch überraschend ein Enkel des Erblassers auftaucht - und dies vor dem Hintergrund, dass dessen Vater wirksam der Pflichtteil entzogen wurde - ist das Dilemma komplett. So geschehen in einem Fall vor dem OLG Hamm. Auch Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Enterbten, nützte den Erben nichts. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Testament & Erbe: Kind des enterbten Vaters hat Pflichtteilsanspruch  
 
 

Wenn ein Vater seinen Sohn enterbt, dann kann dessen Nachkomme einen Pflichtteilsanspruch haben. Das hat das OLG Hamm entschieden. Im Streitfall hatte der Erblasser seinen Sohn enterbt und ihm wirksam den Pflichtteil entzogen. Dieser Pflichtteilsentzug erstreckt sich aber nicht ohne weiteres auf den Enkel des Erblassers. Dieser kann dann einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben geltend machen.

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  Arbeitsverträge: Rücktritt vom Wettbewerbsverbot und Entschädigung  
 
 

Bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten muss regelmäßig als Gegenleistung eine sog. Karenzentschädigung gezahlt werden. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, ist auch ein Rücktritt des Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot möglich. Der Rücktritt wirkt erst nach dem Zugang der Erklärung - ab diesem Zeitpunkt besteht dann kein Anspruch auf Entschädigung mehr. Das hat das BAG entschieden.

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  Flugbuchung: Wirksamer Ausschluss der Stornierung  
 
 

Fluggesellschaften dürfen die Stornierung eines Flugs in ihren Buchungsbedingungen ausschließen, wenn Fluggäste nicht zu einem höheren Preis eine solche Stornierungsmöglichkeit gebucht haben. Das hat der BGH entschieden. Ersparte Aufwendungen ergeben sich demnach für Fluggesellschaften allenfalls in geringfügigem Umfang. Im Streitfall ging es um eine Stornierung wegen einer Erkrankung.

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  Keine Ratenzahlung für Ältere?  
 
 

Eine verweigerte Ratenzahlung kann gegenüber betagten Kunden eine zulässige Form der Altersdiskriminierung darstellen. Das hat das Amtsgericht München entschieden und eine Klage auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung im geschäftlichen Verkehr abgewiesen. Eine 84-jährige Frau hatte gegen einen Teleshoppingsender geklagt, der ihr eine Ratenzahlung verweigert hatte.

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