Sehr geehrte Damen und Herren,

manche betiteln die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 01.01.2024 als Jahrhundertreform. Und tatsächlich sollten Sie die geänderten rechtlichen Spielregeln kennen und vor allem bei grundbesitzenden GbRs sogar noch in diesem Jahr tätig werden. Denn hier besteht ein faktischer Eintragungszwang in das neue Gesellschaftsregister!
 
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Zudem sollten die Gesellschaftsverträge überprüft werden. Sind z.B. Nachfolgeklauseln und Gewinnverteilungsabreden im Lichte der Reform noch optimal formuliert?

Schaffen Sie jetzt Klarheit für sich und Ihre Mandanten mit unserem

Online-Seminar:„Das MoPeG zum 01.01.2024 – Auswirkungen auf die Beraterpraxis“

  • Termin: Donnerstag, 19.10.2023, um 15:00 Uhr (Dauer: 90 Minuten plus 15 Minuten Fragerunde)
  • Interaktiv: Während des Vortrags sowie im Anschluss erhalten Sie Gelegenheit, individuelle Fragen an den Referenten zu stellen.
  • Preis: 189,00 € zzgl. USt. inklusive Seminarunterlagen

 
 
 
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Keine steuerlichen Änderungen? - Vom MoPeG-Steueranpassungs- zum Wachstumschancengesetz

Das MoPeG selbst enthält keine steuerlichen Änderungen. Ertragsteuerliche Auswirkungen sind laut Gesetzesbegründung auch nicht gewollt. Nach einigem Zögern hat der Gesetzgeber erkannt, dass dieses Ziel nur mit einigen gesetzlichen Klarstellungen zu erreichen ist. Statt in einem angekündigten MoPeG-Steueranpassungsgesetz sind diese jetzt – gerade noch rechtzeitig – im Entwurf des Wachstumschancengesetzes zu finden. Besonders zu beachten ist die Übergangsregelung zu den Nachbehaltensfristen in der Grunderwerbsteuer!

TOP-informiert für nur 189 €

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Das erwartet Sie

Das erwartet Sie Die wichtigsten Änderungen durch das MoPeG, deren steuerliche Implikationen (unter Berücksichtigung des Wachstumschancengesetzes) sowie rechtliche und steuerliche Handlungsempfehlungen:
  • (Vor-)Eintragungserfordernisse und Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Neueinführung des GbR-Gesellschaftsregisters zum 1. Januar 2024 (einschließlich Statuswechselverfahren)
  • Das neue Beschlussverfahrens- und Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften (§§ 110 ff. HGB n. F.)
  • Ausscheiden und Wechsel von Gesellschaftern
  • Ergebnisverteilung (vorrangig) nach Beteiligungsverhältnissen (§ 709 Abs. 3 BGB n. F.; § 120 Abs. 1 Satz 2 HGB n. F.)
  • Steuerliche Auswirkungen der Aufgabe des Gesamthandsprinzips – Gesetzgeberische Reaktion (Entwurf Wachstumschancengesetz) und offene Fragen
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Reservieren Sie sich ca. 90 Minuten Ihrer Zeit für das Online-Seminar „Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 – Auswirkungen auf die Beraterpraxis“ und melden Sie sich gleich dazu an.

Das sind Ihre Experten


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Dr. Stefanie Schild ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin und seit 2018 bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt tätig. Sie berät Familienunternehmen und deren Gesellschafter sowie vermögende Privatpersonen zu steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt in der Planung der Nachfolge in große unternehmerische Vermögen und Privatvermögen sowie der Unternehmens- und Vermögensstrukturierung.

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Dr. Denis Fehrmann ist Rechtsanwalt aus dem Hause Flick Gocke Schaumburg und publiziert regelmäßig zu personen- sowie kapitalgesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der rechtlichen Begleitung von Familienunternehmen und deren Gesellschaftern sowie Organen, im Bereich Umstrukturierungen und M&A, ferner auf den Gebieten des Aktien- und Kapitalmarktrechts.

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Veranstaltungsinfos kompakt


Das MoPeG zum 01.01.2024 – Auswirkungen auf die Beraterpraxis

Online-Seminar

Donnerstag, 19.10.2023, 90 Minuten plus 15 Minuten Fragerunde

Livestream, 189,00 € zzgl. USt. inklusive Seminarunterlagen

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